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Herbert Mertin

12.05.2022 Sitzungen 18/23

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich erinnere mich noch gut an die ersten Gespräche mit Personalvertretungen und Verbänden aus dem Strafvollzug vor etwa sechs Jahren, als ich dieses Amt angetreten habe. In diesen Gesprächen wurde mir in sachlicher, aber doch sorgenvoller Form das eine oder andere vorgetragen und die eine oder andere Befürchtung mitgeteilt. Eine Sorge war, dass es zu zusätzlichen Mehrbelastungen kommen könne, weil damals noch eine gewisse Einsparungsquote im Raum stand. Die Annahme, die dieser Quote zugrunde lag, ist aber so nie eingetreten. Bis dahin waren über Jahre hinweg die Gefangenenzahlen zurückgegangen. Das war plötzlich nicht mehr der Fall. Sie nahmen wieder etwas zu, sodass die Einsparquote, die unter dieser Annahme beschlossen worden war, nie umgesetzt worden ist. Eine Maßnahme, Mehrbelastungen im Strafvollzug zu vermeiden. Ich will das nur betonen. Wir haben es nicht durchgeführt, aber es ist eine Maßnahme gewesen, um Mehrbelastungen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang haben die Vertreterinnen und Vertreter des Strafvollzugs ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass es durch die neuen Strafvollzugsgesetze zu Mehrbelastungen gekommen sei. Diese Mehrbelastungen – das betone ich hier – wurden ausdrücklich genannt, ohne damit aber pauschal die neuen Gesetze kritisieren zu wollen, sondern sie haben einfach nur darauf hingewiesen – ich nenne es beispielhaft –, dass es eben einen Unterschied macht, ob ich einen Vollzugsplan für eine Ersatzfreiheitsstrafe erstelle, bei der der Gefangene 60 Tage da ist, oder wenn der Gefangene zehn Jahre da ist. Das ist einfach ein Unterschied. Der fand sich im Gesetz aber so nicht wieder. Das heißt, die Mitarbeiter im Strafvollzug mussten nach der früheren Gesetzeslage so tun, als ob der 60-Tage-Ersatzfreiheitsstrafler genauso lange sitzen würde wie der andere, der zehn Jahre sitzt. Das hat uns eingeleuchtet, und deswegen haben wir eine entsprechende Novellierung der Vollzugsgesetze in die Wege geleitet. Die Koalitionsfraktionen haben das mitgetragen, und, soweit ich mich erinnere, auch alle Fraktionen des Hohen Hauses haben das damals mit beschlossen: eine Maßnahme zur Entlastung des Strafvollzugs, denn es wurde ihnen Arbeit weggenommen, die sie sonst machen müssten. Das ist eine Maßnahme der Entlastung. Natürlich hat die nicht dazu geführt, die hohen Überstundenzahlen, die Sie zu Recht feststellen und kritisieren – ich betrachte die auch mit Sorge –, abzubauen. Es war aber eine Maßnahme, um zu verhindern, dass es zu einem Anstieg kommt. Es ist eher danach gelungen, diese herabzusetzen. Eine weitere Maßnahme, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden, ergab sich im Rahmen der Pandemie. Es war sonnenklar, dass die zusätzlichen Anforderungen mit dem vorhandenen Personal nur sehr schwer würden bewerkstelligt werden können, und auf der anderen Seite auch unter Hygienegesichtspunkten Absonderungen ermöglicht werden mussten, weshalb damals beschlossen wurde, Ersatzfreiheitsstrafen in der Vollstreckung zeitweise auszusetzen. Auch das eine Maßnahme, die zusätzlichen Belastungen des Personals abzumildern bzw. zu verhindern. Ich erwähne das deshalb, weil ich nicht möchte, dass der Eindruck entsteht, die Landesregierung würde die Probleme nicht sehen und hätte nichts unternommen. Man kann darüber streiten, ob das ausreichend ist oder nicht. Herr Abgeordneter Wefelscheid, Sie haben eben, wie auch bei den Haushaltsberatungen, gefordert, dass im dritten Einstiegsamt mehr befördert werden müsse. Ich kann Ihnen sagen, nach den dafür geltenden Regeln für Beamte ist durchgekegelt. Wir können gar nicht mehr befördern. Es ist alles ausgeschöpft, was rechtlich geht beim dritten Einstiegsamt. Insofern können wir unter den gegebenen rechtlichen Umständen gar nicht mehr. Im Hintergrund war aber immer deutlich – das habe ich veranlasst und darum gebeten –, dass man sich über viele Jahre hinaus anschaut: Wie viel Personal müssen wir denn ersetzen durch Krankheit, Frühpensionierungen, normale Pensionierung und was auch immer üblicherweise so anfällt? Es stellte sich dann heraus, dass wir das unter dem normalen System der Ausbildung für den Strafvollzug nicht würden schaffen können. Das Nadelöhr bei der Ausbildung ist die Justizvollzugsschule; denn anders als für Richter und Staatsanwälte, die an der Universität ausgebildet werden und das Referendariat beim Staat machen, bilden wir die Beamten für das zweite Einstiegsamt in einer dualen Ausbildung selbst aus, meine Damen und Herren. Im Rahmen dieser dualen Ausbildung würden wir es unter den gegebenen Umständen nicht schaffen, weshalb wir im Hintergrund vorbereitet haben, diese zu verändern. Es traf sich zufällig günstig, dass die pädagogische Kraft, die im Ministerium dafür zuständig ist, mich informierte, dass die Art und Weise, wie wir die duale Ausbildung durchführen, nicht mehr den modernsten pädagogischen Erkenntnissen entspricht. Das habe auch eine Untersuchung in den Jahren davor erbracht. Wir könnten, wenn wir es umstellen würden auf eine heute übliche Lernfeldausbildung, es schaffen, in einer kürzeren Zeit die gleiche Qualität der Ausbildung zu gewährleisten und gleichzeitig deutlich mehr durch diese Ausbildung durchzuschleusen. Das ist der Grund, weshalb wir das verändert haben und jetzt mit den ersten Auszubildenden nach der neuen Ausbildungsreform beginnen. Wir gehen davon aus, dass es uns dann in den nächsten Jahren sukzessive gelingen wird, so viele zusätzlich auszubilden, dass wir die natürliche Fluktuation, die es geben wird, ausgleichen können und – wenn es sehr gut läuft – noch das eine oder andere vielleicht an Zusatz gewinnen, um dann auch von den Überstunden herunterzukommen. Schneller geht es leider nicht; denn ich kann Mitarbeiter für das zweite Einstiegsamt im Strafvollzug nicht auf dem freien Markt sozusagen einkaufen, sondern muss eben diesen Weg gehen. Ich denke aber, die Landesregierung hat sich dieser Aufgabe verantwortungsvoll gestellt. Ich möchte schon deutlich machen, dass das Problem gesehen worden ist, aber auch die Lösungswege auf den Weg gebracht worden sind. Ich hoffe, dass sich unsere Erwartungen an die Veränderung – trotz aller Kritik, die es dafür gab – erfüllen werden und in einigen Jahren der Strafvollzug besser dasteht als heute. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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