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Doris Ahnen

12.05.2022 Sitzungen 18/23

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei Anmerkungen von meiner Seite: Erstens ist der Landesregierung bezahlbares Wohnen ein zentrales Anliegen. Das bearbeiten wir nicht seit gestern, und das bearbeiten wir auch nicht seit § 13 b Baugesetzbuch, sondern das bearbeiten wir konsequent mit den Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Ganz konkret tagt morgen das Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen. Wir werden erneut über eine Verbesserung bei den Förderkonditionen miteinander sprechen. Das Entscheidende ist, wir werden die Förderkonditionen an einer Stelle noch einmal sehr deutlich nachschärfen. Wir werden das Thema der Bezahlbarkeit in der sozialen Wohnraumförderung noch besser mit dem Thema des Klimaschutzes in der sozialen Wohnraumförderung vereinbaren. Das will ich in aller Deutlichkeit sagen. Das ist das Gebot der Stunde. Herr Streit, das muss ich auch sagen: Es ist schwierig, montags über das bezahlbare Wohnen und dienstags über den Klimaschutz zu reden. Man muss schon donnerstags im Plenum über beides reden, weil nur dann werden wir der Aufgabe, die uns im Moment gestellt ist, gerecht. Wir können das nicht getrennt sehen. Wir brauchen integrative Strategien, die das Thema der Bezahlbarkeit von Wohnraum und das Thema des Klimaschutzes bei Wohnraum miteinander vereinbaren. Alles andere ist hinter der Zeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es geht auch hier nicht um eine Debatte, ob in Rheinland-Pfalz Ein- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum gebaut werden sollen oder nicht, sondern es geht bei § 13 b Baugesetzbuch einzig und allein um die Frage, wie neue Baugebiete ausgewiesen werden. § 13 b Baugesetzbuch sagt, weil er schnell wirken sollte, wir können dabei ein beschleunigtes Verfahren machen, wir brauchen keine Umweltverträglichkeitsprüfung, und wir brauchen auch keine Ausgleichsflächen. Das besagt § 13 b Baugesetzbuch. Das soll nach Auslaufen des § 13 b Baugesetzbuch so nicht mehr möglich sein. Ich sage auch an dieser Stelle, es ist richtig, dass das so nicht mehr möglich ist. Ich sage auch ausdrücklich das, was meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, weil man auch hinsehen muss, was in dieser immer befristeten Regelung passiert ist. Es ist nicht schnell zu neuem Wohnraum gekommen. Es sind schon gar keine Mehrfamilienhäuser gebaut worden. Manche Kommune – ich will das niemandem zum Vorwurf machen – hat sie zur Baulandbevorratung genutzt. Das war nicht das, was mit dem § 13 b Baugesetzbuch erreicht werden soll. Ich will das gar nicht bewerten, aber die Begründung für § 13 b Baugesetzbuch – Bezahlbarkeit und schnell – ist eben so nicht erfüllt worden. Deswegen muss man sagen, neu überlegen, was die geeigneten Maßnahmen sind, um schnell bezahlbaren Wohnraum im Einklang mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu schaffen. Deswegen haben wir gerade zum Beispiel die Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes genutzt, dass wir in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen schaffen, zum Beispiel mit dem Vorkaufsrecht an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken oder auch mit dem Thema, Baugebote zu erlassen, damit tatsächlich schnell gebaut wird. Unter dem Strich glaube ich, wir kommen nicht umhin, gerade heute zu sagen: Wenn es um das Thema „Bauland“ und das Thema „Bauleitpläne“ geht, dann muss es immer – egal ob auf dem Land oder in der Stadt – um Bauleitpläne gehen, die die sozialen, die wirtschaftlichen, die umweltschützenden Anforderungen auch in der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringen. Bauleitpläne müssen immer dazu beitragen, dass wir eine menschenwürdige Umwelt sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und einen Beitrag zum Klimaschutz und Klimaanpassung leisten. Ich bin der festen Überzeugung, wir können das nicht in ein Nacheinander oder in eine Schnittigkeit bringen, sondern wir müssen das integriert denken. Deswegen glaube ich, es gibt deutlich bessere Ansätze als § 13 b Baugesetzbuch. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗