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Dr. Lea Heidbreder

GRÜNE 12.05.2022 Sitzungen 18/23

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Anwesende! Die Einführung des BAföG im Jahr 1971 war ein Meilenstein in Sachen Bildungsgerechtigkeit. Im letzten Jahr hat das BAföG seinen 50. Geburtstag gefeiert, und auch heute, über 50 Jahre später, ermöglicht das BAföG jungen Menschen ein selbstbestimmtes Studium und den Start in einen oft neuen Lebensabschnitt. Die Geschichte des BAföG ist in weiten Teilen eine Erfolgsgeschichte, die vielen Generationen die Türen zu der Welt der Wissenschaft geöffnet hat. Es hat dafür gesorgt und sorgt auch noch immer dafür, dass der Zugang zur Hochschulbildung nicht von den finanziellen Voraussetzungen des Elternhauses abhängt und auch junge Menschen ohne akademische Vorbilder im eigenen Haus ihren Weg an die Hochschule finden. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Um diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben, ist es nun nötig, das BAföG an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen; denn das im Kern nach wie vor gute Konzept hat über die letzten Jahre und Jahrzehnte längst nicht mehr alle jungen Menschen erreicht, die von einer entsprechenden Unterstützung profitieren würden. Während in den 70er-Jahren zur Studienzeit meiner Eltern noch knapp die Hälfte der Studierenden BAföG bekommen haben, sind es inzwischen nur noch 11 %. Ich bin persönlich sehr froh, dass ich eine von diesen 11 % sein durfte, die teilweise mit zwar mühsamen Antragsformalitäten zu kämpfen hatte, aber am Ende durch das BAföG mein Studium habe finanzieren können. In Rheinland-Pfalz sind es inzwischen jedes Jahr über 12.000 Studierende, die vom BAföG profitieren. Nach über 50 Jahren ist es nun ein riesiges nachträgliches Geburtstagsgeschenk, dass die neue Bundesregierung so schnell erste Reformschritte beim BAföG auf den Weg gebracht hat. Mit dem 27. BAföGÄnderungsgesetz wird insbesondere den steigenden Lebenshaltungskosten und steigenden Mieten Rechnung getragen. Die Freibeträge auf das eigene Einkommen steigen, und es gibt eine Anhebung der Bedarfssätze, sodass der Förderungshöchstbetrag von heute 861 auf künftig 931 Euro ansteigen wird. Zudem können künftig mehr Studierende mehr BAföG beziehen, weil der Freibetrag auf das Elterneinkommen um 20 % erhöht und – wir haben es schon gehört – die Altersgrenze von 30 auf 45 Jahre beim Studiumbeginn angehoben wird. Auch bei den Altschulden gibt es Verbesserungen. Nach 20 Jahren soll der Restschuldenerlass gelten, anders als bisher ohne kompliziertes Antragsverfahren, und weniger kompliziert soll es auch bei der digitalen Antragstellung werden. All das soll noch im Sommer in Kraft treten, sodass Studierende, Schülerinnen und Schüler schon zum kommenden Schuljahresbeginn bzw. zum Wintersemester 2022/2023 von den Leistungsverbesserungen werden profitieren können. Das ist erst der Anfang. Im nächsten Schritt wird es ein Nothilfeinstrument für künftige Krisenstudienstarthilfen und eine Flexibilisierung bei der Förderungshöchstdauer und beim Fachrichtungswechsel geben. Ziel der weiteren Schritte der Reform ist ein neues, individuelles Bildungsfördersystem mit einem elternunabhängigen Garantiebetrag und einer Absenkung des Darlehensanteils. Mehr als zwei Drittel der Studierenden finanzieren zurzeit ihr Studium über einen Nebenjob. Gerade in der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, zu welchen Problemen es führen kann, wenn Jobs in der Gastronomie und in der Veranstaltungsbranche wegbrechen, in denen vor allem auch Studierende beschäftigt sind. Mit dieser Novelle wird die Situation von Studierenden endlich stärker in den Blick genommen und der eltern- und krisenunabhängigen Finanzierung für ein selbstbestimmtes Studium wieder neuer Schwung verliehen. Ich gratuliere. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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