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Lothar Rommelfanger

SPD 08.06.2022 Sitzungen 18/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bilder aus Butscha von den Gräueltaten des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben uns deutlich vor Augen geführt: Wir müssen alles unternehmen, um dieses Elend zu beenden und jedem Schutz zu bieten, der vor diesem Elend flieht und zu uns kommt. Das ist eine enorme Herausforderung, insbesondere für unsere Kommunen. Wir als SPD-Landtagsfraktion stehen bei dieser schweren Integrationsaufgabe an der Seite der Kommunen, wie wir es in der Vergangenheit bereits getan haben. (Beifall der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach Beginn des Kriegs gegen die Ukraine hat die Landesregierung schnell gehandelt und 50 Millionen Euro für die vertriebenen Menschen zur Verfügung gestellt: 20 Millionen Euro für die Kommunen zur Unterbringung, Gesundheitsfürsorge und Integration der Kriegsflüchtlinge sowie 30 Millionen Euro für die Aufnahmeeinrichtungen. Das Land ging in dieser Notsituation in Vorleistung, damit die bisher in Rheinland-Pfalz ca. 38.000 geflüchteten Menschen aus der Ukraine möglichst schnell ein sicheres Dach über dem Kopf bekommen. In der Praxis erleben wir, dass sich die Menschen meistens dort niederlassen, wo schon ein bestehendes Netzwerk oder verwandschaftliche und freundschaftliche Verbindungen bestehen. So sind die Kommunen die erste Anlaufstelle. Das führt natürlich auch dazu, dass in manchen Kommunen mehr Flüchtende untergebracht sind, als ihnen nach dem zentralen Verteilschlüssel zugewiesen würden. Aus diesem Grund wurde schon frühzeitig zwischen Bund und Ländern über eine adäquate, finanziell gerechte Lastenverteilung gesprochen. (Abg. Martin Haller, SPD: Toll!) Aus den insgesamt 2 Milliarden Euro Bundesmitteln erhält Rheinland-Pfalz ca. 96 Millionen Euro. Ich bin sehr froh, dass sich die Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden auf eine gerechte Mittelverteilung einigen konnte und zwei Drittel an die Kommunen und Kreise und ein Drittel an das Land gehen sollen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beraten wir über die hierfür notwendige Änderung im Landesaufnahmegesetz. Orientierend an zwei Stichtagen werden die Bundesmittel in zwei Tranchen à 32 Millionen Euro an die Kommunen entsprechend ihrer Anzahl aufgenommener Flüchtlinge ausgezahlt, sodass die Kommunen insgesamt 84 Millionen Euro erhalten. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich auch bei den Fraktionen der CDU und der FREIEN WÄHLER dafür bedanken, dass es uns gelungen ist, diese Änderungen als Gesetzentwurf aller demokratischen Fraktionen einzubringen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Falsch! –

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