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Sabine Bätzing-Lichtenthäler

SPD 01.04.2022 Sitzungen 18/21

Jawohl!) dieses Hohen Hauses und der erste Haushalt einer Legislatur – darin sind wir uns alle einig –, die schon zu ihrem Beginn nicht turbulenter sein könnte. Ihre damaligen Hoffnungen am Ende der letzten Legislatur, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, dass Sie es sein würden, die den ersten Haushalt der neuen Legislatur als Regierungspartei einbrächten, wurden bekanntermaßen ziemlich genau vor einem Jahr im Rahmen der Landtagswahl wieder in Luft aufgelöst. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Gemessen an dem, was Sie so inhaltlich mit Ihren Änderungsanträgen zu diesem Haushaltsentwurf weitgehend produziert haben, und vor allen Dingen im Hinblick auf die großen Fragezeichen zur nachhaltigen Finanzierung Ihrer Vorschläge muss man auch heute weiterhin sagen: Gut, dass die Ampel regiert. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, seit Mittwoch beraten wir einen Landeshaushalt 2022. Er legt seine Schwerpunkte auf den sozialen Zusammenhalt, den Klimaschutz, die Transformation. Megathemen in turbulenten Zeiten, in einer Zeit der weltweiten Verunsicherung. Trotz aller Krisen ist es der Ampel in Rheinland-Pfalz erneut gelungen, einen Haushalt auf die Beine zu stellen, der, wie schon vorherige Haushalte, eine nachhaltige Haushaltspolitik ausstrahlt, die zugleich davon geprägt ist, vorhandene Ressourcen klug und zielgerichtet zu investieren. Zunächst gehe ich aber auf die mit diesem Tagesordnungspunkt verbundenen Gesetzesvorlagen ein. Im Hinblick auf die Änderung der Landesverfassung bezüglich der bereits gestern beratenen Teilübernahme kommunaler Liquiditätskredite kann ich es kurz machen. Wir, die demokratischen Parteien, sind uns einig. Wir entlasten die Kommunen mit der Teilübernahme von Liquiditätskrediten massiv und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer kommunalen Familie. (Beifall der SPD, vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Für das Protokoll, nur um das unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern und den kommunalpolitisch Verantwortlichen in den Rathäusern dieses Landes nochmals klar zu kommunizieren: Nur eine Partei trägt diese historische Entscheidung nicht mit, die AfD. Die Partei, die sonst gerne den Begriff „Mut“ auf Wahlplakate schreibt, zieht sich jetzt verunsichert zurück (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD: Wir haben Alternativen vorgelegt!) und sucht juristische Gründe, um diese so wichtige Hilfe zu torpedieren. Meine Damen und Herren, liebe Verantwortliche, das spricht Bände. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Die demokratischen Parteien jedenfalls sind da klar und haben sich bereits in den vergangenen Beratungen zur aktuellen Verfassungsänderung zugunsten unserer Kommunen ausgesprochen. Ein weiteres Gesetz, über das wir heute beraten, können wir jedoch als SPDFraktion nicht mittragen. Der von den Kolleginnen und Kollegen der CDU eingebrachte Gesetzentwurf zur Regelung einer Landesgrundsteuer, welcher vom längst in Umsetzung befindlichen Bundesmodell abweicht, verfängt aus zweierlei Gründen nicht: zeitlich; denn der Gesetzentwurf der CDU kam zu einem Zeitpunkt, als sich die zahlreichen Kolleginnen und Kollegen in der Finanzverwaltung bereits längst in der Umsetzung befanden, und sachlich; denn wir bleiben dabei, gerecht ist nicht, was einfach ist. Aus zeitökonomischen Gründen verweise ich hier aber inhaltlich auf die dazu bereits erfolgten Beratungen. Auch bereits beraten wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes. Ich möchte hier nochmals meinen großen Dank an die Landesregierung um Finanzministerin Doris Ahnen aussprechen, die das TV-L-Tarifergebnis mit diesem Gesetz zügig und entschlossen auf die Bediensteten unseres Landes überträgt. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja, sehr gut!) Ich möchte Ihnen auch sagen, Herr Reichert, um ein Jobrad zu diskutieren, auch für Tarifbeschäftigte, braucht die Finanzministerin eines ganz sicher nicht, die Unterstützung eines CDU-Entschließungsantrags. Unsere Finanzministerin ist schon allein in der Lage, das gut umzusetzen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun angesichts der fortgeschrittenen Zeit zu den Einzelplänen 04, 12 und 20 kommen. Im Einzelplan 04 wird nicht nur das Finanzministerium selbst, sondern auch die gesamte Steuerverwaltung und die Bauverwaltung in unserem Land abgebildet. Corona, Hochwasser, Klimaschutz: Bei all diesen großen Herausforderungen haben diese Bereiche unserer Landesverwaltung Enormes geleistet, tun das bis heute und werden es auch künftig tun. Steuererleichterungen in der Pandemie oder die Bewältigung des Wiederaufbaus fordern auch unseren Bediensteten im Land alles ab. Dafür gebührt ihnen Dank. Ein ganz herzliches Dankeschön! (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Auch die Verteilung der Ausgaben im Einzelplan 04 macht deutlich, wie wichtig der Landesregierung eine schlagkräftige Finanz-, Steuer- und Bauverwaltung ist. 80 % des Einzelplans sind Personalausgaben, und das aus gutem Grund. 116 Stellen mehr, davon 73 für die bereits laufende Umsetzung der Grundsteuerreform, die auch künftig den Kommunen damit die Vereinnahmung der wichtigen Steuereinnahmen sichert. Nicht zu vergessen, während der Umsetzung der Reform muss die Grundsteuer auch bis 2024 nach dem alten Verfahren parallel weiterlaufen. 32 Stellen für den Landesbau, die klimaneutrale Landesverwaltung, immobilienrechtliche Beratungen und Fragestellungen und die Übernahme von Drittmietverträgen auf den LBB rechtfertigen diesen Mehrbedarf und zeigen, dass die Landesregierung auch diese Aufgabenfelder fest im Blick hat. Auch die Modernisierung und Digitalisierung der Steuerverwaltung ist ein wichtiges Thema im Einzelplan 04. Das Land beteiligt sich mit seinem Anteil an der länderübergreifenden Softwareentwicklung KONSENS, Summe: 8,3 Millionen Euro. 3,4 Millionen Euro sind für die digitale Bezügeabrechnung, Personalverwaltung, Reise- und Zeitmanagement und alles rund um IPEMA veranschlagt. Meine Damen und Herren, zusammenfassend kann man sagen, die Landesregierung legt mit dem Einzelplan 04 weiterhin einen sehr großen Wert auf die Funktionsfähigkeit der Finanz- und Steuerverwaltung. Davon profitiert unsere gesamte Gesellschaft, erst recht in Krisenzeiten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Lassen Sie mich kurz auf den Bereich des Einzelplans 12 – Hochbaumaßnahmen und Wohnungsbauförderung – eingehen. 28 Millionen Euro mehr als im Vorjahr gibt es für Ausgaben außerhalb des Wirtschaftsplans des LBB, in diesem Haushaltsjahr also rund 596 Millionen Euro. Ein Megathema dieser Zeit, der Klimaschutz, findet sich auch im Bereich der Bauverwaltung wieder, sowohl bei den personellen Ausgaben als auch den Ausgaben in der Bauunterhaltung selbst. Der Schwerpunkt im Bereich des LBB liegt offenkundig im Bereich des Hochschulwesens, und in Zeiten der Transformation oder der Energiewende sind Hochschulen mit ihrem wissenschaftlichen Beitrag unabdingbarer Bestandteil der erfolgreichen Zukunft und Innovationskraft unseres Landes. Werte Kolleginnen und Kollegen, gerade dieser Einzelplan unterliegt sehr volatilen Rahmenbedingungen. Bei einem veranschlagten Bauvolumen im Bereich des LBB von 1,2 Milliarden Euro ergeben sich Baukostensteigerungen von 66 Millionen Euro. Betrachtet man sich solche Summen, wird nochmals deutlich, wie wichtig die vorausschauende und vorsichtige Haushaltsführung der Landesregierung ist. Ich komme nun zum Einzelplan 20 – Allgemeine Finanzen. Meine Damen und Herren, das Land Rheinland-Pfalz darf sich künftig im Länderfinanzausgleich als „finanzstark“ bezeichnen. Ja, wir sind Geberland. Das allein ist eine tolle Nachricht, doch auch der sorgsame Umgang mit solchen Entwicklungen will gelernt sein. Der im letzten Quartal des Jahres 2021 eingegangene dreistellige Millionenbetrag wird in der Abrechnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs wieder auszuzahlen sein. Für die damit verbundenen Belastungen – in der Fachsprache Phasenverschiebungseffekt – wurde im Einzelplan 20 durch die Veranschlagung einer pauschalen Steuermindereinnahme in Höhe von 470 Millionen Euro Vorsorge getroffen. Auch hier muss man, wie in zahlreichen anderen Fällen der letzten Beratungen, den Begriff der Vorsorge seitens der Landesregierung nochmals deutlich hervorheben. Besonders wichtig ist das gemeinsame Deckblatt der demokratischen Parteien zum Einzelplan 20. Der schreckliche Angriffskrieg Putins auf die Ukraine fordert auch unser Land. Im Einzelplan 20 haben wir im Rahmen einer Entnahme aus der Haushaltssicherungsrücklage Mittel von bis zu 50 Millionen Euro für die Kommunen und die Aufnahmeeinrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten ermöglicht. Man kann gar nicht oft genug sagen, wie wichtig es ist, dass dieser sinnlose Krieg schnellstens beendet wird. Solange er jedoch existiert, begeben sich Menschen auf die Flucht. Gut, dass wir hierfür vorhandene Mittel aus der Haushaltssicherungsrücklage nutzen können. Lassen Sie mich das übrigens nochmals klarstellen: Ein solcher Schluck aus der Rücklagenpulle kann nur erfolgen, wenn sie gefüllt ist. Genau das meint die Ampel mit einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition. Meine Damen und Herren, eine riesige Herausforderung besteht auch weiterhin in der Bewältigung der durch die Hochwasserkatastrophe eingetretenen Schäden. Im Einzelplan 20 findet sich hierzu nicht nur das Sondervermögen „Aufbauhilfe“, sondern auch die Titelgruppe 22 mit beispielsweise 40 Millionen Euro. Auch hier gilt das Prinzip der Vorsorge; denn es ist davon auszugehen, dass mit der Abwicklung der Hilfe auch nicht vom Bund gedeckte Ausgaben entstehen können. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit einer abschließenden Bemerkung zu diesem Landeshaushalt enden. Der Haushalt trifft finanzielle Vorsorge für wichtige Zukunftsaufgaben. Das kann er nur, weil die Landesregierung mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen, den öffentlichen Geldern aller Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, sorgsam, klug und zielgerichtet wirtschaftet. Das bloße oppositionsseitige Aufstellen von Forderungen unter gleichzeitiger Abschmelzung der Rücklagen, (Glocke der Präsidentin) zum Beispiel die von Ihnen, liebe CDU, angeführte „Zukunftsmilliarde“, kann nicht die Lösung für den verantwortungsvollen Umgang sein. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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