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Thomas Wansch

SPD 12.05.2022 Sitzungen 18/23

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Änderungen des Architektengesetzes heute besprochen werden, ist das Ergebnis von guten Gesprächen, die die Landesregierung, die wir alle als Fraktionen mit den gesellschaftlichen Gruppierungen unseres Landes führen. Insoweit freut es mich, dass Frau Finanzministerin Ahnen auch bei der Vorstellung dieses Gesetzes besonders darauf hingewiesen hat, dass das Ganze in großen Teilen auch auf den Wunsch der Architektenkammer zurückgeht. Nachdem das Gesetz so umfangreich dargestellt wurde, (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) kann ich mich auf wenige Aussagen beschränken. Die Einführung einer freiwilligen Juniormitgliedschaft ist nicht nur eine Maßnahme der Nachwuchsgewinnung, sondern bietet auch die Möglichkeit, dass junge Menschen, die den Studienabschluss geschafft haben und jetzt am Übergang ins Berufsleben stehen, auf ihre Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Architektenkammer und damit auch die Möglichkeit, den Einstieg in die Verbandsarbeit zu schaffen, hingewiesen werden. Wenn dann als einer der weiteren Punkte in diesem Gesetzentwurf noch darauf hingewiesen wird, dass Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Ehrenamt eingeführt werden, das heißt, dass das Engagement in Organen und Gremien der Architektenkammer dazu führt, dass Mitglieder, die das ausüben, von Dienst- und Arbeitsverhältnissen freizustellen sind, dann wird auch klar, dass dieses Land Rheinland-Pfalz, das mit über 50 % seiner Bevölkerung im Ehrenamt engagiert ist, das ernst nimmt und umsetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einführung eines sogenannten Fachgebietsregisters bedeutet nichts anderes, als dass wir es als Verbraucherinnen und Verbraucher im Berufsfeld der Architekten leichter haben, einen Ansprechpartner zu finden. Ja, Architekten sind Generalisten, aber die Komplexität des Fachgebiets macht deutlich, dass wir genau wissen wollen, wen wir als Verbraucherinnen und Verbraucher als unseren Berater ansprechen können. Insoweit ist jetzt die Möglichkeit des sogenannten Fachgebietsregisters eine Hilfestellung, nicht nur damit die Architektenkammer die Mitglieder besser einordnen kann, sondern gerade für uns als Verbraucherinnen und Verbraucher ist es eine Hilfestellung. Insoweit möchte ich es bei meinen Bemerkungen belassen. Zur Frage, ob datenschutzrechtliche Regelungen oder weitere Anpassungen an EU-Vorgaben enthalten sind: Es ist der Zeit geschuldet, dass es hier Änderungen gibt. Das bedarf keiner weiteren Ergänzung. Für meine Fraktion kann ich für die weiteren Beratungen Zustimmung zu diesem Gesetz signalisieren. Vielen Dank. (Beifall der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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