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Kathrin Anklam-Trapp

SPD 12.05.2022 Sitzungen 18/23

Haben wir erst heute Morgen bei der Aktuellen Debatte erleben dürfen! – Weitere Zurufe von der SPD) Besonders deutlich wird dies auch daran, dass der finanzielle Anteil des Landes vernachlässigbar ist. Endlich mal eine Beachtung des Konnexitätsprinzips durch den Bund. Doch nun zur Sache: (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Es ist das erklärte Ziel des BAföG, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Dadurch hat das Gesetz in den 50 Jahren seiner Existenz eine Menge Gutes bewirkt und vielen mehr echte Teilhabe an bester Bildung und damit Chancengleichheit ermöglicht. Auch ich habe in den letzten Monaten meines Studiums davon profitiert, was mich mit meiner jungen grünen Kollegin verbindet. Allerdings haben in den vergangenen Jahren trotz mancher Anhebungen der Freibeträge und Bedarfssätze immer weniger Personen diese Förderung erhalten. Dies soll nun durch die dringend notwendige Reform deutlich verbessert werden. Die Freien Wähler begrüßen deshalb die BAföG-Novelle. Das neue BAföG wird dank der vorgesehenen Anhebung der Einkommensfreibeträge um 20 % hoffentlich mehr jungen Menschen den Zugang zu dieser Förderung eröffnen. Durch eine signifikante Anhebung der Bedarfssätze, des Kinderbetreuungszuschlags und des Wohnzuschlags soll der Förderungshöchstbetrag von heute 861 Euro auf 931 Euro steigen. Auch die im BAföG bestehende Altersgrenze von 30 Jahren beim Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung sowie die bisherige Altersgrenze von 35 Jahren für den Antritt eines Masterstudiums sollen auf einheitlich 45 Jahre angehoben werden. Das ist gut so; denn dadurch werden lebenslanges Lernen und auch später im Leben angestrebte Qualifizierungen unterstützt. Die Ausdehnung des Restschulderlasses nach 20 Jahren auf alle Darlehensnehmer und ein vereinfachtes digitales Antragsverfahren dürften die Attraktivität des BAföG zusätzlich steigern und erhebliche Verwaltungsvereinfachungen ermöglichen. Die Freien Wähler begrüßen es ausdrücklich, dass dieses Gesetz schon im Sommer in Kraft treten soll. Dann könnten Studierende sowie Schülerinnen und Schüler schon zum kommenden Schuljahresbeginn beziehungsweise zum Wintersemester 2022/2023 davon profitieren. Wir vertreten die Meinung, Investitionen in Bildung und Chancengleichheit werden sich für unsere Demokratie und unsere Volkswirtschaft stets rentieren. Das verbesserte BAföG ist eine gute Sache. Allerdings, so erfreulich diese Reform ist, die die neue Berliner Ampelregierung in erstaunlich kurzer Zeit auf den Weg gebracht hat, – – (Abg. Benedikt Oster, SPD: Gut, ja?) – Gut, ja. Das gebe ich zu. – – es kann nur ein erster Schritt sein. (Zuruf aus dem Hause: Hört, hört!) Bis zur im Koalitionsvertrag angekündigten grundlegenden Reform ist es noch ein weiter Weg. Im Laufe der Legislaturperiode müssen aufgrund der rasant steigenden Lebenshaltungskosten sicherlich weitere Anpassungen erfolgen. Dies fordern fast alle Gremien in ihren Stellungnahmen, verbunden mit Hinweisen auf die Anpassung der BAföG-Regelungen an die Lern- und Lebensrealitäten der Studierenden, wie Regelstudienzeiten, Krisensituationen, weitere Digitalisierung und Vereinfachungen. (Glocke der Präsidentin) Besonders interessant finde ich persönlich im Hinblick auf die gesellschaftliche Entwicklung die Überlegungen der Hochschulrektorenkonferenz zur Einbeziehung von Teilzeitstudierenden. Was ist aber mit einem Zweitstudium? Also sage ich abschließend: Die Freien Wähler begrüßen die Reform, erwarten aber zeitnah weitere Schritte unter Beachtung der von den Gremien abgegebenen Stellungnahmen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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