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Herbert Mertin

31.03.2022 Sitzungen 18/20

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir erörtern heute den Einzelplan 05, aber auch das Gesetz zur Rechtsstellung des Antisemitismusbeauftragten. Da das Justizministerium diesen erarbeitet hat, gestatten Sie mir, dass ich für die Landesregierung zunächst einige Worte dazu verliere. Es ist schon dargestellt worden, dass Frau Ministerpräsidentin Herrn Burgard vor einigen Jahren ehrenamtlich mit dieser Aufgabe betraut hat. Er ist sie mit dem gleichen Elan angegangen, wie er es auch als Bürgerbeauftragter getan hat. Bei der Gelegenheit hat er in einem bestimmten Zusammenhang bei den Staatsanwaltschaften eine Anfrage gestellt. Es war den Staatsanwaltschaften außerordentlich peinlich, dass sie ihm in seiner jetzigen Funktion die Auskunft nicht erteilen durften. Als Bürgerbeauftragter hätte er sie bekommen, aber in der jetzigen Rechtsstellung, so wie sie bisher war, durften sie ihm diese Auskunft nicht erteilen und haben uns dieses auch mitgeteilt. Wir haben Kontakt mit ihm aufgenommen, um klarzustellen, dass es kein böser Wille ist, sondern einfach die rechtlichen Rahmenbedingungen so sind wie sie sind. Deshalb haben wir uns seitdem gemeinsam mit ihm darum bemüht, eine landesrechtliche Regelung zu schaffen, wie sie hier vorgeschlagen worden ist. Sie ermöglicht es dem Antisemitismusbeauftragtem oder der Antisemitismusbeauftragten – so wie er es früher auch als Bürgerbeauftragter konnte –, bei Behörden und damit auch bei den Staatsanwaltschaften um Auskunft zu bitten. Es versteht sich, dass einige datenschutzrechtliche Regelungen dann zu treffen sind. Ich hoffe, dass wir diesen Gesetzentwurf genauso konstruktiv wie heute in den nächsten Sitzungen, in denen er auf der Tagesordnung stehen wird, beraten können. Ich nehme aber gern die Gelegenheit wahr, mich persönlich, aber auch für die Justiz für das gute Zusammenwirken mit Ihnen, Herr Burgard, zu bedanken. Es war stets ein sehr konstruktives Miteinander. Dort, wo es Probleme gab – man sieht es an diesem Gesetzentwurf –, haben wir gemeinsam an einer Lösung gearbeitet. Insofern ganz herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER) Frau Kollegin Willius-Senzer hat es erwähnt, unsere Landesverfassung feiert dieses Jahr Geburtstag. Sie wird 75 Jahre alt. Die Justiz, die weitgehend vom Einzelplan 05 betroffen ist, hat dabei eine tragende Rolle. Sie ist die dritte Säule in unserem Staatsaufbau. Sie ist sozusagen das Korrektiv dafür, dass der Staat das Gewaltmonopol für sich in Anspruch nimmt und dafür andere Streitschlichtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Es soll eben nicht das Recht des Stärkeren gelten, sondern es soll allein am Recht orientiert ein Streit geschlichtet werden, sei es strafrechtlich, sei es zivilrechtlich, verwaltungsrechtlich, wie auch immer. Das setzt eine gut ausgestattete Justiz voraus. Vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund ist der Einzelplan 05 aus meiner Sicht von besonderer Bedeutung. Ich bedanke mich bei allen, die erkennen ließen, dass die Bedeutung auch von anderen so gesehen wird. Deshalb danke ich ganz besonders den Beschäftigten innerhalb der Justiz, des Strafvollzugs, die in den letzten zwei Jahren Herausragendes geleistet haben. Sie haben weitgehend unauffällig, ohne dass Streit nach außen und sonstwie entstanden ist, das aufrechterhalten, was sie tun müssen. Grundrechtsschutz durch die Justiz, Streitschlichtung durch die Justiz, all das wurde in der schwierigen Phase der Pandemie aufrechterhalten. Hierfür danke ich ganz außerordentlich. Das war weiß Gott nicht selbstverständlich. Das hat viel Anstrengung, viel Engagement aller Beteiligten erbracht. Insofern ganz herzlichen Dank von meiner Seite. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Michael Wagner, CDU, und Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Ja, es ist seit einigen Jahren eine dauerhafte Aufgabe der Justiz, eine sehr ehrgeizige Aufgabe der Justiz, die uns der Bundesgesetzgeber aufgegeben hat, nämlich die Einführung der elektronischen Akte. Der elektronische Rechtsverkehr ist eröffnet, aber die elektronische Akte ist eine Herausforderung, die uns noch einige Jahre begleiten wird. Sie ist deshalb so herausfordernd, weil wir das nicht mit Software von der Stange machen können, die wir einfach irgendwo kaufen, sondern sie muss extra für die Justiz erarbeitet werden. Das machen wir gemeinsam mit anderen Bundesländern. Es wird dann erprobt, es wird eingeführt, aber glauben Sie mir, es gibt immer wieder die eine oder andere Kinderkrankheit. Auch hier darf ich insbesondere den Mitarbeitern des Justizministeriums, der Gerichtsbarkeit, die damit betraut sind, aber auch dem Landesbetrieb, der uns tatkräftig unterstützt, ganz herzlich danken. Ich sehe, mit welchem Engagement sie sich daran machen, Schwierigkeiten, die auftreten, zu beseitigen. Insofern gibt mir dieses Engagement die Zuversicht, dass wir es tatsächlich schaffen könnten, innerhalb der vom Gesetzgeber vorgesehenen Frist die elektronische Akte einzuführen. Jedenfalls danke ich an dieser Stelle ganz herzlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese Arbeit mit so viel Engagement tun. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Justiz steht vor Herausforderungen, die aus ganz unterschiedlichen Ursachen entstehen können. Diese Herausforderungen können durch politische Entscheidungen, insbesondere auf Bundesebene, entstehen, zum Beispiel Gesetze, die zum Ziel haben, dass Hass und Hetze besser verfolgt werden, oder gesetzliche Entscheidungen im Bereich der Kinderpornografie, bei dem alles zum Verbrechenstatbestand heraufgestuft worden ist. Ich will das gar nicht in irgendeiner Weise kommentieren. Das bedeutet aber eben nur, dass zusätzlich Arbeit entsteht. Hass und Hetze geben zusätzliche Verfahren. Wenn sie soundsoviel Hundert Kommissare beim BKA einstellen, die solche Verfahren aufdröseln sollen, dann landen die irgendwann hier und müssen zu denen, die da sind, noch bearbeitet werden. Ja, man kann politisch vertreten, dass im Bereich der Kinderpornografie alles ein Verbrechen sein soll und es keinen minderschweren Fall gibt, aber das bedeutet zusätzliche Arbeit, weil die Staatsanwaltschaft dann kleinere Fälle nicht nach § 153 a oder mit einem Strafbefehl erledigen kann, sondern es muss alles in der Regel beim Schöffen- bzw. gegebenenfalls beim Landgericht angeklagt werden. Auch das wird zusätzliche Belastungen auslösen. Wir müssen abwarten, wie sich das entwickeln wird. Manchmal kommen aber Herausforderungen aus Ecken, an die man gar nicht gedacht hat. Nehmen sie die EncroChat-Verfahren, die in Rheinland-Pfalz insbesondere in Zweibrücken, aber auch anderswo Belastungen herbeiführen. Da hat zwischenzeitlich der BGH entschieden, dass die Verwertung dieser Daten zulässig ist. Das ist aber etwas, mit dem niemand rechnen konnte. Das kommt, weil Frankreich und Holland dieses geschlossene Datensystem, was die mafiösen Banden sozusagen vorhielten, geknackt haben und uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Es gab keine Vorwarnung. Es gab plötzlich Hunderte von Verfahren. Sie mussten bewältigt werden. Auch das sind Dinge, mit denen man manchmal rechnen muss. Wir versuchen in enger Abstimmung mit der gerichtlichen Praxis, mit den Staatsanwaltschaften, aber auch mit dem Strafvollzug dieses personell in unserem Haushalt abzulichten. Das ist also keine Erfindung, die wir im Ministerium allein machen, sondern das, was wir vorschlagen, beruht auch auf den Gesprächen, die wir mit der Praxis haben. Jemand hat eben gesagt, das sei ein Knauserhaushalt. Als Justizminister – Frau Ministerpräsidentin, Sie werden das verstehen – wäre ich froh, wenn mein Haushalt immer so geknausert wäre wie dieser. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Man kann wirklich alles behaupten, aber ein Knauserhaushalt ist das nicht. Natürlich kann ich mir vieles zusätzlich wünschen, aber ich weiß auch, dass die Rahmenbedingungen so sind wie sie sind und insofern nicht alles ermöglicht werden kann. Herr Abgeordneter Wefelscheid erwähnte eben das Z-Symbol. Wenn man es wie das Hakenkreuz verbieten will, müsste der Bundesgesetzgeber tätig werden. Wir auf Landesebene – darauf will ich nur hinweisen – können dies nicht tun. Sie können aber davon ausgehen, dass dann, wenn das Z-Symbol in strafrechtlich zu würdigender Weise verwandt würde, was im Einzelfall zu entscheiden ist, selbstverständlich die Polizei und die Gerichte dem dann nachgehen werden. Das steht außer Zweifel. Dafür braucht es allerdings keine gesetzliche Änderung; denn das ist heute schon möglich. Wenn es Herausforderungen in die eine Richtung gibt, dass es mehr Arbeit gibt, dann stellen sich manchmal auch die Herausforderungen, Frau Abgeordnete Moesta, andersherum. Plötzlich gibt es an der einen oder anderen Stelle auch weniger Aufwand. Man kann es nur begrüßen, wenn im Jugendstrafvollzug nur noch die Hälfte der Plätze belegt ist. Das ist etwas, was wir nicht bedauern, sondern eigentlich aus der Sicht der Gesellschaft für gut befinden müssen. Allerdings bedeutet das auch, dass man dann umstrukturieren muss. In diesem Prozess befinden wir uns, selbstverständlich in Absprache mit den Anstalten und dem Personal. Ich erwähne das nur deshalb, damit Sie sehen, dass wir nicht nur immer draufsatteln, sondern dort, wo das möglich ist, auch in die andere Richtung entsprechende Maßnahmen treffen. Insofern danke ich allen für die konstruktive Beratung des Haushalts im Hohen Hause. Ich hoffe, dass wir im gleichen Stil auch in den nächsten Jahren zusammenarbeiten können. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗