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Doris Ahnen

01.04.2022 Sitzungen 18/21

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie auch mich aus aktuellem Anlass ein paar Worte zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sagen. Der Verfassungsgerichtshof – wir haben das alle mit Spannung erwartet – hat das Corona-Sondervermögen heute zum weit überwiegenden Teil bestätigt. Dazu hat er uns verfassungsrechtliche Handlungsspielräume aufgezeigt und auch deren Grenzen festgelegt. Liebe Frau Nieland, nein, Frau Nieland, sollten Sie das mit der Fülle des Texts vielleicht noch nicht richtig einordnen können, (Abg. Michael Frisch, AfD: Ach, das ist doch billig!) eine erste Einordnung bekommt man auch, wenn man in die Kostenverteilung schaut. Da scheint mir doch recht klar, was der Verfassungsgerichtshof entschieden hat, (Abg. Peter Stuhlfauth, AfD: Ein bisschen schwanger!) nämlich dass er dieses Sondervermögen weit überwiegend bestätigt hat. (Abg. Michael Frisch, AfD: So kann man es sich schönreden! Ihr habt verfassungswidrig gehandelt!) Er hat Weiteres getan. Er hat ausdrücklich festgestellt, dass zweifellos eine Notsituation aufgrund der Corona-Pandemie vorlag. Er hat bestätigt, dass es möglich war, ein Sondervermögen einzurichten. Er hat ausdrücklich gesagt, dass wir zuvor nicht unsere Rücklagen auflösen mussten, und er hat gesagt, dass es möglich war, konjunkturstabilisierende Maßnahmen und Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsvorsorge zu ergreifen. Das sind wichtige Punkte, die für uns über den Tag hinaus Bedeutung haben und dazu führen werden, dass Sie alle Ihre Reden, die Sie bisher hier gehalten haben, umschreiben müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN –

Protokoll ↗