Josef Winkler
Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Haushaltsentwurf für den Einzelplan 15 ist deutlich von der Pandemiebekämpfung geprägt. Zusätzlich zu den bereits erwähnten 65 Millionen Euro zur Bekämpfung der Pandemie wurden 51,3 Millionen Euro für eine einmalige Sonderzahlung an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Unterstützung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie eingestellt, und die Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden verdoppelt. Die Lehren aus der Pandemie zeigen sich auch bei dem deutlichen Aufwuchs für die kommunalen Gesundheitsämter, und – Herr Kollege Welling – da sind die Mittel auch besser angelegt als im Aufbau einer neuen Landesbehörde. Einen anderen Aspekt der Pandemie und ihrer Folgen haben wir als Koalitionsfraktionen in einem Änderungsantrag aufgegriffen. Wie verschiedene wissenschaftliche Studien gezeigt haben, sind vor allem Kinder und Jugendliche sehr stark durch die Pandemie und die Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Pandemie psychisch belastet. Insbesondere vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche aus armutsgefährdeten Familien, aus Familien mit Vorbelastung und aus Familien mit Migrationshintergrund werden von den bestehenden Angeboten zur Gesundheitsförderung, Prävention, Beratung sowie Versorgung nur schwer erreicht. Deshalb soll das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendministerium Programme entwickeln, wie diesem Problem wirksamer als bisher begegnet werden kann. Auch bei der zweiten Katastrophe, die uns in den letzten Monaten ereilt hat, der Flutkatastrophe im Juli 2021, ist eine gute psychologische bzw. psychotherapeutische Versorgung zur Nachsorge und Begleitung wichtig. Deshalb sind wir dankbar, dass die Landesregierung für diesen Zweck einen neuen Haushaltstitel mit 400.000 Euro vorgeschlagen hat. Für die Bewältigung der nunmehr dritten Katastrophe, dem Krieg in der Ukraine, wird ebenfalls eine gute psychologische Versorgung der zu uns kommenden Vertriebenen aus der Ukraine wichtig werden. Das zeigt uns, wie wichtig allgemein eine gute psychotherapeutische, psychologische und psychiatrische Versorgung ist. Da gibt es sicherlich noch Verbesserungsbedarf, aber das fällt fast ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundes und in die Bedarfsplanung der jeweiligen Selbstverwaltungen. Eine andere Stelle, an der wir als Land tätig werden können, ist die Niederlassungsförderung. Hier sind wir seit vielen Jahren schon erfolgreich mit der Förderung der Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten unterwegs. Nun wollen wir als Koalition auch die Niederlassung von Hebammen in unterversorgten Regionen, insbesondere im ländlichen Raum, fördern und haben deshalb zur Vorbereitung dieser Förderung einen weiteren Änderungsantrag zum Regierungsentwurf gestellt. Damit wollen wir die flächendeckende Versorgung mit ambulanter Geburtshilfe gewährleisten. Ich meine, das ist ein außerordentlich richtiger Schritt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Einen weiteren Punkt, der schon im Regierungsentwurf enthalten ist und den wir ausdrücklich begrüßen, will ich nochmals hervorheben. Der Untertitel „Förderung von Maßnahmen der AIDS-Prävention und AIDS-Bekämpfung“ wird um 25 % erhöht. Das ist gerade uns Grünen ein sehr wichtiges Anliegen. Im Koalitionsvertrag haben wir dazu gemeinsam das Ziel vereinbart, dass es 2030 keine Neuansteckungen mit HIV in Rheinland-Pfalz mehr geben wird. Durch eine Sensibilisierung der Ärztinnen und Ärzte wollen wir auch die Zugänge zur Präexpositionsprophylaxe, also PrEP, zum Schutz vor HIV und Aids erleichtern. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Schließlich komme ich noch zu einem weiteren uns wichtigen Punkt. Leider gibt es auch bei uns in Rheinland-Pfalz Menschen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben. Um diesen Menschen zu helfen, fördern wir als Land schon seit einigen Jahren die Clearingstelle Krankenversicherung. Nun haben die Erfahrungen der letzten Jahre aber dort ergeben, dass es immer wieder Fälle gibt, in denen noch vor der abschließenden Klärung der Krankenversicherung Kosten für dringend notwendige Behandlungen entstehen, oder dass es einige wenige Fälle gibt, für die sich auch nach der Klärung kein Versicherungsschutz ergibt. Für diese Fälle braucht es einen Behandlungsfonds. In unserem Koalitionsvertrag haben wir dazu festgehalten – dies haben die Koalitionsfraktionen in einem Begleitantrag zum jetzigen Haushalt noch einmal bekräftigt –, dass wir hierfür eigentlich den Bund in der Zuständigkeit sehen, aber falls der Bund dieser Pflicht nicht nachkommt, wir hier als Land selbst tätig werden wollen. (Beifall der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusammengefasst sind wir als Grünen-Fraktion mit dem vorgelegten Haushalt, ergänzt durch die erwähnten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, sehr zufrieden und empfehlen deshalb Zustimmung zum Einzelplan sowie zum Gesamthaushalt. Vielen herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
