Stephan Wefelscheid
Zweitens, Herr Frisch, als das Gesetz hier im Rechtsausschuss vorgestellt wurde, haben wir einen Brief vom Landesrechnungshof bekommen. Den kennen Sie auch. Dieser schließt ab mit Vorschlägen zur Verfassungsänderung. Darin steht nicht, wir lehnen die Verfassungsänderung ab, sondern vom Rechnungshof steht darin „Vorschläge zur Verfassungsänderung“, (Zuruf der Abg. Iris Nieland, AfD) mit Punkten aufgeführt. In diesen Punkten finden Sie „2. Die Tilgungspflicht sollte wie bei notsituationsbedingten Krediten bereits auf Verfassungsebene festgeschrieben werden.“ Aha. Jetzt lesen wir in der Änderung, was wir gemacht haben: „Das Land verpflichtet sich zur Tilgung der übernommenen Schulden.“ (Zuruf der Abg. Iris Nieland, AfD) Herr Frisch, sehen Sie, das ist die Forderung des Rechnungshofs zur Verbesserung der Verfassungsänderung, die wir übernehmen. „4. In Artikel 2 sollte auch das Außerkrafttreten datiert werden.“ – Was machen 2026 außer Kraft. (2) Die Pflicht zur Tilgung der nach Artikel 117 Absatz 4 übernommenen Schulden bleibt von Absatz 1 unberührt“. Das heißt, wir haben die Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofs, das Ganze fester zu machen, übernommen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Einen Teil! –
