Stephan Wefelscheid
Können Sie nicht immer für die FDP sprechen? Dann brauche ich den Tisch nicht zu verstellen. Das gefällt mir. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns als Oppositionspartei fällt es klassischerweise zu, die Arbeit der Landesregierung zu kritisieren und den Finger in die Wunde zu legen. Doch als Sachpolitiker freue ich mich an dieser Stelle, wenn etwas gut läuft und ich dem Herrn Justizminister Herbert Mertin für seine Arbeit ein doch überwiegend gutes Zeugnis ausstellen kann; denn auch das ist die Aufgabe einer Opposition, die sich der Sache verschrieben hat, hervorzuheben, wo Resultate erzielt und Erfolge verzeichnet werden können. Die Landesregierung scheint die Zeichen der Zeit erkannt zu haben. Unser Justizvollzug, die Gerichte und die Staatsanwaltschaften stehen vor großen Herausforderungen, die mit der gegenwärtigen Aufstellung nur noch defizitär zu bewältigen sind. Allem voran steht hier der chronische Personalmangel, der bereits seit Jahren zunehmend die Handlungsfähigkeit unseres Justizwesens einschränkt und somit unseren Rechtsstaat schwächt. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender und komplexer werdender Verbrechen und Vergehen etwa im Bereich der Cyberkriminalität oder im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie benötigt unser Land eine intakte und funktionsfähige Justiz. Dafür müssen die Defizite der vergangenen Jahre zügig aufgeholt, vakante Stelle nachbesetzt und Entlastung durch zusätzliches Personal geschaffen werden. Daher begrüßen wir den deutlichen Aufwuchs um 98 Stellen, vornehmlich zur Stärkung unserer Gerichte, den die Landesregierung in diesem Haushaltsentwurf vorsieht. Hier werden Nägel mit Köpfen gemacht. Das unterstütze ich ausdrücklich und sehe ich als eine wichtige Fortführung des in den letzten Jahren beschrittenen Wegs. Auch dass die Digitalisierung endlich als zentrale Aufgabe wahrgenommen und priorisiert wird, möchte ich als guten Schritt in die richtige Richtung hervorheben; denn nur so wird das Arbeiten in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungen effizienter; eine echte Entlastung. Die Zusammenarbeit mit der Polizei kann so vereinfacht und heutigen Herausforderungen wie Cyberkriminalität, Hasskommentaren und Hetze im Internet schneller und besser begegnet werden. Als konkrete Beispiele möchte ich die Durchführung des elektronischen Examens und die Einführung der E-Akte anführen, welche in die Arbeit und Ausbildung Vereinfachungen in der modernen Zeit bringen. Wünschenswert wäre allerdings hier gewesen, dass diese notwendigen Schritte schon früher unternommen worden wären. Ich möchte dringend an die Landesregierung appellieren, den Weg des Fortschreitens nicht zu verlassen. Wir haben einiges aufzuholen. Aufschub können wir uns – das hat Corona deutlich gezeigt – in dieser schnelllebigen und dynamischen Zeit nicht leisten. Leider gibt es Entwicklungen in unserer Gesellschaft, die unser Justizwesen mit Blick auf die kommenden Jahre zunehmend beanspruchen wird. Die Corona-Pandemie hat sich als Katalysator für rechtsextremes, demokratiefeindliches und antisemitisches Gedankengut erwiesen. Unter dem Deckmantel der Verteidigung gegen vermeintliche staatliche Überfälligkeit haben sich viele manipuliert und geblendet von verdrehten Fakten und gefährlichen Falschaussagen von dem demokratischen Diskurs ab- und den Demagogen der Querdenker und Wissenschaftsleugnern zugewandt. Auch die Verwendung des Z-Symbols, Zeichen der Unterstützung für Putins Angriffskrieg in der Ukraine, sollte uns klar signalisieren, dass in Teilen der Bevölkerung der Rückhalt für unsere demokratischen Werte längst nicht so stark ist, wie es jahrelang angenommen wurde. Daher rührt unsere Initiative als Freie Wähler, eine solche Verhöhnung der ukrainischen Opfer nicht zuzulassen, ein Verbot dieses Z-Symbols zu fordern. Dass die Landesregierung nun mit dem Antisemitismusbeauftragtengesetz die Rolle des Antisemitismusbeauftragten stärken und Rechtssicherheit schaffen will, kann ich nur unterstützen; denn in einer Zeit, in der antisemitische Verschwörungstheorien kursieren und in manchen Kreisen Judenfeindlichkeit wieder salonfähig zu sein scheint, braucht es ein klares Signal der Politik, dass diese Entwicklung nicht stillschweigend geduldet wird. Nach wie vor haben wir eine besondere Verantwortung gegenüber unseren jüdischen Mitbürgern und auch gegenüber dem kulturellen Erbe des Judentums in unserem Land. Dieser Verantwortung bin ich mir bewusst, weshalb es mir ein besonderes Anliegen war, als gewählter Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz an Veranstaltungen – an der Präsentation hier im Saal des Dokumentarfilms „Der Hölle entkommen – Kinder von Gurs überleben im Versteck“, aber auch an der Veranstaltung „75 Jahre Rheinland-Pfalz. Erfahrungen aus der Perspektive von Sinti und Roma“ – teilzunehmen und mit Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Diese Schilderungen haben mir erneut die Dramatik der Einzelschicksale vor Augen geführt und dass die Aufarbeitung noch lange nicht abgeschlossen ist, ja nicht abgeschlossen sein darf. Geschichte kann man zwar nicht ungeschehen machen, aber in dem Bewusstsein für die Zukunft daraus lernen. Die Umbenennung der bei Juristen seit Jahrzehnten etablierten Standardwerke „Schönfelder“ und „Palandt“ zu „Habersack“ und „Grüneberg“ ist in Zeiten wieder erstarkendem Antisemitismus ein Zeichen auch der Entnazifizierung. Mir ist es ein persönliches Anliegen, den Blick insgesamt auch auf die Verwicklung von Mitarbeitern in Verwaltung und Justiz im NS-Unrechtsregime zu richten; denn wenn ein Zeitzeuge schildert, dass die Person, die damals für seine Deportation verantwortlich war, ihm nach seiner Rettung als Verwaltungsmitarbeiter gegenüber saß und dieser erneut maßgebliche Entscheidungen für sein Leben als Vertreter des Staates trifft, dann vermag ich mir kaum vorzustellen, welche seelische Belastung das für den Menschen bedeutet. Die Vergangenheit aufzuarbeiten, Antisemitismus zu bekämpfen und ihm präventiv entgegenzuwirken, muss unsere volle Unterstützung genießen. Über dieses Gesetz hinaus wünsche ich mir jedoch auch in Zukunft klar spürbare Bekenntnisse zu unserer jüdischen Minderheit, damit sich diese in Zukunft wieder sicher und wohl in unserem Land und bei der Ausübung ihres Glaubens fühlen kann. Wir Freien Wähler begrüßen daher ausdrücklich den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Antisemitismusbeauftragtengesetz. Zurück zum Landeshaushalt: Als Freie Wähler haben wir uns immer für die Beamten eingesetzt, die sich in den Dienst der Gesellschaft und deren Sicherheit stellen. Das habe ich bereits in meiner gestrigen Rede deutlich gemacht und will es hier noch einmal ausdrücklich betonen. Wir sind überzeugt davon, dass den Beamten im Justizvollzug eine besondere Anerkennung und Wertschätzung entgegenkommen muss und treten hierfür mit zwei Änderungsanträgen zum Einzelplan 05 und dem flankierenden Entschließungsantrag „Materielle und personelle Stärkung – Justizvollzugsbeamte schätzen und schützen“ ein. Wie ich aus Schilderungen, aber auch aus den Besuchen von Justizvollzugsanstalten im Sommer letzten Jahres mitnehmen konnte, ist die Mehrbelastung im Strafvollzug deutlich spürbar, und schnelle Reaktionen sind geboten. Die uns vorliegenden Zahlen belegen, dass die personelle und materielle Ausstattung im Strafvollzug sowie die derzeitige Beförderungspraxis nicht ausreichend sind. Mit der Verantwortung und den Führungsanforderungen in den in unserem Antrag benannten Laufbahnen muss auch eine angemessene Besoldung einhergehen. Die schleppende Beförderungspraxis des gehobenen Dienstes ist hierbei in allen Vollzugseinrichtungen der Länder feststellbar und führte infolgedessen etwa zu Stellenerhöhungen im Allgemeinen Vollzugsdienst und in den Fachdiensten. Festzustellen ist jedoch, dass Mehrbelastung hier gleichsam auch das Personal des Vollzugs und Verwaltungsdienstes im dritten Einstiegsamt treffen, bei denen eine Stellenplanerhöhung in dieser Laufbahn bei weitem unberücksichtigt geblieben ist. Ein Tätigwerden sehen wir hier für unabdingbar. Zwar trägt grundsätzlich die Anstaltsleitung die Verantwortung für den gesamten Strafvollzug in den Justizvollzugsanstalten, sie kann aber bestimmte Aufgaben anderen Vollzugsbediensteten übertragen. Hiervon wird auch Gebrauch gemacht, sodass verantwortungsvolle Leitungsaufgaben einer Justizvollzugsanstalt hauptsächlich an die Vollzugs- und Verwaltungsabteilungsleiter im dritten Einstiegsamt delegiert werden. Hierbei liegt der Aufgabenschwerpunkt in der eigenverantwortlichen Leitung der zugeordneten Sachgebiete. Bedienstete des dritten Einstiegsamts müssen damit einhergehend tagtäglich weitreichende und risikobehaftete Entscheidungen für sich und die Inhaftierten treffen. Wie Verfahren vor unseren Gerichten gezeigt haben, führen diese Vollzugsentscheidungen nicht selten zu persönlichen Konsequenzen für das Personal. Dies wirkt sich wiederum auf Überstundenzeiten, die psychische und die physische Belastung aus, um nur einige zu nennen. Deshalb fordern wir fünf zusätzliche Stellen der Besoldungsgruppe A 13 drittes Einstiegsamt, fünf Stellen zusätzlich in Besoldungsgruppe A 12 drittes Einstiegsamt und acht Stellen zusätzlich in Besoldungsgruppe A 9+AZ zweites Einstiegsamt. Dass es unseren Justizvollzugsbeamten darüber hinaus an einer sachgerechten Materialausstattung fehlt, bedarf der expliziten Erwähnung. Deshalb sehen wir es als einen ersten Schritt an, den Justizvollzugsbeamten für ihren persönlichen Schutz personalisierte Schutzwesten zur Verfügung zu stellen. Dies wäre auch ein deutliches Symbol der Wertschätzung des individuellen Einsatzes für unsere Gesellschaft. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Patrick Kunz, FREIE WÄHLER)
