Stephan Wefelscheid
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Fernis dankbar, dass er es jetzt schon ausgeführt hat. Das spart mir wieder Zeit an der Stelle. Ich möchte aber, bevor ich zum Vortrag dieser sehr guten Rede komme, die mir Herr Syndikus empfohlen hat zu halten, – – (Heiterkeit im Hause) – Sie ist auch gut. Das werdet Ihr gleich hören. – – noch einmal den letzten Versuch starten, Frau Nieland zu erklären, warum es sinnvoll ist, heute der Verfassungsänderung zuzustimmen, (Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz) weil ich tatsächlich das Gefühl hatte, dass Sie nicht wirklich im Detail verstanden haben, was wir hier machen, weil Sie eben davon gesprochen haben, dass man Zuschüsse zahlen soll, um die Schuld zu übernehmen. (Zuruf der Abg. Iris Nieland, AfD) Bei einer Schuldübernahme, müssen Sie wissen, hat die Gebietskörperschaft – wir nehmen einmal Ahrweiler, die Stadt Koblenz oder die Stadt Mainz – Verträge mit Banken und bekommt dort Geld. Auf der einen Seite hat man die Kommunen, auf der anderen Seite die Bank. Das kann eine Sparkasse, eine Volksbank oder aber eine Großbank sein, je nachdem, wer einem Geld gibt. Dann hat man Kreditverträge. Schuldner ist die Kommune, Geldgeber die Bank. Dann haben Sie eine Laufzeit. In der Regel sind die Zinsen, die man zahlen muss, gering. Das hat den Grund, dass die Kommunen das Land sozusagen über sich haben, da die Gewährträgerschaft des Landes gilt und die Bonität des Landes bei der Bewertung der Zinshöhe eine Rolle spielt. Frau Nieland, das ist deswegen nicht zu unterschätzen, weil Sie über die Gewährträgerhaftung des Landes im Grunde mittelbar die Schuld des Landes haben. In dem Moment, in dem die Kommune zusammenbricht, tritt das Land ein. Der Grund, warum die Bonität der Kommune hoch ist, ist, weil das Land Gewährträger ist und dann einstehen müsste. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Das ist für die Bewertung der Frage, ob wir hier etwas Zulässiges machen oder nicht, wichtig, weil es mittelbar Schulden des Landes sind. Wir nehmen jetzt nur den Fall vorweg, dass die Zahlungsunfähigkeit einer Kommune eintreten würde, in dem sich das Land bereit erklärt, diese Schulden zu übernehmen. Wie läuft das praktisch ab? Das läuft praktisch so ab – das Finanzministerium ist nicht zu beneiden –, dass es in jeden einzelnen Vertrag eintreten muss. (Zuruf der Abg. Iris Nieland, AfD) Der Sachbearbeiter, der das machen muss, tut mir ehrlich gesagt sehr leid, (Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz) weil das sind, ich weiß nicht wie viele Lkw-Lieferungen an Akten. Wahrscheinlich sind es mehr als im Untersuchungsausschuss. (Abg. Damian Lohr, AfD: Der kommt mit einem Lastenwagen!) Es wird extrem viel sein, das durchzuarbeiten und jede Schuldübernahme zu machen. Weil die Gewährträgerhaftung des Landes aber eintritt, gehe ich davon aus, dass jede Bank bereit ist, anstelle der Kommune das Land als Schuldner zu akzeptieren. Wenn wir jetzt den Weg von Ihnen mit Zuschüssen gehen würden, haben Sie das Problem, dass Sie auf Dauer gar nicht wissen, ob das Land die Möglichkeit finanzieller Art besitzt, diese Zuschüsse zu zahlen, die Sie wollen. Das heißt, Sie gehen für die Kommunen ein Wagnis ein, das kein Kämmerer eingehen würde, wenn er die Chance hat, sich durch die Schuldübernahme von den Schulden zu befreien. Weil die Zusammenhänge so sind, wie ich sie Ihnen gerade erklärt habe, haben wir keine Problematik mit der Verfassung, weil die Schuldübernahme keine Aufnahme von Krediten ist, um dann vielleicht Zuschüsse zu zahlen, sondern es waren vorher mittelbar Schulden des Landes und werden jetzt direkte Schulden des Landes. (Zuruf der Abg. Iris Nieland, AfD) Diesen Exkurs wollte ich noch einmal versuchen, um vielleicht bei Ihnen ein Einsehen zu erzeugen, dass es doch sinnvoll ist, der Verfassungsänderung zuzustimmen. Meine Damen und Herren, jetzt komme ich zu der guten Rede, die ich abschließend noch halten möchte. Zum Abschluss der Haushaltsdebatte möchte ich noch einmal zu den Einzelplänen 12 und 20 Stellung beziehen. Beginnen möchte ich mit dem Einzelplan 20 – Allgemeine Finanzen – und somit das Pferd von hinten aufzäumen. Für uns Freie Wähler ist dieser Einzelplan naturgemäß von besonderer Relevanz. In Kapitel 20 06 werden nämlich die Zuweisungen an kommunale Gebietskörperschaften abgebildet. Womöglich ist Ihnen der römische Politiker Cato der Ältere ein Begriff. (Zuruf des Staatsministers Alexander Schweitzer) Manchen vielleicht. Den Lateinern hier. Während einer Periode in seiner Zeit im Senat beendete er jede Rede mit den Worten „Ceterum censeo Carthaginem esse delendam“. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Der kleine Lateiner!) Die Übersetzung überlasse ich Ihnen oder dem Translator von Google. Weniger martialisch, aber mit ebensolcher Vehemenz fordern wir seit Jahren, dass der kommunale Finanzausgleich aufgestockt wird. Durchaus stolz haben wir zur Kenntnis genommen, dass es offensichtlich einen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Einzug der Freien Wähler in den Landtag und der von der Landesregierung vorgeschlagenen Altschuldenlösung gibt. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ui, ui, ui!) Jetzt erwarte ich Widerspruch von Herrn Haller oder anderen. Nicht? – Okay. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Kann man so nicht sehen!) Wie Cato werden wir jedoch immer wieder stetig, beharrlich und entschlossen die gleiche Forderung erheben. Frau Ahnen, dem kommunalen Finanzausgleich fehlen jährlich 300 Millionen Euro. Ihren Widerspruch dazu habe ich gestern zur Kenntnis genommen, als Sie darauf verwiesen haben, dass man – das ist auch nicht falsch – jetzt einmal erhebt, wie hoch der Finanzbedarf der Kommunen für die Erfüllung der Pflichtaufgaben ist. Vielleicht wäre es aber tatsächlich am Ende des Tages schlauer gewesen, auf die Forderung der 300 Millionen Euro einzugehen; denn ich könnte mir vorstellen, dass es teurer werden kann, wenn man die Evaluation am Ende des Tages abgeschlossen hat. Meine Damen und Herren, ich glaube, wir werden also auf diesen Punkt noch einmal zurückkommen, wenn es so weit ist und die Evaluation abgeschlossen ist. Ich würde darauf wetten, dass es teurer wird. Doch während Kommunen unter finanziellen Belastungen ächzen, Brücken marode werden und die Energiepreise ins Unermessliche steigen, wächst die Haushaltssicherungsrücklage immer weiter. Das Zauberwort des Jahres 2022 ist jedoch „Entlastung“. Einige Beispiele: Schaffen Sie endlich die Straßenausbaubeiträge ab und kompensieren Sie die Kommunen in entsprechender Höhe; verzichten Sie auf die Erhebung der Grunderwerbssteuer beim Kauf einer Erstimmobilie bis 500.000 Euro; stärken Sie Siedlungsgesellschaften, um vor Ort Ideen für die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im Einklang mit einer intelligenten Stadtentwicklung zu fördern. Was bringt eine Haushaltssicherungsrücklage von über 1 Milliarde Euro, wenn sie gerade in Zeiten der Inflation unberührt bleibt? So verkommt sie zum Papiertiger, zum Scheinriesen. Ich glaube, aktuell beträgt die Inflation 7,5 %. Das sind Punkte, mit denen man sich vor dem Hintergrund der Inflationslage beschäftigen muss und damit, ob diese Haushaltssicherungsrücklage dann tatsächlich noch sinnvoll ist. Das Thema „Wohnraum“ führt uns zu Einzelplan 12. Es ist eine recht plumpe Binsenweisheit, dass wir immer mehr werden. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass uns diese Aussage faktisch mit Problemen konfrontiert. Der Krieg in der Ukraine wird die Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärfen. Es ist unsere Pflicht, Lösungen zu finden, gerade im Bereich der sozialen Wohnraumförderung, die allen Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Einkommens, die Gelegenheit bieten, ein Zuhause zu finden, es bezahlen zu können und sich dort wohlzufühlen. § 13 b des Baugesetzbuchs liefert hier einen pragmatischen Ansatz. Er ermöglicht es Kommunen, in einem beschleunigten Verfahren Bebauungspläne zur Siedlungsabrundung im Außenbereich für Wohnnutzungen mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 m2 aufstellen zu können. Bislang ist dieses Instrument bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Gerade vor dem Hintergrund der schrecklichen Lage Geflüchteter aus der Ukraine gilt es, diese Regelung zu verlängern. Gleichsam ist eine entsprechende Verlängerung von § 13 b des Baugesetzbuchs notwendig, um gerade junge Familien zeitnah beim Immobilienerwerb zu unterstützen, bevor sich die Preisspirale am Wohnungsmarkt weiter nach oben dreht. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Nehmen Sie aber auch unsere Studenten in den Blick. Es darf nicht sein, dass sich ein kluger Kopf aus Rheinland-Pfalz für einen Universitätsstandort in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen oder im Saarland entscheidet, weil er oder sie in Koblenz, Mainz oder Kaiserslautern keine Wohnung findet. Kurzum, wir brauchen mehr Studentenwohnungen – am besten energetisch saniert –, um die Nebenkosten auf einem erträglichen Niveau zu halten. Wir können uns keinen Braindrain erlauben, ganz im Gegenteil. Der Wohnungsmarkt für Studenten in Rheinland-Pfalz muss zum Pull-Faktor für die Entscheidung eines Studiums an einer unserer herausragenden Universitäten werden. Lassen Sie mich abschließend noch einige Worte an unsere Kollegen der CDU zum Thema der Landesgrundsteuer richten, wobei ich mich den Ausführungen von unserem Fraktionsvorsitzenden Dr. Joachim Streit im Haushalts- und Finanzausschuss anschließen möchte. Die Öffnungsklausel wurde den Ländern vom Bund zugestanden, um eigene Modelle zur Landesgrundsteuer zu entwickeln. Am Einbringen des Gesetzentwurfs der CDU ist also nichts verwerflich. Auch dass die Wahl auf das modifizierte Bodenwertmodell in Anlehnung an Baden-Württemberg fiel, ist zunächst neutral zu betrachten. Das Anhörverfahren der Sachverständigen hat gezeigt, dass alle existierenden Modelle ihre Stärken und Schwächen haben. Entscheidend für unser Nein zum Gesetzentwurf der CDU ist der Zeitpunkt. Wir können den Finanzämtern, die bei der Neugestaltung der Grundsteuer bereits in Vorleistung getreten sind, doch jetzt nicht mehr zumuten, die getane Arbeit einfach über den Haufen zu werfen. Dort hat man sich nun einmal am Bundesmodell orientiert. Jetzt fehlt schlicht die Zeit, um sich noch einmal ganz neu aufzustellen. Beim Jobrad, liebe CDU, haben Sie uns auf Ihrer Seite. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ziel eines langen Haushaltsmarathons angekommen. Unsere Fraktion hat nun auch in dieser Disziplin ihr Debut gegeben. Die Haushaltsberatungen, aber auch die vergangenen Plenartage haben gezeigt, dass der oftmals als trocken verschriene Haushalt Stoff für leidenschaftliche Debatten bietet. Dass diese Debatte in dieser demokratischen Arena aber überhaupt stattfinden konnte, ist der Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums. Ihnen gilt mein aufrichtiger Dank. Bitte richten Sie ihn auch aus. (Der Redner blickt zu Staatsministerin Doris Ahnen – Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Ebenso Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, Danke für Dissens, Konsens vielleicht – das sehen wir noch in den Abstimmungen –, Anerkennung, Streitgespräche, Einigkeit, Kritik und Unterstützung. Verbleiben möchte ich mit Cato und dem Hinweis auf unser zur Einzelabstimmung stehendes Deckblatt Nummer 75. Dem kommunalen Finanzausgleich fehlen jährlich 300 Millionen Euro. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
