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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 31.03.2022 Sitzungen 18/20

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist heute sicherlich ein historischer Tag – einmal im Tatsächlichen, aber auch im Rechtlichen –, wenn man Neuland betritt und in die Verfassung übernimmt, dass man die Schulden der Kommunen, die Liquiditätskredite übernehmen möchte. Mir ist es als Anwalt im Tatsächlichen bisher nicht vorgekommen, dass jemand an der Tür geklingelt hat und die Schuldenprobleme meines Mandanten lösen wollte. Man muss also erst einmal jemanden finden – ich sage das nicht despektierlich –, der so doof ist, die Schulden Dritter freiwillig zu übernehmen. Das ist schon ein besonderer Akt. Auch wenn ich das so umgangssprachlich ausdrücke, hat diese Sache natürlich auch eine juristische Bedeutung. Herr Fernis hat es eben ausgeführt, die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit liegen darin, dass man keine Einnahmen aus Krediten erzielen darf. Wenn Sie von der AfD aber davon sprechen, Sinn und Zweck der Norm sei es auch, keine Schulden zu übernehmen, dann sehe ich das nicht so. Dann haben Sie den Sinn und Zweck dieser Norm falsch verstanden; (Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) denn sie sagt eindeutig, der Gesetzgeber soll sich nicht selbst ermächtigen können, Kredite aufzunehmen, um sich politische Projekte – wie auch immer – finanzieren zu können, sei es vielleicht der Nürburgring oder andere Dinge, die man vielleicht einmal machen wollte oder nicht machen wollte. Das ist Hintergrund dieser Regelung, aber doch nicht, dass man Schulden der Kommunen nicht übernehmen darf; denn der politische Profit davon – jetzt schaue ich zur Regierungsbank – ist doch eher dünn, wenn man sich überlegt, dass man dann die Jahre später die Tilgung in den Haushalt einstellen muss. Das sind schließlich Mittel, die Herr Lewentz – er nickt – vielleicht auch woanders gerne eingesetzt hätte. Man beschneidet sich schließlich eher seiner politischen Betätigungsmöglichkeiten, als dass man dadurch einen Profit erlangt. Meine Damen und Herren, deswegen kann ich mich dem Votum des Kollegen Fernis nur anschließen, wir haben hier keinen Verstoß gegen den Wortlaut – schon gerade null, überhaupt nicht –, und bei der teleologischen Reduktion der Norm sehe ich auch keinen Verstoß, sodass aus meiner Sicht die Schuldenübernahme, so wie sie vorgesehen ist, ein vernünftiger und richtiger Weg ist, den Kommunen schnell zu helfen. Wenn Sie von der AfD sagen, man sollte besser den Weg gehen, dass man, vielleicht angelehnt an den Kommunalen Entschuldungsfonds, wieder so einen Topf bildet, in den das Land und die Kommune etwas hineingeben, dann muss ich Ihnen aus meiner kommunalpolitischen Erfahrung sagen, ich war im Jahr 2009 schon im Stadtrat und musste mit verabschieden, ob wir diesen Vertrag schließen. Wir haben damals sehr darum gerungen. Es war Professor Dr. Hofmann-Göttig, der mit diesem Papier ankam. Wir hatten eine Ältestenratssitzung, mehrere Lesungen und haben überlegt, ob wir das überhaupt machen, weil wir uns lange binden, weil wir als Kommune natürlich jedes Jahr die Problematik hatten, dass wir dort Gelder einstellen mussten, die unseren Handlungsspielraum wiederum eingeschränkt haben. Das war schon ein grausamer Selbstvergewaltigungsakt, den wir eingegangen sind, als wir diesen Vertrag unterschrieben haben. Ich möchte ehrlich, da ich jetzt hier im Parlament mit Verantwortung trage, diesen Weg nicht mehr gehen wollen, dass man die Kommunen mehr oder weniger dazu drängen muss, solche Verträge eingehen zu müssen, die ihr eigenes Handlungsfeld einschränken. Deswegen ist aus kommunaler Sicht dieser Weg der Schuldenübernahme nur zu begrüßen. Gerichtet an die AfD sage ich, ich bin mir ziemlich sicher, Sie werden keinen Kämmerer und kein Ratsmitglied in diesem Land finden, die dagegen sein werden, dass die kommunalen Liquiditätskredite hälftig übernommen werden; (Abg. Iris Nieland, AfD: Heute geht es um die Verfassung!) denn das ist ein echter, wirklicher Schritt, um den Kommunen vor Ort zu helfen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD und bei der FDP) Wenn Sie sagen, wir hätten uns als Parlament nicht genügend Zeit gegeben, dann muss ich wirklich fragen, in welcher Sitzung waren Sie? (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) In den Sitzungen, in denen ich war, haben wir uns dezidiert mit den Eingaben des Landesrechnungshofs auseinandergesetzt. Deswegen haben wir schließlich drei Beratungen, deswegen gibt es die Sitzungen. Man kann im Verfahren immer schlauer werden. Wir haben die Sachen gewürdigt und im weiteren Verfahren eingeführt. Wir haben die Schleife gedreht, damit wir jetzt Regelungen haben, wann das Außerkrafttreten der Verfassungsregelung bezüglich der Übernahme – nicht der Tilgungsverpflichtung, sondern der Übernahmerechte – ausläuft. Wir haben dort jetzt enthalten, dass die Tilgung Verpflichtung ist. Das sind alles Dinge, die im Verfahren eingeführt wurden. Ich kann mich gut an die gestrige Sitzung erinnern, als die zwei Sätze – mehr sind es nicht –, die es zu erfassen galt, vorgelesen wurden. Ihr Kollege, der in dem Ausschuss saß, hat kein Wort gesagt. Er hat geschwiegen und kein Wort gesagt. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Meine Damen und Herren, da frage ich mich schon, wenn wir Fachberatungen durchführen und Ihr Kollege sagt kein Wort, dann ist es schon sehr merkwürdig, sich hier heute hinzustellen und zu sagen, Sie haben große Bedenken. Wir haben von diesen Bedenken nichts gehört. Sie haben sich dazu nicht geäußert. Sie hatten die Gelegenheit. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Insofern muss ich sagen, sorry, aber das war ein Stück weit Thema verfehlt. Meine Damen und Herren, 5 Minuten sind vorbei. Ich könnte jetzt noch weiterreden, das Thema reizt mich. Ich glaube aber, wir sind an einem guten Punkt angelangt, die Dinge sind ausgetauscht. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Du hast nochmal 2 Minuten!) – Ich habe noch 2 Minuten? (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Er kommt ja gleich nochmal!)

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