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Peter Stuhlfauth

AfD 31.03.2022 Sitzungen 18/20

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Einzelplan für das Ministerium der Justiz ist aus Sicht der AfD-Fraktion grundsätzlich ein solider Entwurf. Vieles ist zu diesem Einzelplan bereits gesagt worden, sodass ich mich etwas kürzer fassen werde. Zweckgerichtet werden die finanziellen Mittel überwiegend mit Maß und Ziel verteilt. Auf ideologische Projekte wird, anders als in manchen anderen Einzelplänen, verzichtet. Sofern es seitens der AfD-Fraktion Anlass zur Kritik gibt, dann insoweit, dass wir uns in diesem für den Rechtsstaat doch so wichtigen Einzelplan die finanzielle Großzügigkeit gewünscht hätten, die anderen Ministerien für die Umsetzung politischer Spielereien zur Verfügung gestellt wird. Liebe Kollegen, wir wissen alle, dass unsere Justiz seit Jahren unter einer hohen Belastung steht. Mögen Bagatelldelikte über die letzten Jahre rückläufig gewesen sein, so steigt die Zahl der Delikte, die im Anschluss an die Tatbegehung komplexe Ermittlungs- und Strafverfahren nach sich ziehen, kontinuierlich. Unsere Justizvollzugsanstalten weisen konstant hohe Belegungszahlen auf, außer im Jugendbereich. Unsere Justizvollzugsbeamten schieben auch aufgrund der dünnen Personaldecke seit Jahren eine riesige Bugwelle an Überstunden vor sich her. Politisches Versagen in anderen Bereichen führt zu hohen Fallzahlen bei den Arbeits- und Verwaltungsgerichten. Wie sich die jüngste Welle an Maßnahmen gegen Gegner der Corona-Politik niederschlägt, bleibt noch abzuwarten. Alle diese Faktoren haben jedoch gemeinsam, dass sie hohe Ansprüche an die Personaldecke in der Justiz stellen, vom Rechtspfleger über Richter und Staatsanwälte bis hin zum Justizvollzugsbeamten. Es sind diese Menschen, die den Rechtsapparat in Rheinland-Pfalz am Laufen halten, die unsere Unterstützung und unsere Wertschätzung verdienen. Danke von dieser Stelle aus. (Beifall der AfD) Doch während man bereitwillig Geld in zweifelhafte Projekte und Konzepte in anderen Haushaltsplänen verbucht, wird im Bereich des Justizpersonals nur das Nötigste getan, praktisch Dienst nach Vorschrift, wenn überhaupt. Wenn an anderer Stelle davon gesprochen wird, dass Rheinland-Pfalz als Arbeitgebermarke ein Sinnbild für Attraktivität sein soll, indem man Landesbeamten die Möglichkeit zum Erhalt von Dienstfahrrädern einrichten möchte, zeitgleich aber im so wichtigen Bereich der Justiz an großzügigen Personalinvestitionen knausert, dann fragen wir uns, wie ernst es den Verantwortlichen mit der Attraktivität der Arbeitgebermarke in Rheinland-Pfalz wirklich ist. Wir von der AfD-Fraktion nehmen das Wohl unserer Justizbeamten jedenfalls sehr ernst. Deshalb fordern wir auch dieses Jahr wieder für unsere Justizvollzugsbeamten die Einrichtung der Ruhegehaltsfähigkeit der Gitterzulage und die Einführung der optionalen freien Heilfürsorge. Freilich, ohne Aufstockungen im Personalbereich werden weder die Ruhegehaltsfähigkeit der Gitterzulage noch die optionale freie Heilfürsorge die Überstundensituation im Justizvollzug direkt beeinflussen können. Sie stellen aber beide echte Faktoren zur Steigerung der Attraktivität des Arbeitsplatzes im Justizvollzug dar und können für einen Anstieg der Bewerberzahlen sorgen. Damit würden unsere Beamten im Justizvollzug durch eine bessere Personaldecke entlastet werden. Zusätzlich fordern wir natürlich auch dieses Jahr wieder die Aufstockung der Kapazität für Justizvollzugsanwärter. Die Defizite in diesem Bereich sind seit Jahren bekannt. Eine wirkliche Verbesserung der Situation wird jedoch bis heute nicht in Angriff genommen. Genauso wie ein anderer wichtiger Punkt, der seinen Ursprung zwar nicht im Bereich der Justiz hat, der aber bis in die Justiz wirkt und der uns heute mehr denn je auf die Füße fällt: das Versagen der Landesregierung in der Asylpolitik. Nicht nur, dass wir seit Jahren erhebliche Geldmengen und Personal für Asylverfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bereitstellen müssen. Jene Herrschaften, die aus rechtlicher Sicht schon vor Jahren das Land hätten verlassen müssen, treten nun in direkte Konkurrenz mit den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Wie diese Situation finanziell zu bewerten ist, wird sich erst noch zeigen. Hier hätte aber die Landesregierung im Vorfeld deutlich besser handeln können als die Situation auszusitzen und teilweise Rechtsbruch zu dulden. Unschuldige und der Steuerzahler werden nun dafür die Rechnung begleichen dürfen. (Zurufe der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger und Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben gehört, dass im Bereich der Justizhauptwachtmeister die A 4-Stelle abgeschafft und auf A 5 angehoben wurde. Schlimm genug, dass es A 4 überhaupt noch gab. In Bezug auf die Justizvollzugsbeamten will ich noch etwas sagen. Wenn ich einen durchschnittlichen Justizvollzugsbeamten habe, der seine Arbeit Tag und Nacht verrichtet, sollte der am Ende von über 40 Dienstjahren die Möglichkeit oder die Regelbeförderung auf A 9 haben. In die Aussprache zum Einzelplan 05 wurde die erste Beratung zum Antisemitismusbeauftragtengesetz integriert. Der Gesetzentwurf der Landesregierung weist in § 1 auf die beiden Arbeitsschwerpunkte des Antisemitismusbeauftragten hin, nämlich Antisemitismus bekämpfen und jüdisches Leben sichern und fördern. Die AfD-Fraktion hält diese beiden Tätigkeitsbereiche für wichtig und erforderlich. Antisemitismus bekämpfen: Wir, die AfD-Fraktion, haben immer deutlich gemacht, dass wir sowohl den herkömmlichen als auch den importierten Antisemitismus strikt ablehnen. Wir haben immer davor gewarnt, dass eine unkontrollierte Masseneinwanderung aus dem islamischen Kulturkreis einen wachsenden Antisemitismus in Deutschland bzw. Rheinland-Pfalz zur Folge haben kann. Bei der Bekämpfung des Antisemitismus kann der Beauftragte auf die Unterstützung der AfD zählen. Das gilt selbstverständlich auch für die Sicherung und Förderung des jüdischen Lebens in Rheinland-Pfalz. (Zurufe der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Mein Kollege Joachim Paul hat in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses am 3. März dargelegt, wie wichtig es ist, dass jüdisches Leben sichtbar sei. Deshalb haben wir in den letzten Haushaltsberatungen immer wieder mehr Mittel für die jüdischen Gemeinschaften gefordert. Jede jüdische Kultusgemeinde sollte in die Lage versetzt werden, einen eigenen Rabbiner zu finanzieren. Diese Forderung wurde nun endlich umgesetzt, worüber wir uns sehr freuen. Unser Fraktionsvorsitzender Michael Frisch ist gestern in der Haushaltsrede ausführlich darauf eingegangen. Fazit: Grundsätzlich steht die AfD-Fraktion dem Gesetzentwurf wohlwollend gegenüber. Allerdings haben wir noch einige Fragen auch im Bereich des Datenschutzes, die wir im Ausschuss stellen werden. Uns verwundert zudem, warum der Landesverband der jüdischen Gemeinden auf eine Stellungnahme verzichtete. Wir haben einen Kritikpunkt, nämlich die Tatsache, dass der Landesbeauftragte von der Ministerpräsidentin berufen und entlassen wird. Dies birgt die Gefahr der parteipolitischen Einseitigkeit. Unser Vorschlag lautet daher, der Antisemitismusbeauftragte sollte von den jüdischen Gemeinden demokratisch gewählt werden. Das würde seine Unabhängigkeit gegenüber der Ministerpräsidentin sowie seine Legitimation durch die in Rheinland-Pfalz lebenden Juden verstärken. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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