Gordon Schnieder
So ist es!) Nun komme ich zum Einzelplan 20, der wohl einer der umfassendsten ist, weil er die maßgeblichen Finanzierungsgrundlagen für den Haushalt legt. In ihm enthalten ist auch das Schuldenmanagement. Kennzeichen dieses Haushalts ist leider auch in diesem Jahr eine enorme Neuverschuldung. In der Gesamtbetrachtung liegen die bereinigten Einnahmen in der Regierungsvorlage zum Haushalt deutlich unter den bereinigten Ausgaben des Landes, (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) sodass sich ein negativer Finanzierungssaldo von über 900 Millionen Euro ergibt. Eine so hohe Neuverschuldung könnte abgewendet werden, wenn man hierzu die Haushaltssicherungsrücklage nutzen würde. Neben der weiteren Frage, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, die Haushaltssicherungsrücklage nicht anzutasten – dies klärt genau heute auch der Verfassungsgerichtshof –, (Staatsministerin Doris Ahnen: Das hat er geklärt!) ist es auch politisch und inhaltlich nicht nachvollziehbar, warum dies so gehandhabt wird. Zum Sondervermögen erklärte der Verfassungsgerichtshof, dass große Teile – immerhin 200 Millionen Euro aus unserem Landeshaushalt – verfassungswidrig, nichtig sind. Sie alle haben dem zugestimmt. Die AfD hat das abgelehnt. Der VGH hat uns heute bestätigt, – – – (Staatsministerin Doris Ahnen: Nein! –
