Philipp Fernis
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir haben ein von niemandem bestrittenes Problem, was Wohnraum insbesondere in den Ballungsgebieten angeht. Wir erleben auch in den letzten zwölf Monaten wieder eine ungebremste Preisentwicklung. Wir stellen fest, dass es für Familien zunehmend schwieriger wird, geeigneten Wohnraum zu finden. Alle diese Probleme sind in den letzten Jahren entstanden und haben sich bis zum heutigen Tag auch unter Geltung von § 13 b Baugesetzbuch nicht entschärft. Deswegen bin ich sehr froh, dass sich die Bundesregierung mit einem ambitionierten Wohnungsbauprogramm und mit einem ambitionierten Ziel, 400.000 zusätzliche Wohnungen zu schaffen, auf den Weg gemacht hat. Deswegen ist es gut und richtig, dass die Landesregierung die Wohnraumförderung auf einem hohen Niveau konsequent fortsetzt. Deswegen ist es insbesondere aber auch richtig, dass im Koalitionsvertrag zur Bildung der Bundesregierung vereinbart ist, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren generell beschleunigt werden. Vor diesem Hintergrund bin ich der Auffassung, dass der Antrag der FREIEN WÄHLER schlicht zu kurz greift. Das ist ein Instrument, dessen europarechtliche Zulässigkeit mit Blick auf die Frage von Naturschutzüberprüfungen durchaus infrage gestellt werden kann. Das ist ein Instrument, das kurzfristig gedacht einmal ins Baugesetzbuch gekommen ist, aber an sich in der ganzen Systematik unseres Planungs- und Genehmigungsrechts schwer begründbar ist, und es ist ein Instrument, von dem wir konstatieren müssen, dass es sein Ziel nicht erreicht hat. Dass auf der anderen Seite wir natürlich – – – Deswegen ist es so wichtig, dass all diese Verfahren einer grundsätzlichen Überarbeitung unterzogen werden. Das Einzige, das Wohnungsmangel und letztlich entsprechende Preisentwicklungen nachhaltig abdämpfen kann, ist das Schaffen zusätzlicher Kapazitäten. Deswegen sind alle politischen Ebenen in der Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Wohnraum insbesondere dort geschaffen werden kann, wo er besonders nachgefragt wird. Ich glaube, das ist insgesamt in diesem Hause unstreitig. Das vorgeschlagene Instrument indes greift deutlich zu kurz, zumal anknüpfend an § 13 a Baugesetzbuch, der eine Innenverdichtung und Umwandlungen in Innenbereichen deutlich erleichtert, die nun einmal in ihrer naturschutzrechtlichen Rolle wesentlich unproblematischer sind. Eine Bezugnahme ist aus der Situation, in der sie entstanden ist, nachvollziehbar, aber nun keine Lösung. Das war bewusst als Provisorium angelegt, aber es ist keine Lösung, die sich dafür eignet, zu einer Dauerlösung zu werden. Die eigentliche Aufgabe ist die Beschleunigung von Planungsverfahren, die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, das Schaffen zusätzlicher Kapazitäten und die Erleichterung der Umwandlung von zum Beispiel Gewerbebrachen in Wohnraum. Alle diese Instrumente sind richtig. § 13 b Baugesetzbuch ist es nicht. Deswegen können wir dem Antrag nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
