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Iris Nieland

AfD 08.06.2022 Sitzungen 18/24

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Der Antrag der CDU „Schutz für Opfer von sexueller Gewalt – Errichtung von Childhood-Häusern in Rheinland-Pfalz“ liegt uns vor. Im Antrag der CDU geht es um Kinder als Opfer. Die AfD-Fraktion begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Bekämpfung und der Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder beitragen. Insbesondere der interdisziplinäre Ansatz zum Schutz der Kinder vor Gewalt und besonders sexueller Gewalt ist dabei ein wichtiger Baustein. Insofern ist es wichtig und richtig, so wie Sie es in Ihrem Antrag geschrieben haben, die Errichtung zu prüfen. Unser Bundesland, Rheinland-Pfalz, verfügt in diesem Zusammenhang gleichwohl über die Kinderschutzdienste, die übereinstimmend bereits auf vergleichsweise hohem Niveau arbeiten. Insofern muss es für uns darum gehen, genau zu prüfen, ob und inwieweit die Errichtung von Childhood-Häusern zielführend, sinnvoll und effizient ist. Es stellt sich für mich die dringende Frage, wie es mit der Situation der staatlichen Stellen – der Jugendämter, der Ermittlungsbehörden – und ihrer personellen Ausstattung zur Betreuung und zum Schutz der Kinder aussieht; denn am Beispiel Nordrhein-Westfalen können wir sehen, welche katastrophalen Folgen für die betroffenen Opfer eine unterbesetzte und schlecht ausgestattete Personalsituation der staatlichen Stellen hat. Als schockierendes und mahnendes Beispiel erinnere ich an die schrecklichen Missbrauchsfälle in Nordrhein-Westfalen. Über zehn Jahre wurden dort Kinder zwischen vier und 13 Jahren in mutmaßlich mehr als 1.000 Fällen missbraucht. Eines der Opfer, ein Mädchen, lebte sogar als Pflegekind mit dem arbeitslosen Hauptverdächtigen zusammen, mit dem Segen des Jugendamts. Wie kann so etwas passieren? Die zentrale Konsequenz daraus besteht darin, endlich eine uralte Warnung ernst zu nehmen, die seit Jahren durch schockierende Fälle von überforderten Jugendamtsmitarbeitern bestätigt wird. Viele Jugendämter sind nur beschränkt einsatzfähig. Es gibt Mitarbeiter, die aus Zeitmangel nur alle paar Monate auf eine kleine Stunde Pflegeeltern oder auch potenzielle Verdachtsfälle treffen können, um diese zu kontrollieren und ihnen gegebenenfalls hinter die Fassade zu schauen. Ihrem gesetzlichen Auftrag, nämlich dem Kinderschutz, werden sie so nicht mehr gerecht. Meine Damen und Herren, ich will ganz deutlich sagen, das alles geht auch auf Kosten der Mitarbeiter der Jugendämter, die täglich versuchen, diesen Mangel auszugleichen. Im Jahr 2018 präsentierte die Uni Koblenz die erste bundesweite Studie, die den Verdacht der Überforderung vieler Ämter auch mit Daten untermauerte. Demnach müssen 32 % der Jugendämter viel mehr Kinder und Jugendliche betreuen, als sie laut dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) verantwortungsvoll bewältigen können. Der ASD vertritt die über 13.000 Außendienstmitarbeiter der deutschen Jugendämter. Er empfiehlt pro Jugendamtsmitarbeiter maximal 35 Betreuungsfälle gleichzeitig. Meine Damen und Herren, hier müssen wir unbedingt den neuesten Kenntnisund Sachstand über die Situation in Rheinland-Pfalz haben. Das sind wir uns im Sinne einer verantwortungsbewussten und vernünftigen Entscheidung im Hinblick auf den CDU-Antrag und die Errichtung von Childhood-Einrichtungen schuldig. Meine Damen und Herren, dazu gehört unbedingt – das sage ich hier in aller Deutlichkeit – eine geeignete opferbezogene Dunkelfeldstudie, wie sie von uns im vergangenen Plenum gefordert und wie sie von Ihnen allen abgelehnt wurde. (Abg. Martin Haller, SPD: Zu Recht!) Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Kerstin Claus fordert eine dauerhafte Forschung zum Thema „Dunkelfeld“. Sie ist die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, und ich zitiere – mit der Erlaubnis des Präsidenten –: Es ist ein „Skandal, dass bis heute keine Daten über Missbrauchsfälle im Dunkelfeld vorliegen“. Damit bestätigt sie genau unsere Forderung, die wir hier erhoben haben. Sie plädiert sogar für die Einrichtung eines Forschungszentrums, das diesen Fragen nachgehen soll. Unter Abwägung aller von mir genannten Gesichtspunkte und trotz gewisser Schwächen im Antrag und offener Fragen, wie zum Beispiel in welcher Weise Sie Doppelstrukturen vermeiden wollen, wie Sie sich die Finanzierung vorstellen, wie Sie die Trägerschaft vorsehen, befürworten wir eine Überweisung an den Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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