Michael Hauer
Herr Brandl, die Frage zu dem Rheinland-Pfalz-Index kann man in zwei Teilabschnitte unterteilen. Das eine ist das Thema der Lohnentwicklung, das andere ist das Thema der Betriebskostenentwicklung. Beides ist erforderlich, und wir sehen insbesondere in der heutigen Zeit, in der aktuellen Situation, dass das den Betrieben zur Verfügung gestellt werden muss, damit für sie die Möglichkeit da ist, es wirtschaftlich zu betreiben. Wir sind in der Situation, dass diese Betriebe, wenn der Manteltarifvertrag mit seinen Bestandteilen kommt, nach diesem Manteltarifvertrag ausschreiben werden. Das heißt, die Lohnkomponenten, die sich darin befinden, werden dann automatisch in die Verträge überführt. Damit ist auch die Finanzierung hinterlegt, weil ansonsten ein Vertragsabschluss nicht möglich ist. Das heißt, die Antwort darauf ist ein Verfahren, das das beinhaltet. Es geht jetzt lediglich darum – das möchte ich genau differenzieren –, dass wir differenzieren, was bis zur Neuausschreibung dieser Verträge passiert. Das ist das, was das Land Rheinland-Pfalz mit dem heutigen Ausgleich bewirkt. Wenn ein neuer Manteltarifvertrag oder neue Rahmenbedingungen für die Zukunft abgeschlossen werden – das habe ich in meiner Rede gesagt –, dann stehen wir selbst als Nichttarifpartner für unseren Anteil daran. Ich denke, von der Verfahrensseite her ist das die Antwort auf Ihre Frage. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich hab’s verstanden! –
