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Doris Ahnen

12.05.2022 Sitzungen 18/23

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf in aller Kürze in das vorliegende Änderungsgesetz zum Architektengesetz einführen, das aus mehreren Gründen überarbeitet wird. Anlass ist zunächst der Wunsch der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Einführung einer freiwilligen Juniormitgliedschaft bei der Kammer sowie die Einführung eines sogenannten Fachgebietsregisters. Zudem besteht Anpassungsbedarf im Hinblick auf die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und auch noch ein paar anderweitige Änderungen. Lassen Sie mich beginnen mit den Wünschen der Architektenkammer. Sie wissen, wie viele andere öffentliche Institutionen ist die Architektenkammer auch auf das Engagement in ihrer Kammer angewiesen. Deswegen ist es ihr besonderer Wunsch, eine Juniormitgliedschaft für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen der jeweiligen Fachrichtung einzuführen und damit auch ein Stück weit den Nachwuchs zu fördern, den Nachwuchs schon frühzeitiger in die Kammerarbeit einzubinden, Verantwortung zu übertragen und damit auch einen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung zu leisten. Sie will darüber hinaus in diesem Gesetz gern einen Freistellungsanspruch von angestellten Mitgliedern der Kammer verankert sehen. Auch das zielt darauf, Engagement in der Kammer, die wichtige Aufgaben erfüllt, sichern zu können. Wir haben uns diese Vorschläge gern zu eigen gemacht und in den entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Was für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte und Mediziner schon länger etabliert ist, nämlich die Bezeichnung als Fachanwalt/Fachanwältin oder Facharzt/Fachärztin, soll mit der vorliegenden Änderung des Architektengesetzes auch für die Architektinnen und Architekten ermöglicht werden. Es soll ein sogenanntes Fachgebietsregister eingeführt werden im Sinne eines Qualitätssiegels. Das ist auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht uninteressant, wenn künftig leichter erkennbar wird, ob die Architektin oder der Architekt bestimmte Fachkunde in einzelnen Fachgebieten besitzt. Dies wollen wir ebenfalls dergestalt aufnehmen, dass die Regelung das Recht der Kammer beinhaltet, die Norm durch eine Satzung auszugestalten und eine stärkere Transparenz bei den Zusatzqualifikationen zu schaffen. Weil all dies, wie die gesamte Arbeit der Kammer, zunehmend auch das Führen von Listen und Verzeichnissen, die Auskunft aus Listen und Verzeichnissen und auch die Ausstellung von Bescheinigungen enthält, ist das selbstverständlich auch datenschutzrechtlich abzusichern. Die Kammer ist datenverarbeitende Stelle. Wir sehen im Gesetz eine datenschutzrechtliche Vollregelung vor, die der Datenschutzgrundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz entspricht. Einen Satz noch zu der Anpassung an die Berufsanerkennungsrichtlinie auf europäischer Ebene. Hier wird die Entscheidungsfrist zur Eintragung in die Architektenliste auch bei Unterlagen, deren Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Berufsqualifikation zu prüfen ist, auf maximal zwei Monate beschränkt. Damit leisten wir einen Beitrag dazu, was bundesweit realisiert werden soll, nämlich ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren. Last but not least, wenn man in diesen Zeiten an ein solches Gesetz herangeht, dann werden wie bei vielen anderen Organisationen auch die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie berücksichtigt. Das heißt, es wird hier vor allen Dingen ermöglicht, dass Kammerversammlungen, Vertreterversammlungen auch in digitaler Form abgehalten werden können. Das schließt Beschlussfassungen auf elektronischem Wege mit ein. Ich denke, das ist eine Anpassung an die Gegebenheiten. Wir gehen davon aus, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Bedürfnissen des Berufsstands nach aktueller Anpassung Rechnung tragen und auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher noch mehr Transparenz schaffen. Ich sage einmal, im Hinblick auf die Bedeutung guter Architektinnen und Architekten für die bebaute Umwelt, also unser aller Leben in dieser Welt, kann ich Ihnen nur empfehlen, den Gesetzentwurf zu unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN)

Protokoll ↗