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Dr. Jan Bollinger

AfD 12.05.2022 Sitzungen 18/23

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag zur Einführung einer periodischen opferbezogenen Dunkelfeldstudie in Ergänzung zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) möchten wir einen Beitrag zur Unterstützung der polizeilichen Präventionsarbeit und von Kriminalitätsopfern leisten und die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl in Rheinland-Pfalz verbessern. Die jährlich erstellte PKS dient der Beobachtung von Kriminalität und einzelner Deliktarten, die polizeilich erfasst werden. Sie gibt zudem Auskunft zur Zahl der Tatverdächtigen und der Opfer sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten wie Aufklärungsquote und Häufigkeitszahlen. Die PKS beleuchtet aber natürlich nur die Straftaten, die den Sicherheitsbehörden angezeigt oder anderweitig bekannt geworden sind. Man spricht hier vom „Hellfeld“. Die nicht in der PKS erfassten Delikte werden als „Dunkelfeld“ bezeichnet und übersteigen das Hellfeld in vielen Deliktbereichen beträchtlich. Aus diesem Grund lässt die PKS nur begrenzt Rückschlüsse auf die tatsächliche Kriminalitätsentwicklung zu, da viele Delikte nicht angezeigt werden und die Polizei daher keine Erkenntnisse zu diesen Delikten hat. Das Dunkelfeld hängt also maßgeblich von der Anzeigebereitschaft der rheinland-pfälzischen Bürger und dem Kontrollumfang der Polizeibehörden ab. Kriminologen fordern schon seit Langem, das Dunkelfeld aufzuhellen, um ein realistisches Bild der Kriminalitätsentwicklung im Land zu erhalten und Erkenntnisse zu erlangen, wie man die Kriminalität besser bekämpfen, die Bürger schützen und ihre Anzeigebereitschaft erhöhen kann. Vor diesem Hintergund führte die Kriminologische Forschungsstelle des Landeskriminalamts Niedersachsen bereits im Jahr 2013 eine erste periodisch angelegte Dunkelfeldstudie durch. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse haben die PKS um die Perspektive der Bevölkerung ergänzt und so ein deutlicheres Bild der Kriminalitätslage im Land ermöglicht. Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und unsere Nachbarn aus Baden-Württemberg haben deshalb mittlerweile eigene Dunkelfeldstudien nach niedersächsischem Vorbild durchgeführt, sodass nach deren Abschluss ein länderübergreifender Vergleich zwischen den Bundesländern möglich sein wird. Berlin zog im Jahr 2020 mit einer eigenen Dunkelfeldstudie nach. Das Bundesland Sachsen beschränkt sich derzeit auf Teilstudien mit Schwerpunktbereichen, und auch das Bundeskriminalamt führt zur Ergänzung der PKS im zweijährigen Abstand eine Opferbefragung und ein Viktimisierungssurvey durch. Aus diesen wegweisenden Dunkelfeldstudien und Studien zum Sicherheitsgefühl der Bürger wissen wir, dass das subjektive Sicherheitsgefühl in den letzten Jahren abgenommen hat und das Dunkelfeld je nach Deliktbereich teilweise um ein Mehrfaches größer als das Hellfeld ist. Gerade bei Delikten, die die Person oder den Intimbereich von Menschen besonders betreffen und deshalb schambesetzt sind oder die Schwachen und Wehrlosen unserer Gesellschaft treffen, ist das Dunkelfeld besonders groß. So hat die Dunkelfeldstudie aus dem Jahr 2013 in Niedersachsen ergeben, dass zwar etwa 92 % der Kfz-Diebstähle und immer noch 84 % aller Wohnungseinbrüche erfasst werden, aber etwa nur jede vierte Körperverletzung. Auch Betrugsdelikte wie der Enkeltrickbetrug und das Auftreten von falschen Polizeibeamten, denen hauptsächlich ältere Menschen zum Opfer fallen und von denen wir in den letzten Monaten und Jahren in Rheinland-Pfalz lesen mussten, haben ein großes Dunkelfeld. Viele Betroffene schämen sich im Anschluss an die Tat dafür, Opfer solcher hinterhältiger Delikte geworden zu sein, oder fühlen sich hilflos und suchen daher nicht den Weg zur Polizei. Noch dramatischer waren die Zahlen im Bereich der Sexualdelikte. Hier entsprach das Anzeigeverhalten unter den Befragten einer Quote von nur 4 %. Viele Opfer schämen sich, sich Dritten gegenüber zu öffnen und die erfahrene Tat bei der Polizei anzuzeigen. In den meisten Fällen werden solche schrecklichen Taten daher nicht bekannt. Die Täter können weiter ihr Unwesen treiben, und die Opfer lassen solche Taten weiter über sich ergehen, versuchen sie zu verdrängen und isolieren sich im schlimmsten Fall aus dem gesellschaftlichen Leben. Derartige Opfererfahrungen, die dann in vielen Fällen aufgrund der Nichtanzeige nicht fachmännisch behandelt werden können, können zu langfristigen psychischen Schäden führen. Auch im Bereich der körperlichen und sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die nach dem Grundgesetz einen besonderen Schutzstatus genießen, ist das Dunkelfeld immens hoch. Meine Damen und Herren, wenn nur ein Viertel aller Körperverletzungen und nur jedes zwanzigste Sexualdelikt zur Anzeige gelangen, müssen wir uns die Frage stellen, woher dieses schwache Anzeigeverhalten kommt, wie wir die Opfer stärken und zur Anzeige ermutigen und im besten Fall im Vorfeld verhindern können, dass sie Opfer werden. (Beifall der AfD) Eine in Rheinland-Pfalz durchgeführte periodische opferbezogene Dunkelfeldstudie könnte maßgeblich dazu beitragen, diese Fragen zu beantworten. Dabei sollten Erkenntnisse zum Anzeigeverhalten abgeleitet werden, welche Delikte von rheinland-pfälzischen Bürgern, die Opfer einer Straftat wurden, besonders wenig angezeigt wurden und warum das so geschehen ist. Gleichzeitig würden Politik und Polizei Einblick in das subjektive Sicherheitsgefühl unserer Bürger erhalten und Hinweise darauf, wie dieses Sicherheitsgefühl verbessert werden kann. Die durchzuführende periodische opferbezogene Dunkelfeldstudie muss jedoch auch den Anforderungen hinsichtlich der Realisierbarkeit erhebbarer und repräsentativer Erkenntnisse entsprechen. Meine Damen und Herren, auch die Deutsche Polizeigewerkschaft und die Gewerkschaft der Polizei fordern mittlerweile, die Erkenntnisse zu Kriminalitätsentwicklungen aus der etablierten PKS durch eine Dunkelfeldstudie konstruktiv um wertvolle Einsichten zu ergänzen. Lassen Sie uns daher in Rheinland-Pfalz dem guten Vorbild des Bundes und der Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Berlin und Baden-Württemberg folgen und stimmen Sie unserem Antrag zu. (Beifall der AfD) Gerne können wir den Antrag im Ausschuss diskutieren und auf Wunsch eine Expertenanhörung durchführen, wenn Sie konkrete inhaltliche Bedenken haben. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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