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Nicole Steingaß

08.06.2022 Sitzungen 18/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wie Ihnen allen bekannt ist, ist am 1. Juli 2021 der aktuell geltende Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Damit wurden die Rechtsgrundlagen für die Errichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in SachsenAnhalt geschaffen. Die GGL soll laut Staatsvertrag die Führung der Spielersperrdatei vom Land Hessen zum 1. Januar 2023 übernehmen. Mit dem aktuell gültigen Glücksspielstaatsvertrag ist das bisherige Spielersperrsystem deutlich ausgeweitet worden. Waren zuvor nur Spielbanken, Veranstalter und Vermittler von Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial zum Anschluss an das Sperrsystem verpflichtet, müssen nun grundsätzlich alle Anbieter von öffentlichen Glücksspielen das Sperrsystem nutzen, also auch Spielhallen und Gaststätten, in denen Glücksspielgeräte aufgestellt sind. Das Land Hessen hat daher in Wahrnehmung seiner Übergangszuständigkeit die erforderliche Infrastruktur für den Anschluss von ca. 60.000 Glücksspielanbietern weiterentwickelt bzw. auch neu geschaffen. Der Übergang der Zuständigkeit für das Spielersperrsystem auf die GGL hätte nun zur Folge, dass die GGL die in Hessen erst vor Kurzem geschaffene Infrastruktur selbst neu aufbauen müsste. Das widerspricht den Grundsätzen verwaltungsökonomischen Handelns. Aus diesem Grund haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf eine punktuelle Änderung des Glücksspielstaatsvertrags verständigt. Sie lautet: Die Zuständigkeit für die Führung der Spielersperrdatei soll künftig auch dauerhaft im Land Hessen verbleiben. Der Änderungsstaatsvertrag soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Voraussetzung dafür ist, dass bis zum 31. Dezember dieses Jahres alle Länder zustimmen. Daher soll der heute vorliegende Gesetzentwurf nun die erforderliche Zustimmung des Landtags Rheinland-Pfalz zum Änderungsstaatsvertrag herbeiführen. (Abg. Martin Haller, SPD: Quasi beschließen!) Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Protokoll ↗