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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 12.05.2022 Sitzungen 18/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Köbberling, ich war eben doch erstaunt, was bei Ihnen als Koblenzer Abgeordnete dann Stolz auslöst. Natürlich ist so ein Geysir in Andernach schön, (Heiterkeit der FREIEN WÄHLER und der AfD) aber als Koblenzer erfüllt mich natürlich mit Stolz zu wissen, dass auf der Rittersturzkonferenz – sage ich mal – die Grundzüge des Grundgesetzes der freiheitlichsten Republik aller Zeiten festgelegt wurden, (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) und – da müssen jetzt auch die Mainzer stark sein – natürlich wissen wir, wenn wir im Stadtrat tagen, dass dort ursprünglich die Hauptstadt war und der Landtag getagt hat, bevor dieses Gebäude überhaupt erfunden war. Das sind die Momente, die mich als Koblenzer natürlich mit Stolz erfüllen. Damit sind wir im Thema. Frau Ministerin Schmitt, denn auch das ist eine der vielleicht noch unentdeckten Rohdiamanten in diesem Land, dass in Koblenz eine Wiege dieser Demokratie war. Wir diskutieren viel über das Hambacher Schloss. Tatsächlich begann die neue Zeit der Republik in Koblenz mit der Rittersturzkonferenz. Das ist im landespolitischen Fokus noch nicht so drin. Ich könnte mir vorstellen, dass man aus einem länderübergreifenden Magnet mehr machen könnte. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) – Ich habe deswegen von der freiheitlichsten Demokratie gesprochen, die jemals auf deutschem Boden entstanden war. Das war natürlich nach 1945. (Abg. Martin Haller, SPD: Jetzt kommt Herr Schweitzer rechtzeitig!) – Jetzt kommt die Kurzintervention. (Zuruf des Staatsministers Alexander Schweitzer) – Das kommt gleich, dann gehen wir noch einmal in das Fachgespräch. Ich komme zurück zum Thema. Ich glaube aber trotzdem, dass uns das bei dieser Expertenanhörung weitergeführt hat, bei der man eigentlich für alle konstatieren kann, dass wir schlauer rausgekommen sind, als wir reingegangen sind. Ein Punkt war nämlich die Suche nach touristischen Hotspots. Ich hatte dazu vor ein paar Wochen einen Antrag im Plenum gestellt, der sozusagen seine Erledigung darin gefunden hat – Frau Ministerin Schmitt –, dass aus Haushaltsrestmitteln ein ähnliches Programm auf den Weg gebracht wurde, was ausdrücklich meine Unterstützung findet. Frau Köbberling hat den richtigen Punkt angesprochen. So ein Geysir in Andernach oder die Seilbahn in Koblenz sind solche Magnete, die Tagestouristen anziehen. Es kam deutlich heraus, verstärkt auf Tagestouristen in den Regionen zu setzen, weil die, wie Claus Hoffmann als Sachverständiger sagte, frisches Geld ins Land bringen. Das ist also nicht nur eine Umschichtung der Touristenströme in diesem Land, sondern es sind neue Leute von außen, die einen Tagesausflug nach Rheinland-Pfalz machen und damit frisches Geld aus Hessen, vielleicht nicht aus dem Saarland, und Baden-Württemberg nach Rheinland-Pfalz bringen. Ein weiterer Punkt, der klar herauskam, war, dass das Stadtmarketing überall gestärkt werden muss. Da spreche ich mit derselben Zunge wie Kollegin Köbberling. Die Probleme können nur regional und mit der regionalen Sichtweise gelöst werden. Dafür braucht man ein funktionierendes Stadtmarketing. Herr Innenminister, das ist schon wieder ein Problem, was sich in der Praxis zeigt, weil das Stadtmarketing eine freiwillige Leistung ist. Je kleiner die Kommune ist, desto schwieriger ist es natürlich, im Haushalt die Mittel unterzubringen, weil naturgemäß bei überschuldeten Kommunen die Aufsichtsbehörde bei der Genehmigung des Haushalts ein Wörtchen mitzureden hat. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Da wird vielleicht nicht die Frage des Ob der Einrichtung des Stadtmarketings, aber das Wie durchaus in der Diskussion sein. Mein Petitum an der Stelle wäre, aus der Expertenanhörung abzuleiten, das Stadtmarketing als Pflichtaufgabe der Kommune einzuführen, zumindest bei den Zentren, bei denen man diese Zielsetzung verfolgt, wie sie die auch verfolgen. Der dritte Punkt – das ist jetzt ein kleiner Exkurs, aber Herr Kollege Köbler hat es schon angesprochen – ist, dass der Sachverständige Lukas Hartmann aus Landau, Ordnungsdezernent, auf die Problematik hingewiesen hat, die sich aus § 26 Abs. 5 POG ergibt. Diese Debatte kocht gerade hoch. Aktuell gibt es im SWR einen Bericht darüber. Mit ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, würde ich gerne drei Sätze daraus zitieren: „Kein Festumzug beim Weinfest der Mittelmosel. Die neuen Änderungen erfordern unter anderem verschärfte Sicherheitskonzepte. In Bernkastel-Kues ist der große Festumzug auf dem traditionellen Weinfest der Mittelmosel daher in diesem Jahr abgesagt.“ (Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Quatsch!) – Ja, das habe ich zitiert aus dem SWR. Auch an anderen Orten wird es diskutiert. Hintergrund ist § 26 Abs. 5. Bei öffentlichen Veranstaltungen, die keine Großveranstaltung sind, kann die örtliche Ordnungsbehörde die Vorlage eines Sicherheitskonzepts usw. verlangen. Dieses „kann“ wird häufig als „muss“ ausgelegt, weil man als Verantwortliche Angst hat, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen drohen, wenn etwas passiert. (Glocke der Präsidentin) Herr Innenminister, insofern glaube ich, dieses Thema müssen wir angehen. (Staatsminister Roger Lewentz: Wir sind nicht die Ausschlaggebenden!) Ich würde empfehlen, wir sollten es noch einmal vertieft besprechen. Ich habe keine Rezeptlösung, aber ich tendiere dazu, dass wir uns mit dieser Frage noch einmal intensiver befassen. Vielen Dank für das Zuhören. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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