Iris Nieland
Vielen Dank, Herr Präsident. – Guten Morgen! Ja, das ist ein Thema zum Wachwerden. Die AfD-Fraktion begrüßt es außerordentlich, dass es endlich zu der längst überfälligen Entschuldung unserer Kommunen kommen soll. So können nun endlich die Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden wiederhergestellt und die wichtige kommunale Selbstverwaltung erhalten werden. Bereits im Jahr 2019 hatten wir genau dies beantragt, nämlich die Landesregierung möge nach aufgezeigten Vorbildern ein nachhaltiges Entschuldungskonzept auf den Weg bringen. Damals lehnten Sie diesen Antrag ab. Jetzt, mehr als zwei Jahre später, legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der zu einer faktischen Neuverschuldung des Landes und damit zu einer Umgehung der Schuldenbremse führt. Einig im Ziel, aber auf dem Weg dahin können Sie nicht alle Stoppschilder einfach überfahren. Es gibt reichlich Kritik an der Verfassungsänderung, auch nach Ihren Nachbesserungsversuchen: beim Bund der Steuerzahler, beim Landesrechnungshof, bei zahlreichen Verfassungsjuristen. Ich habe gerade eben auch von der grünen Seite gehört, dass Sie nicht sicher sind, ob das verfassungskonform ist. Man spricht – ich zitiere Thiess Büttner – von verfassungspolitischem „Hokuspokus“, und immer wieder kommt der Verweis darauf, dass hier neue Schulden des Landes entstehen, „ohne dass die Ausnahmeklauseln einschlägig wären“, so Hanno Kube. Dass die antragstellenden Fraktionen offensichtlich selbst Bedenken hatten, ob ihr Entwurf einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würde, zeigten die Änderungen, die in allerletzte Minute vorgenommen und weniger als 24 Stunden vor der Beratung im Hohen Hause übermittelt wurden. Allein diese Vorgehensweise ist doch nicht akzeptabel, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Wir reden hier nicht über die Geschäftsordnung des Gartenzwergvereins Südwest. (Vereinzelt Unruhe im Hause) Nein, wir reden hier über das wichtigste Dokument in diesem Land, über die Grundlage unserer Demokratie. Was hier geschieht, ist respektlos gegenüber dieser Verfassung, und es ist eine Missachtung des Parlaments. Hier wollen Sie etwas im Schweinsgalopp durchpeitschen, und das ohne ausreichenden Raum zur Beratung. (Abg. Marcus Klein, CDU: Ein ganz normales parlamentarisches Verfahren! – Vereinzelt Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Das sehen wir kritisch. Es war genügend Zeit vorhanden, eine Lösung des lange schwelenden Altschuldenproblems auf den Weg zu bringen, und das, ohne in Konflikt mit der Schuldenbremse zu kommen; denn diese trat erst mit Beginn des Jahres 2020 in Kraft. Zuvor hat die Landesregierung die Zeit tatenlos verstreichen lassen und in dieser Zeit nichts getan, um der strukturellen Unterfinanzierung unserer Kommunen zu begegnen. Sie haben sehenden Auges das Anwachsen der Schuldenstände durch die unzureichende finanzielle Ausstattung in Kauf genommen. Schon dies war verfassungswidrig, und das ist inzwischen höchstrichterlich bestätigt. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Ein KFA, der verfassungswidrig ist, soll jetzt mit einer erneut verfassungsrechtlich zweifelhaften Regelung aufgelöst werden? Ja, es gibt in Artikel 109 Grundgesetz Ausnahmen von der Schuldenbremse, aber zu diesen Ausnahmen zählt eben nicht die Übernahme kommunaler Schulden, und ein Recht, Ausnahmen zu erfinden, steht dem Landesgesetzgeber grundsätzlich nicht zu. Ich halte fest: Wer Zinsen und Tilgung trägt – das haben Sie vorhin formuliert –, die er vorher nicht tragen musste, hat neue Schulden übernommen. Genau das jedoch zu verhindern, ist Sinn und Zweck der Schuldenbremse. Meine Damen und Herren, wir wollen eine zeitnahe Entschuldung unserer Kommunen. Wir wollen, dass diese Entschuldung, dieser Weg verfassungskonform gestaltet wird. Eine Lösung liegt vor. Ja, eine Lösung, ohne dass wir einen Verfassungsbruch riskieren, liegt vor. Eine Schuldenübernahme in Form von Zuschüssen, möglichst gekoppelt an eigene Sparanstrengungen der betroffenen Kommunen. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Das wäre nicht nur rechtssicher und mit der Schuldenbremse zu vereinbaren, sondern würde auch eine solide Haushaltsführung auf allen Ebenen fördern. Daher werden wir erstens aufgrund des mehr als fragwürdigen Verfahrens und zweitens wegen erheblicher inhaltlicher Bedenken den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf und darüber hinaus den schwachen Änderungsantrag – mir fällt nichts anderes ein – ablehnen. Außerdem behalten wir uns ausdrücklich vor, diesen auf Verfassungskonformität vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
