Dr. Jan Bollinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als AfD sehen wir Innere Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit als das zentrale Anliegen unserer und jeder verantwortlichen Politik. Um die Gesellschaft und unseren Staat vor Kriminalität, Unfällen und Katastrophen zu schützen, brauchen wir eine gut aufgestellte Polizei und Feuerwehr und einen gut aufgestellten Katastrophenschutz. Aus diesem Grund liegt uns die weitere positive Fortentwicklung unserer Einsatz- und Sicherheitskräfte besonders am Herzen. Im vorliegenden Haushalt begrüßen wir daher die gestiegenen Einstellungszahlen im Bereich der Polizei als ersten Schritt zu dem von der AfD seit Jahren geforderten Ziel der 10.000 Vollzeitäquivalente und werden den weiteren Aufwuchs auch in den kommenden Jahren einfordern und unterstützen. Unsere Polizeibeamten und Einsatzkräfte leisten für unsere Gesellschaft täglich vielfältige Aufgaben mit erheblichem Gefährdungspotenzial und setzen für das Wohlergehen unserer Gesellschaft ihr Leben aufs Spiel, wie es uns Anfang dieses Jahres in trauriger Art und Weise vor Augen geführt wurde. Wer als Dienstherr seine Fürsorgepflicht ernst nimmt, Herr Innenminister, kommt deshalb an der Frage einer gesicherten Gesundheitsversorgung unserer Beamten nicht vorbei. Derzeit erhalten unsere Beamten in Rheinland-Pfalz während ihrer aktiven Dienstzeit eine Beihilfe von 50 %. Die verbleibende Versorgungslücke muss über eine private Krankenversicherung vom Beamten selbst aus seinem Nettogehalt gedeckt werden. Darüber hinaus kann der Beihilfeberechtigte verpflichtet werden, zu Krankenbehandlungen und den Arzneimitteln Zuzahlung zu leisten. Insbesondere für junge Berufsfeuerwehrbeamte, die in Rheinland-Pfalz zumeist im mittleren Dienst zwischen A 7 und A 8 eingruppiert sind, ist das eine erhebliche finanzielle und damit auch psychische Belastung. In unserem Entschließungsantrag fordern wir stattdessen die optionale freie Heilfürsorge für Polizei- und Berufsfeuerwehrbeamte als eine zeitgemäße und adäquate Form der Krankenversorgung für eine Berufsgruppe, die im Dienst für die Gesellschaft besonderen Gefahren ausgesetzt ist. In der Freien Heilfürsorge erhalten Beamte eine 100%ige Gesundheitsversorgung bis zum regulären Dienstzeitende. Das tun derzeit schon sieben von 16 Bundesländern, zwei weitere eröffnen eine Wahlmöglichkeit. Die entstehenden Mehrkosten für das Land Rheinland-Pfalz sind überschaubar und aus unserer Sicht im Rahmen der gebotenen Fürsorgeverpflichtung akzeptabel. Zur Vertiefung der Thematik schlagen wir eine Expertenanhörung im Innenausschuss vor. Meine Damen und Herren, durch das Versorgungsreformgesetz des Jahres 1998 ist die Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen für unsere Beamten der Polizei und Berufsfeuerwehr mit dem Eintritt in die Pension weggefallen. Nach der Föderalismusreform konnten der Bund und die Länder diesen Bereich eigengesetzlich regeln. Von dieser Regelung haben bislang Bayern, NRW und Sachsen Gebrauch gemacht und zu Recht die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage beschlossen. Weil die Polizei- und Berufsfeuerwehrzulage eine materielle Entschädigung für die dienstbedingte Belastung darstellt, muss sie am Ende der aktiven Dienstzeit bei der Berechnung des Pensionsanspruchs berücksichtigt werden. Die erlittenen Verletzungen und traumatischen Erlebnisse sind nicht mit dem Tag des Übergangs in die Ruhezeit vergessen oder vollständig verheilt. In unserem Entschließungsantrag fordern wir daher die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen. Meine Damen und Herren, während ihrer Dienstzeit müssen unsere Polizisten kontinuierlich aus- und weitergebildet werden, um allen Herausforderungen gewachsen zu sein. Da die Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahbereich in den letzten Jahren leider deutlich zugenommen hat, wie ich der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage entnehme, dürfen wir die Mittel zur Fortbildung von Polizeibeamten in diesem Bereich nicht kürzen, sondern wir müssen sie erhöhen. Wir haben in unserem Deckblatt daher die Mittel für das „Rheinland-pfälzische Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ um 5.100 Euro auf 10.100 Euro erhöht, was der Ansatz aus dem Erfassungsjahr 2021 ist. Meine Damen und Herren, die Zahl der Ehrenamtlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren geht leider immer mehr zurück. Unsere Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie wird im aktuellen Haushalt zwar mit den dringend erforderlichen Stellenhebungen bedacht, was wir anerkennen, weist jedoch weiterhin Investitionsbedarf auf und hat zu wenige Kapazitäten, um alle Lehrgänge planmäßig durchzuführen. Es mangelt an Lehrkräften, das Ausbildungsmaterial ist teilweise veraltet, und Lehrgangsteilnehmer müssen lange Wartezeiten für Ausbildungs- und Fortbildungslehrgänge in Kauf nehmen. In unserem Entschließungsantrag fordern wir daher eine bessere finanzielle, administrative und moralische Unterstützung für Ehrenamtliche und Berufsfeuerwehren und für unsere LFKA. (Beifall der AfD) In unseren Deckblättern haben wir außerdem den Kostenansatz der nebenamtlichen und nebenberuflichen Lehrkräfte für die Durchführung von Lehrgängen im Lehrgangsbereich Katastrophenschutz von 7.800 auf 12.000 Euro erhöht. Meine Damen und Herren, schon nach dem desaströsen Ergebnis des bundesweiten Warntags am 10. September 2020 war deutlich, dass Rheinland-Pfalz fast komplett veraltete und überholungsbedürftige Warnsysteme hat. Es gab sogar Kommunen – auch an der Ahr –, die überhaupt keine Warnsysteme, wie beispielsweise Sirenen, vorweisen konnten. Wir haben als AfD damals schon vor den potenziell verheerenden Folgen eines mangelhaften Katastrophenwarnsystems gewarnt und Abhilfe gefordert und beantragen heute in unserem Entschließungsantrag, in allen Regionen flächendeckend eine frühzeitige und unüberhörbare akustische Katastrophenwarnung zu installieren. Dies beinhaltet vor allem flächendeckende, lautstarke Sirenen zur Warnung der Bevölkerung, aber auch Lautsprecherdurchsagen durch mobile Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz, eine konsequente Nutzung des Drittsenderechts durch die Landesregierung für Sondersendungen in der Radio- und Fernsehübertragung und – auch ein wichtiger Teil eines Warnmix – Push-SMS über Cell Broadcast. Wir müssen die Bevölkerung außerdem wieder für die Gefahren von Naturkatastrophen sensibilisieren und die Bedeutung der Sirenensignale, einhergehend mit einem lageorientierten Verhalten, im Katastrophenfall regelmäßig trainieren, insbesondere Kinder ab der dritten Klasse, Jugendliche und ältere Menschen. Wir begrüßen die Aufstockung des Sirenenförderprogramms um 4 Millionen Euro durch das Land zusätzlich zu den 4 Millionen Euro des Bundes. Diese 8 Millionen Euro müssen aber über die kommenden Jahre verlängert und gegebenenfalls ausgebaut werden. Die Kosten für Sirenen sollten nicht nur im Ahrtal, sondern im ganzen Land vollständig vom Bund und zusätzlich vom Land übernommen werden, wenn es Ihnen nicht gelingen sollte, Ihre Ampelkollegen im Bund davon zu überzeugen, die Kosten komplett zu übernehmen. Meine Damen und Herren, zur Stärkung des Katastrophenschutzes fordern wir in unserem Entschließungsantrag außerdem die Schaffung einer eigenen Leitstelle für den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz, deren Fehlen sich während der Ahrflut schmerzlich bemerkbar gemacht hat. Die Fachleitung dieser Zentrale muss jederzeit dazu ermächtigt sein, den örtlichen Katastrophenschutzbehörden Weisungen zu erteilen und bei ihr bekanntem Fachpersonal und Ortskundigen im Land jederzeit Rat einzuholen und Mitwirkung anzuweisen. Umgekehrt sollten die kommunalen Katastrophenschutzbehörden dazu verpflichtet werden, sich anbahnende größere Katastrophenlagen sofort an diese Leitstelle zu melden. Die Leitstelle sollte in einem vollkontinuierlichen Schichtsystem 24 Stunden sieben Tage die Woche mit erfahrenen Fachkräften besetzt und zweckmäßigerweise räumlich an einem der Polizeipräsidien des Landes eingerichtet werden. Um eine schnelle Handlungsmöglichkeit der Leitstelle zu gewährleisten, ist außerdem eine Erinnerung im LBKG erforderlich, die im Einsatzfall keine Zweifel daran lässt, wer denn nun zuständig ist. Wir haben das Thema im April in der Sitzung der Enquete-Kommission. Meine Damen und Herren, wir begrüßen ausdrücklich, dass der Posten „UNESCO Weltkulturerbe“ im Kapitel 03 07 zur Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) zu den Mitteln für die Betreuung der bestehenden rheinlandpfälzischen Weltkulturerbestätten sowie für die Vorbereitung der Anträge zur Anerkennung neuer Welterbestätten deutlich erhöht wurde und mit rund 500.000 Euro ausgestattet ist. Ebenso halten wir die 2,3 Millionen Euro für die große Landesausstellung „Untergang des Römischen Reiches“ für gut investiert. Wir erinnern uns gerne an die beeindruckende Landesausstellung „Die Kaiser und die Säulen ihrer Macht“. Deshalb freuen wir uns auf das, was uns nun wieder erwartet. Angesichts dessen, dass die GDKE hervorragende Arbeit leistet, sind wir allerdings irritiert über die vielen Kürzungen, unter anderem bei der Unterhaltung der Kunst- und wissenschaftlichen Bibliotheken, der Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen, bei den wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Fundberichten, Untersuchungen und Ausgrabungen, bei den WelterbeBauhütten und dem Zuschuss für die Sanierung der Burg Eltz. Wertschätzung sieht anders aus, meine Damen und Herren. Die AfD-Fraktion lehnt diese Kürzungen entschieden ab. Wir haben deshalb entsprechende Änderungsanträge gestellt. Meine Damen und Herren, am 15. März erklärten die NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach und die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien in NRW, dass die bisherige Landesförderung der Anlieger bei Straßenausbauten von 50 auf 100 % erhöht werden soll. Mit dieser Entscheidung wurden die Straßenausbaubeiträge in NRW faktisch abgeschafft. Rheinland-Pfalz ist jetzt das letzte Bundesland, in dem Straßenausbaubeiträge zwingend erhoben werden. Das ist nur noch peinlich, meine Damen und Herren. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Na ja!) Wir hätten schon längst viel weiter sein können. Wenn der Landtag unseren Gesetzentwurf vom Jahr 2018 angenommen hätte, dann wären die Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz schon seit drei Jahren Geschichte. (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!) Stattdessen hat jedoch die Ampelmehrheit hier im Landtag den durchschnittlichen Anliegerbeitrag noch erhöht, indem sie durch ihren Gesetzentwurf wiederkehrende Beiträge zur Pflicht gemacht hat, Herr Kollege Noss. RheinlandPfalz ist der Geisterfahrer unter den Bundesländern. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) – Nein, Herr Noss, es ist leider nicht so, dass der Zustand der Kommunalstraßen durch die Anliegerbeiträge besser wäre als anderswo. Der Landesrechnungshof hat uns vorgerechnet, dass alleine die kreisfreien Städte einen Sanierungsstau bei ihren Straßen von 915 Millionen Euro vor sich herschieben und die verbandsfreien Gemeinden einen von 175 Millionen Euro. Darum fordern wir, dass die Straßenausbaubeiträge durch eine Landespauschale für den kommunalen Straßenbau in Höhe von 87 Millionen Euro ersetzt werden. (Glocke der Präsidentin) Zum Abschluss – Frau Präsidentin, ich komme zum Ende – möchte ich nicht versäumen, mich bei unseren Polizisten, Feuerwehrleuten, Einsatz- und Rettungskräften für die großartige Leistung für unsere Sicherheit zu bedanken. Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern des Innenministeriums und den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die den Innenausschuss unterstützen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
