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Peter Stuhlfauth

AfD 12.05.2022 Sitzungen 18/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Architekten nehmen eine Schlüsselrolle in der Bauwirtschaft ein. Ohne sie ist weder der dringend benötigte Wohnungsneubau denkbar, noch sind ohne sie die meisten Bauprojekte der öffentlichen Hand, nicht zuletzt die meisten Bauprojekte dieses Landes selbst, denkbar. Deutschlandweit sind 137.000 Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in den Landesarchitektenkammern, zumeist als Pflichtmitglieder, organisiert. In Rheinland-Pfalz sind es 5.748. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Architektengesetzes betrifft das Recht der Architektenkammer, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie neu gefasste Regelungen zum Datenschutz. Dabei geht es erstens um die Einführung einer freiwilligen Juniormitgliedschaft in der Architektenkammer für Studenten und andere, die ein Berufspraktikum oder Ähnliches vorzuweisen haben. Zweitens geht es um die Einführung eines Fachgebietsregisters. Ähnlich wie es Fachanwälte und Fachärzte gibt, wird es damit in Zukunft auch Facharchitekten geben. Die Spezialisierung einzelner Architekten wird somit transparent und kann für potenzielle Bauherren zu einem Vergabekriterium werden. Die genannten beiden Änderungen gingen auf Wünsche der Architektenkammer selbst zurück und finden auch unsere Zustimmung. Die im Gesetz vorgeschlagenen Änderungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen lassen sich wahrscheinlich nicht vermeiden, da sie auf eine EU-Richtlinie zurückgehen. Wir werden allerdings in den Ausschussberatungen noch einmal nachhaken, ob durch die Änderung der hohe Qualifikationsstandard deutscher Architekten unterlaufen werden könnte. Zuletzt wird noch die Anpassung des Architektengesetzes an die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorgenommen. Dabei handelt es sich um eine zwingende und erforderliche Änderungsanpassung. Einen Grund zu Kritik oder einer Korrektur sehen wir insoweit nicht. Wir unterstützen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Ausschuss und hoffen, dass dort unsere noch bestehenden Fragen zu unserer Zufriedenheit beantwortet werden können. Danke. (Beifall der AfD)

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