Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Verfassung ist von Dauer, etwas stabiles, das nur selten geändert wird. An eine Verfassung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit Hand angelegt werden. Dass wir genau das tun werden und heute ein Gesetz beraten, um die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz zu ändern, ist daher etwas Außergewöhnliches, etwas Historisches. Es ist ein besonderer Tag für die Demokratie. Mit unserer Verfassungsänderung wollen wir dafür sorgen, dass eine Teilentschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen vorgenommen werden kann. Wir schaffen die Voraussetzungen, damit das Land Liquiditätskredite jenseits eines Sockelbetrags zur Hälfte übernehmen darf. Die Schulden werden den Kommunen abgenommen, sodass bei ihnen die jährlichen Schuldendienstbelastungen aus Zins und Tilgung sinken. Mittelund langfristig erhalten die Kommunen damit auch größere finanzielle Spielräume, die sie etwa für neue Investitionen, kulturelle Angebote, den Sport oder auch die lokale Wirtschaftsförderung nutzen können. Die vorgesehene Entschuldung ist kein Klacks. Sie hat Wucht. Es geht um 3 Milliarden Euro. Ich wiederhole: Bis zu 3.000 Millionen Euro will das Land übernehmen. Mit der Teilentschuldung kommen wir einem großen Wunsch der Landkreise, Städte und Gemeinden nach. Auch daher haben wir in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbände die Verfassungsänderung auf den Weg gebracht. Die anstehenden Entlastungen sind für die Kommunen übrigens auch aufgrund der bilanziellen Wirkung wichtig; denn seit Einführung der Doppik wird in den Kommunen im Sinne der Generationengerechtigkeit auch der Wert des Eigenkapitals ausgewiesen. In Zukunft senken wir nun mit der Teilübernahme von Liquiditätskrediten den Anteil von Fremdkapital deutlich und tragen damit zur ökonomischen Werterhaltung der Gemeinde bei. Oder anders ausgedrückt, das Fremdkapital sinkt, das Eigenkapital der Kommunen steigt. Weniger Fremdkapital bedeutet auch geringeres Zinsrisiko. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusätzlich zu unserer rheinland-pfälzischen Teilentschuldung erwarten wir eine Schuldenübernahme durch den Bund. Bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene haben die rheinlandpfälzische Ampelkoalition und Ampelpolitikerinnen, zuvorderst unsere Finanzministerin Doris Ahnen, Folgendes durchgesetzt – ich darf aus dem Altschulden entlasten. Dazu bedarf es einer gemeinsamen, einmaligen KraftUnsere Erwartung ist daher sehr klar: Wir setzen darauf, dass der Bund seiner Ankündigung bald Taten folgen lässt. Entsprechende Bundeshilfen würden dann für die Kommunen on top kommen. Es besteht hier eine riesige Chance. Auch diese zweite Teilentschuldung wäre historisch. Meine Bitte an uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier lautet daher: Wir sollten überfraktionell im Bund Druck für die Änderung im Sinne unserer Kommunen machen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Bezogen auf Rheinland-Pfalz möchte ich noch einmal unterstreichen: Wir als Parlament können stolz darauf sein, dass alle demokratischen Fraktionen in der Frage der Teilentschuldung an einem Strang ziehen. So wie die grundsätzliche Einigung in großem Einvernehmen erfolgte, so konstruktiv verliefen auch die jüngsten Beratungen zu den neu eingebrachten Klarstellungen und Konkretisierungen. In den vergangenen Wochen haben wir uns mit der bestehendenen externen Kritik auseinandergesetzt, und wir tun weiterhin alles dafür, um in puncto Verfassungskonformität eine größtmögliche Sicherheit insbesondere auch für die Kommunen herzustellen. Mit den Konkretisierungen berücksichtigen wir einen Hinweis des Landesrechnungshofs. Er hatte vorgeschlagen, die Tilgungspflicht bereits auf Verfassungsebene festzuschreiben. Zudem definieren wir mit dem 18. Mai 2026 noch einmal explizit ein Enddatum für die Schuldenübernahme, was sehr deutlich zusätzlich zur Stichtagsregelung die Einmaligkeit klarstellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend können wir festhalten, die Verfassungsänderung wird die kommunale Selbstverwaltung kräftigen. Sie ist daher im besten Sinne demokratiefördernd. Wir entschulden in bisher nicht gekannter Größenordnung und funken ein klares politisches Signal. Für uns haben die Kommunen im demokratischen Gefüge eine immense Wichtigkeit. Darum gehen wir gemeinsam den historischen Schritt zur Befreiung der Landkreise, Städte und Gemeinden von Verbindlichkeiten. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER)
