landtag-rlp.de ↗

Dr. Jan Bollinger

AfD 08.06.2022 Sitzungen 18/24

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte in den letzten Jahren mehrfach die Ehre, im Plenum des Landtags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags und dem damit verbundenen Landesglückspielgesetz Stellung nehmen zu dürfen. Gern erinnere ich mich auch an die sehr interessante Anhörung im Innenausschuss zur letzten Novelle beider Rechtsquellen. Der ab dem 1. Juli 2021 gültige Glücksspielstaatsvertrag und das damit verbundene Landesglückspielgesetz brachten wichtige Änderungen, darunter die Aufhebung des bislang geltenden Verbots von Onlinekasinospielen zum 1. Juli, die Einrichtung einer gemeinsamen Behörde aller Länder mit Sitz in Sachsen-Anhalt, um das Onlinekasinospiel zu kontrollieren, die Einrichtung eines anbieter- und spielformübergreifenden bundesweiten Spielersperrsystems und weiterer Spielerschutzmechanismen, Bestandsschutz für Spielhallen bis Mitte 2028, wenn sie zertifiziert sind. Ab Mitte 2028 soll die Mindestabstandsregel für alle gelten, das heißt, Spielhallen, die weniger als 500 m von anderen Spielhallen oder von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche entfernt sind, müssen dann schließen. Für Sportwettbüros wird die Mindestabstandsregel von 250 m ab dem 1. Juli 2021 durchgesetzt. Die aktuelle Änderung 2022 betrifft lediglich die Zuständigkeit für das bundesweite Sperrsystem. Sie soll auf das Land Hessen übertragen werden, wodurch sich unser Land Rheinland-Pfalz auch den Aufbau einer eigenen Behörde sparen würde. Diese Gedanken einer Entlastung unseres Landes durch die Kooperation mit unseren hessischen Nachbarn finden wir grundsätzlich sympathisch und stimmen der Ausschussüberweisung gern zu. Die Diskussion darüber, ob die Mindestabstandsregeln in Zeiten von Onlineglücksspielen noch zeitgemäß sind, muss allerdings fortgesetzt werden. Schon in der Expertenanhörung wurde diese Mindestabstandsregelung von der großen Mehrheit der Sachverständigen nicht für zielführend erachtet. Wir wären der Landesregierung daher dankbar, wenn sie die Diskussion um die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2022 zum Anlass nehmen würde, eine vorläufige Bilanz der Änderungen des letzten Jahres zu ziehen, inwiefern dadurch der Spielerschutz verbessert werden konnte und welche Auswirkungen sie auf die Anbieter von Glücksspielen und Sportwetten sowie die Arbeitsplätze in diesem Bereich hatte. Wir freuen uns in jedem Fall auf die Diskussion im Innenausschuss und werden diese konstruktiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Alle Reden von Dr. Jan Bollinger Protokoll ↗