Katharina Binz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich für diese Debatte heute ebenfalls bedanken; denn sie zeigt, glaube ich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt für dieses gesamte Haus ein ganz wichtiges Anliegen ist. Ich glaube, das ist genau für die Annäherung an dieses Thema und für die Bekämpfung dieser Gewalt ganz, ganz maßgeblich. Es ist so, wie die Abgeordnete Willius-Senzer gesagt hat: Für die Landesregierung ist dieses Thema ebenfalls seit vielen Jahren ein wichtiges Thema. Wir fangen hier nicht bei Null an, sondern in Rheinland-Pfalz wird eben seit vielen Jahren viel getan zur Prävention von sexualisierter Gewalt, zur Aufklärung und auch zur Strafverfolgung. Wir gehen dieses Thema mit größter Dringlichkeit an. Allen voran leisten natürlich die rheinland-pfälzischen Jugendämter gemäß ihres staatlichen Schutzauftrags ganz zentrale Unterstützungsarbeit. Ich glaube, auch das ist in der Debatte angesprochen worden. Sie sind die ersten und die wichtigsten Ansprechpartner bei Kindeswohlgefährdungen. Ganz besonders will ich aber auch noch einmal auf die rheinland-pfälzischen Kinderschutzdienste eingehen, die in der Debatte und im Antrag erwähnt worden sind. Wir verfügen über 16 Dienste an 18 Standorten, und wenn wir heute über das Konzept der Childhood-Häuser sprechen, dann ist es wichtig, sich noch einmal in Erinnerung zu rufen, was denn unsere Kinderschutzdienste tun. Sie sind niedrigschwellige Anlaufstellen für betroffene Kinder und Jugendliche und ihre Familien. Kinder und Jugendliche werden dort professionell unterstützt, begleitet sowie in andere Hilfsstrukturen hinein vermittelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderschutzdienste begleiten die Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg, auch im Strafverfahren. Man kann also festhalten, dass die 16 Kinderschutzdienste schon vieles von dem leisten, was auch ein Childhood-Haus leisten soll. Ich finde diesen Gesichtspunkt für mich noch einmal bei der weiteren Betrachtung sehr, sehr wichtig, vor allem, wenn man bedenkt, dass Kinderschutzdienste in dieser Form eben nur in Rheinland-Pfalz und in Thüringen so gefördert werden und vorhanden sind. Ich will aber auch noch einmal darstellen, was die Justiz schon jetzt tut, um Kindern ausreichenden Schutz in den Strafverfahren zu gewährleisten. Ich will vor allem das Augenmerk auf einen Aspekt lenken. Das ist § 58 a der Strafprozessordnung, der eine Regelung zur Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton enthält. Diese Regelung ermöglicht insbesondere bei Opfern unter 18 Jahren und bei Opfern von sexualisierter Gewalt audiovisuelle Aufzeichnungen einer frühzeitigen richterlichen Vernehmung, um diese belastenden Mehrfachvernehmungen zu vermeiden. Eine solche Vernehmung verlangt natürlich besonderes Einfühlungsvermögen. Daher gibt es hierzu spezielle richterliche Fortbildungen, unter anderem zur Videovernehmung von kindlichen Gewaltopfern. In den Jahren 2020 und 2021 wurden in Rheinland-Pfalz etwa 185 richterliche Videovernehmungen terminiert und durchgeführt. Das hat in zahlreichen Fällen dafür gesorgt, dass eine erneute Vernehmung des kindlichen Opfers dann nicht mehr notwendig war. Ich will aber noch auf einen weiteren Aspekt eingehen; denn auch die Polizei hat natürlich eine ganz spezielle Schlüsselrolle in diesem Kontext. Bereits seit dem Jahr 2000, also schon seit vielen Jahren, arbeitet die Polizei daher eng mit der Justiz, mit den Interventionsstellen, mit den Jugendämtern sowie natürlich auch mit den verschiedenen Beratungsstellen zusammen. All das sind wichtige Maßnahmen, die wir bereits ergreifen, sind wichtige Strukturen, die es in Rheinland-Pfalz schon gibt. Wir wollen unser System aber auch weiterentwickeln, und wir wollen das Thema umfassend in dieser Legislatur anpacken. Deshalb arbeiten wir ressortübergreifend an dem Pakt gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Welche Ziele verfolgen wir mit dem Pakt? Erstens: Das Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ wollen wir stärker in die gesellschaftliche Aufmerksamkeit holen. Wir wollen die oft geforderte Kultur des Hinschauens fördern und etablieren, und dabei wollen wir alle relevanten Akteurinnen und Akteure einbeziehen: Schulen, Kitas, Vereine, aber auch Polizei, Justiz und die Jugendämter. Zweitens: Wir wollen zudem eine Beteiligung der Betroffenen. Hierbei ist in den vergangenen Jahren auf der Bundesebene vom Betroffenenrat ganz wertvolle Arbeit geleistet worden, und auch wir erhoffen uns natürlich von der neuen Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus ganz wichtige weitere Impulse, auch für das, was wir dann auf Landesebene umsetzen können. Drittens: Wir wollen eine wirksamere Prävention. Das heißt, wir brauchen mehr Schutzkonzepte, und zwar in allen Bereichen, in denen Kinder und Jugendliche Opfer sexualisierter Gewalt werden können. Viertens: Wir brauchen eine kindgerechte Intervention und Nachsorge in Fällen von sexualisierter Gewalt an Kindern oder Jugendlichen. Wir werden uns im Rahmen dieses Pakts gegen sexualisierte Gewalt auch mit interdisziplinären und arbeitsfeldübergreifenden Arbeitsformen befassen. Dabei kann die Childhood-Bewegung mit dem Konzept der Childhood-Häuser eine ganz wertvolle Idee und ein ganz wichtiger Impuls sein. Insofern begrüße ich es auch, dass der Antrag an die Ausschüsse überwiesen werden soll und dort dann intensiv darüber diskutiert wird, wie wir mit diesem Vorschlag umgehen. Wir sollten aber ganz genau überlegen, welchen Weiterentwicklungsbedarf wir in Rheinland-Pfalz haben, wo wir schon gute Strukturen aufgebaut haben und wie wir das Ganze zusammenbringen. Darüber wünsche ich mir eine ganz intensive Debatte; denn dieses Thema ist so wichtig, und deshalb ist es wichtig, dass wir alle an einem Strang ziehen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und vereinzelt bei der CDU)
