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Dr. Jan Bollinger

AfD 31.03.2022 Sitzungen 18/20

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen mit einem Dank an alle Akteure, alle Beschäftigten, alle Helfer im Gesundheitswesen, in den Krankenhäusern, in den Arztpraxen, die in den vergangenen beiden Jahren Herausragendes geleistet haben und leisten, beginnen. Die vergangenen beiden Jahre haben unser Gesundheitssystem zusätzlich zu den bereits ohnehin vorhandenen Herausforderungen belastet. Seit Jahren sind insbesondere eine hochwertige ambulante ärztliche Versorgung, gerade auch im ländlichen Raum, und eine auskömmliche Krankenhausinvestitionsförderung regelmäßig Schwerpunkte der parlamentarischen Arbeit. Altersstruktur der Ärzteschaft, Nachbesetzungsbedarf und Entwicklung der ambulanten ärztlichen Versorgung waren im Rahmen der Besprechung der Großen Anfragen meiner Fraktion und der CDU Gegenstand der vergangenen Plenarsitzungen. Trotz der bisherigen Bemühungen der Landesregierung und der Anstrengungen maßgeblicher Akteure wie der Kassenärztlichen Vereinigung bereitet die Zukunft der ambulanten ärztlichen Versorgung weiterhin Sorge. Die Landesregierung räumt selbst ein, dass eine Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgungslage droht, falls eine Trendwende nicht gelingt. Leider ist diese bisher allerdings ausgeblieben. Gleichwohl bleibt es im vorliegenden Haushaltsentwurf im Wesentlichen bei den bisherigen Ansätzen und Maßnahmen, vor allem im Rahmen des sogenannten Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Meine Damen und Herren, so wird die erforderliche Trendwende nicht gelingen. Die bisherigen Maßnahmen bringen nicht die erforderlichen Effekte mit sich und/oder werden sich frühestens in einigen Jahren auswirken. Ein „Weiter so“ ist hier aber schlichtweg nicht ausreichend. Hier braucht es zusätzliche Maßnahmen. Als AfD fordern wir hier seit Jahren eine weitere Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze in Rheinland-Pfalz. Außerdem halten wir eine Erhöhung des Ansatzes zur Förderung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum für geboten. Hinsichtlich der seit Jahren unzureichenden Krankenhausinvestitionsförderung ist zunächst zu begrüßen, dass die Landesregierung frei werdende Kofinanzierungsmittel in Höhe von 8 Millionen Euro in die originäre Investitionsförderung einfließen lässt. Beachtlich dabei ist auch, die Landesregierung gesteht damit endlich ein, dass die Mittel des Krankenhausstrukturfonds eben gerade nicht Teil der Krankenhausinvestitionsförderung sind, wie es in vergangenen Debatten von ihr behauptet wurde. Dass die Landesregierung das nun nicht mehr so darstellt, dürfte allerdings weniger ein Zeichen der Einsicht, sondern vielmehr dem Umstand geschuldet sein, dass das bisherige Schönrechnen in diesem Haushalt schlichtweg nicht mehr funktioniert. Im vergangenen Haushalt beliefen sich die Ausgaben der maßgeblichen Hauptgruppe 8 inklusive der Mittel des Krankenhausstrukturfonds auf rund 195 Millionen Euro. Diesmal sind es rund 170 Millionen Euro. Natürlich fehlen hier die 20 Millionen Euro Bundesmittel aus dem Krankenhausstrukturfonds. Berücksichtigt man allerdings auch nur die Ausgaben des Landes inklusive Kofinanzierungsmittel, so reduzieren sich diese von 155 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro. Nach der eigenen Betrachtungsweise der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen der vergangenen Jahre reduzieren sich damit die Mittel, die das Land den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern zur Verfügung stellt. Das stellt auf dem Weg hin zu dem doch von uns allen geteilten Ziel einer auskömmlichen Krankenhausinvestitionsförderung einen Rückschritt dar. Meine Damen und Herren, ich finde es wirklich peinlich, dass die Landesregierung bei diesem wichtigen Thema einmal mehr zu tricksen versucht, indem man sich die Zahlen so zurechtrückt, wie man es gerade braucht. Hintergrund ist an dieser Stelle natürlich, dass das Land nicht die gesamten frei werdenden Kofinanzierungsmittel aus dem Krankenhausstrukturfonds in Höhe von 14 Millionen Euro in die originäre Investitionskostenförderung einfließen lässt. Angesichts der seit Jahren unzureichenden Krankenhausinvestitionsförderung, der besonderen Belastungen der vergangenen beiden Jahre und der schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler Krankenhäuser ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung nun bei diesem Punkt versucht, Geld einzusparen. Wir fordern vielmehr, die gesamten 14 Millionen Euro an frei werdenden Kofinanzierungsmitteln in die originäre Krankenhausfinanzierung einfließen zu lassen. Damit würde bei den Mitteln des Landes für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser zumindest der Status quo gewahrt. Das wäre insoweit ein erster Schritt in die richtige Richtung, als dass dadurch die originäre Investitionskostenförderung, wie vonseiten der Opposition seit Jahren gefordert, in nennenswertem Umfang erhöht würde. Zu unseren Anträgen und unseren Positionen im Bereich „Wissenschaft“ wird jetzt mein Kollege Martin Louis Schmidt sprechen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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