Philipp Fernis
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn der Haushaltsberatungen habe ich einen Satz gesagt, den wir in den Haushaltsberatungen immer wieder gehört haben: Haushalt, das ist in Zahlen gegossene Politik. – Dieser Haushaltsentwurf, wie er hier vorliegt – das haben auch die Beratungen der letzten Tage noch einmal gezeigt –, das ist die in Zahlen gegossene erfolgreiche Politik der Ampelkoalition hier in Rheinland-Pfalz. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kollege Reichert, ich kann verstehen – das ist auch Ihre Rolle als Opposition –, dass Sie diese Rede für eine Art Generalaussprache, Generalabrechnung, wie auch immer man das nennen möchte, genutzt haben mit dem Hinweis darauf, dass Sie der Auffassung sind, Sie als Oppositionspartei könnten das besser. Dann muss ich aber auch noch einmal daran erinnern, was wir die letzten Tage in den Einzelplanberatungen festgestellt haben. Wir haben festgestellt, Ihre Vorschläge sind regelmäßig nicht zu Ende gedacht, sie sind vor allem regelmäßig auch nicht gegenfinanziert. Dass nach der Debatte erneut der Hinweis auf die angewachsene Haushaltsrücklage kam, eine Rücklage, die Sie nun die letzten Jahre schon mehrfach ausgegeben haben wollten, macht das ganze auch nicht seriöser. Wenn man sich dann anschaut, in welch hoher haushalterischer Unsicherheit wir wieder agieren müssen – wir haben in der Generaldebatte viel darüber gehört, dass die letzten Jahre durch Krisen geprägt waren, die letzten Jahre den Haushalt in besonderer Weise herausgefordert haben und wir auch jetzt in einer Krisensituation sind –, dann bin ich froh, dass wir eine Haushaltsrücklage haben, um gegebenenfalls auch in der Zukunft in der Lage zu sein zu reagieren. Weil ich so froh bin, dass wir diese Rücklage haben, ist es erfreulich, dass heute der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung verkündet hat, mit der der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, dass das Corona-Sondervermögen des Landes Rheinland-Pfalz im Wesentlichen verfassungsgemäß ist, (Abg. Damian Lohr, AfD: Im Wesentlichen!) es nicht das Budgetrecht des Parlaments verletzt, und es ausdrücklich zugelassen hat, dass die Rücklage gerade vor dem Hintergrund der haushalterischen Unsicherheiten auch für die Zukunft für die Bewältigung der CoronaPandemie nicht angetastet wird. Wie richtig dieser Weg war, den die Ampelkoalition mit diesem CoronaSondervermögen gegangen ist, zeigt sich in der aktuellen Situation; denn die Rücklage, die noch vorhanden ist, versetzt uns in die Lage, im parlamentarischen Verfahren hier im Haushalt 50 Millionen Euro zusätzlich für das Land, aber auch für unsere Kommunen zur Verfügung zu stellen, um die akute Flüchtlingssituation durch die Flüchtenden aus der Ukraine finanziell abfedern und bewältigen zu können. Daran sehen Sie, wie richtig dieser Weg war, den wir gegangen sind. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Den Haushalt, den wir jetzt konkret zum Ende der Haushaltsdebatte, zum Ende der Haushaltsberatungen beraten, der Haushalt des Ministeriums der Finanzen, ist ein typischer Verwaltungshaushalt, im Wesentlichen durch Personalausgaben geprägt. In diesem Haushalt ist eine Stellenmehrung für die Bewältigung insbesondere der Grundsteuerreform vorgesehen. Ich habe die Kritik zur Kenntnis genommen, dass hier ein Personalaufwuchs kommt, obwohl er aus meiner Sicht hervorragend begründet ist. Eines ist in der Diskussion unterschlagen worden. Deshalb will ich einen ausdrücklichen Dank an die Finanzministerin, aber vor allem auch an diejenigen sagen, die das in den letzten Jahren gestemmt haben. Das Ministerium der Finanzen hat einen maßgeblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung in den letzten Jahren geleistet, weil dort in Form einer Digitalisierungsrendite in erheblichem Umfang Stellen abgebaut worden sind, wesentlich mehr Stellen abgebaut worden sind als in vielen anderen Bereichen der Landesregierung, weil durch digitale Prozesse der Bearbeitung von Steuererklärungen Personal eingespart werden konnte. Wenn man das aber getan hat, dann muss man in der Konsequenz für neue Aufgaben auch wieder neues Personal zur Verfügung stellen. Das hier zu kritisieren, ist schlicht unredlich. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Über das erforderliche Personal kommen wir zum Gesetzentwurf zur Grundsteuer, den wir an dieser Stelle mit beraten. Ja, dieser Entwurf bindet personelle Ressourcen, und ja, das Modell ist aufwendiger als das Modell, das die Kolleginnen und Kollegen von der CDU vorgeschlagen haben. Es ist aber deswegen aufwendiger, weil es das Modell ist, das zur höchsten Leistungsgerechtigkeit, im höchsten Maße dazu führt, dass tatsächlich nach Leistungsfähigkeit besteuert wird. Genau dieser Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit prägt ganz maßgeblich das deutsche Steuerrecht. Insofern ist es gut, dass dieser Ansatz entsprechend der Bundesregelung hier gewählt wurde. Im Übrigen ganz praktisch – das hat die Anhörung ganz eindeutig ergeben – kommt der Vorschlag, mitten im laufenden Verfahren eine Umstellung, einen Systemwechsel vorzunehmen, zu spät. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf als Freie Demokraten nicht zustimmen. Ein weiterer Punkt, den wir noch haben – es ist ein ganzes Paket –, ist das Besoldungsanpassungsgesetz. Das haben wir hier debattiert. Das stößt erfreulicherweise auf eine breite Mehrheit. Ich will ausdrücklich sagen, dass die grundsätzliche Entscheidung, im Beamtenrecht, im Besoldungsrecht die Tarifabschlüsse, die die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberseite miteinander ausgehandelt haben und im Rahmen derer, wenn wir auf den aktuellen Abschluss schauen – das will ich hier betonen –, die Arbeitnehmerseite tatsächlich bereit war, anzuerkennen, dass öffentliche Haushalte in einer außerordentlichen schwierigen Situation sind, und bei denen es auf der anderen Seite natürlich darum geht, finanziell Anerkennung für diejenigen zu schaffen, die in besonderem Maße in den letzten zwei Jahren herausgefordert waren, in dieser Balance, die da verhandelt wird, nach dem System, das in unserer Verfassung mit der Tarifautonomie vorgesehen ist, zu übernehmen, ein richtiger Schritt ist. Deswegen ist es richtig, jetzt dieses Besoldungsanpassungsgesetz so zu beschließen und, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auch in der Zukunft die Besoldung an den ausgehandelten Tarifabschlüssen zu orientieren. Genau aus diesem Prinzip heraus, diesem Prinzip, das wir hochhalten, werden wir Ihrem Antrag zum Jobrad nicht zustimmen, nicht, weil wir irgendetwas gegen das Jobrad für Tarifbeschäftigte hätten, sondern weil es Aufgabe der Tarifparteien ist, im Rahmen der Tarifautonomie miteinander zu verhandeln, wie die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse ausgestaltet werden. (Abg. Christof Reichert, CDU: Genau das will der Antrag!) Dazu gehören gegebenenfalls auch entsprechende zusätzliche Leistungen. Was den Einzelplan 12, das ganze Thema „Bau“ angeht, so will ich zwei Aspekte herausstreichen, die von besonderer Bedeutung sind. Das eine ist das 51-Millionen-Programm zur Investition in die Universitätsmedizin, um baulich einen Riesenschritt nach vorne zu machen und – jeder, der den Klinikcampus kennt, weiß das, der Gebäudebestand ist zum Teil ein sehr schöner, aber eben auch alter, technisch sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftiger Gebäudebestand – moderne Medizin in entsprechend modernen Räumen mit entsprechender Infrastruktur leisten zu können. Das ist ein wichtiger Weg. Es ist auch richtig, dass weiterhin 136 Millionen Euro in die Wohnraumförderung fließen; denn wir sehen alle, wie angespannt die Wohnungmärkte auch in Rheinland-Pfalz in unseren Ballungszentren, in den Städten sind. Gegen angespannte Wohnungsmärkte, gegen angespannte Preisentwicklungen hilft vor allen Dingen Entlastung auf der Angebotsseite, da hilft vor allen Dingen Bauen, Wohnraum schaffen. Das fördert das Land konsequent weiterhin auf sehr hohem Niveau. Auch diese Forderung, diese Fortschreibung ist richtig an dieser Stelle. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben den Haushalt gemeinsam immer noch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie beraten und trotzdem weitgehend nicht in Videokonferenzen, sondern in Präsenzsitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses. Ich glaube, diese Beratungen haben gezeigt, wie viel einfacher sich manche Dinge klären lassen, wenn man sich persönlich einander gegenübersitzt, gelegentlich einmal einen Einwurf machen kann, wenn etwas unmittelbar beantwortet werden kann, die Interaktion zwischen den Beteiligten so stattfindet, wie sie in Präsenz stattfinden kann. Deswegen will ich mich dem Dank, der geäußert wurde, für diese mitunter kontrovers – das soll so sein, das muss so sein, alles andere wäre einer parlamentarischen Demokratie nicht würdig –, aber sehr konstruktiv geführten Sitzungen, die hervorragend von unserem Vorsitzenden geleitet worden sind, aber auch hervorragend begleitet wurden durch das Ministerium der Finanzen, anschließen. Ich habe nun einige Jahre, nicht im Finanzministerium, aber auf Regierungsseite Mitverantwortung getragen. Ein solcher Haushalt ist ein Riesenkraftakt für das Finanzministerium, aber eben auch für alle anderen in den Ministerien. Deswegen richtet sich mein Dank nicht nur an die Runde, die den Haushalt gemeinsam beraten hat, sondern ausdrücklich auch an all diejenigen, die im Ministerium der Finanzen, aber auch in den einzelnen Häusern jederzeit bereit waren, Fragen zu beantworten, jederzeit in den Sitzungen in der Lage waren, Fragen in beeindruckender Detailtiefe ad hoc zu beantworten, nachgeliefert haben, was wir noch wissen wollten. Das war ein wirklich hervorragendes und konstruktives Verfahren. Der Haushalt steht vor dem Abschluss. Auch das ist ein wichtiger Baustein für die Handlungsfähigkeit, weil man aus der vorläufigen Haushaltsführung herauskommt, die in der Praxis unangenehme Auswirkungen hat. Ich freue mich, dass wir damit eine gute Grundlage für die nächsten neun Monate haben; denn der Abschluss dieses Haushalts ist zugleich der Beginn des neuen Haushaltsverfahrens. Die Freien Demokraten werden dem entsprechenden Entwurf der Ampelkoalition selbstverständlich zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
