Philipp Fernis
Sehr geehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Änderungen der Verfassung sind immer historische Momente im Parlament. Unsere Landesverfassung wird in diesem Jahr 75 Jahre alt. Wie hervorragend diese Verfassung die Grundlagen für unser demokratisches Miteinander in Rheinland-Pfalz gelegt hat, sehen wir daran, dass wir sie in der Geschichte des Landes nur sehr selten verändern mussten, obwohl sich unser Alltag, die Art, wie wir leben, in den letzten 75 Jahren fundamental verändert hat. Deswegen sollte jede Änderung der Verfassung, jede Änderung der Grundlagen unseres demokratischen Miteinanders sorgfältig abgewogen sein. Der Weg, den wir jetzt in diesem Hause gemeinsam gehen, um in der Landesverfassung eine Grundlage dafür zu schaffen, kommunale Altschulden übernehmen zu können – abzusichern, sie zu übernehmen, muss man eigentlich sagen –, ist ein richtiger Weg, und es ist ein wichtiges Signal in Richtung der kommunalen Familie, dass sich das Land nunmehr gemeinsam mit dem Bund – ich will betonen, dass auch das von entscheidender Bedeutung ist – auf den Weg macht, unsere Kommunen von diesen finanziellen Altlasten zu befreien. Wenn wir uns die kommunalen Haushalte einmal anschauen, insbesondere was die Ausgabenpositionen sind, die in den letzten Jahren dazu beigetragen haben, dass sich die Verschuldung mitunter in problematische Höhen entwickelt hat, dann sind das vor allem Haushalte, die durch bundesgesetzliche Regelungen determiniert sind, dann ist es in hohem Maß der Sozialhaushalt in den Kommunen. Deswegen ist es von zentraler Bedeutung – das möchte ich an dieser Stelle betonen –, dass auch der Bund seiner Verantwortung für die kommunalen Altschulden gerecht wird. Ich bin sehr froh, dass es nach dem Regierungswechsel in Berlin endlich gelungen ist, in einem Koalitionsvertrag dieses Vorhaben zu verankern, was in den vergangenen Jahren leider nicht möglich gewesen war. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will durchaus auch inhaltlich auf die Kritik eingehen, auf die Frage, ob eine Verletzung der Schuldenbremse darin zu sehen ist, wenn kommunale Altschulden übernommen werden. An dieser Stelle sage ich – jenseits des Wortlauts der Verfassung, der eindeutig ist, da heißt es nämlich, der Haushalt ist „ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ –, wenn Schulden der Kommunen übernommen werden, entstehen dem Land keine Einnahmen aus Krediten, mit denen wiederum neue Ausgaben getätigt werden könnten. Insofern liegt schon kein Verstoß gegen den Wortlaut der Verfassung vor. Aber auch und gerade Sinn und Zweck der Schuldenbremse sind nicht tangiert von dieser Maßnahme; denn gerade in dieser Debatte heute wurde mehrfach betont, dass es eine Verantwortung des Landes für die Finanzausstattung der Kommunen und damit auch für ihre Verschuldung gibt. Wenn es aber jetzt schon eine Verantwortung des Landes für diese Schulden gibt – übrigens nicht nur eine politische, verfassungsrechtliche, sondern auch eine aus dem Haushaltsrecht abgeleitete Haftung in dem Fall, dass eine Kommune einmal ausfällt –, dann sind es letztlich auch inhaltlich keine neuen Lasten des Landes. Man bündelt sie, man übernimmt sie, und insbesondere nimmt man sich vor, sie zurückzuzahlen, was im Zusammenhang mit der Neuregelung der Kommunalfinanzen auch deswegen von großer Bedeutung ist, weil es in der Zukunft so sein muss, dass unsere Kommunen ohne entsprechende Verschuldung auskommen. Es kann schließlich nichts Sinn und Zweck der Sache sein, sie einmal zu entschulden, um anschließend wieder Verschuldung aufzubauen. Das wird im Weiteren hier zu regeln sein. Das heißt, mit dieser Verfassungsänderung legen wir den Grundstein für einen historischen Schritt, dafür, unsere Kommunen von den Schulden, die ihre Handlungsfähigkeit vor allen Dingen auch in der Zukunft erheblich einschränken können, zu befreien, um damit dort, wo im Alltag der Menschen besonders erlebbar ist und ganz konkret wird, wie unser Gemeinwesen funktioniert, wo es für die Bürger im Alltag die meisten Kontakte damit gibt, wie unser Gemeinwesen organisiert ist, die Handlungsfähigkeit zu stärken, die kommunale Familie zu stärken. Deswegen freue ich mich sehr, dass es in diesem Hohen Hause eine breite Mehrheit für diese Verfassungsänderung und diesen ersten Grundstein zur Entschuldung unserer Kommunen gibt. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
