Stephan Wefelscheid
Vielen Dank, Frau Präsidentin. (Abg. Stephan Wefelscheid desinfiziert das Redepult) Bevor ich wieder zum Haushalt zurückkomme, leiste ich mir gerade noch – – – Das hat nichts mit Ihnen zu tun, Herr Fernis oder Herr Paul, aber ich bin der letzte Redner. (Heiterkeit im Hause) Ich habe am Freitag nächste Woche wieder mein Date mit Herrn Haller und den anderen vom Untersuchungsausschuss. Ich habe bisher keine Folge verpasst, und das soll auch so bleiben. Insofern sehen Sie es mir nach. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich am Montag nach Mainz gefahren bin, wusste ich noch nichts von meinem Glück, dass ich heute hier vor Ihnen zum Haushalt sprechen darf und mir die Ehre zuteil wird, als erster Freier Wähler jemals in der Geschichte von RheinlandPfalz eine Haushaltsrede halten zu dürfen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass mein Fraktionsvorsitzender Joachim Streit leider an Corona erkrankt ist. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER wünscht ihm von hier aus baldige Genesung. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei der CDU und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wenngleich der zeitliche Schwerpunkt meiner politischen Tätigkeit – ich hatte es gerade eben gesagt – im zurückliegenden Jahr dann eher auf dem Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal lag, ist mir die Finanz- und Haushaltspolitik nicht fremd. Alle Jahre wieder haben wir Mitglieder der Fraktion der FREIEN WÄHLER in unterschiedlichen Kommunen für die Beratung und Beschlussfassung kommunaler Haushalte verantwortlich gezeichnet, sei es Joachim Streit als Landrat von Bitburg-Prüm, mein Kollege Helge Schwab im Kreistag von Kusel, Dr. Herbert Drumm im Stadtrat und Kreistag von Bad Kreuznach oder ich im Koblenzer Stadtrat. Trotz dieser breiten Erfahrung im Aufstellen kommunaler Haushalte war es für uns alle als Neulinge hier im Landtag eine spannende Zeit, sich mit dem für uns neuen Aufgabengebiet des Landeshaushalts detailliert zu befassen. Für die neu im Landtag vertretenen Freien Wähler darf ich sagen, dass es eine Freude ist, wie der Sitzungsdienst die Arbeit hier gut vorbereitet erleichtert. Ein großer Dank geht an die Beauftragten für den Haushalt in den Ministerien und besonders für die Begleitung durch die Einzelpläne. Das war sehr lehrreich. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Beim Studium der Einzelpläne habe ich mich persönlich in die Beratung meines ersten kommunalen Haushalts zurückversetzt gefühlt. Das war ein kameralistischer Haushalt. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, den kameralistischen Haushalt vermisse ich persönlich nicht, wenngleich der eine oder andere Kämmerer oder das eine oder andere altgediente Ratsmitglied zu Beginn der Einführung der Doppik über das neue kommunale Haushaltssystem geflucht hat, so sehr vermisst man, es zu nutzen, wenn man die Vorteile der Doppik gelernt hat; denn gegenüber der Kameralistik hat die Doppik den unschlagbaren Vorteil, dass die einzelnen Haushaltsvorhaben über die Kennzahl- und Produktbeschreibung viel besser abgebildet und gesteuert werden können. Das Anlagevermögen ebenso wie dessen Verbrauch werden viel besser erfasst. Mit der Eröffnungsbilanz wusste man erstmalig, wie arm oder reich eine Kommune ist. Das alles fehlt mir beim Land. Mit dem Landeshaushalt steuern wir temporär-punktuell, jedoch nicht zeitlich fortschreibend. Das macht es wesentlich schwieriger, die gesamte Finanz- und Vermögenslage zügiger erfassen zu können. Ein bedeutsamer Unterschied gegenüber den Kommunalfinanzen war für mich die Feststellung, dass Verpflichtungsermächtigungen auf Landesebene ohne zeitliche Befristung eingegangen werden dürfen. Den Kommunen ist dies nur für die drei folgenden Haushaltsjahre erlaubt. Das entspricht aus meiner Sicht allerdings wesentlich besser dem Haushaltsgrundsatz der Wahrheit und Klarheit; denn wer weiß denn schon über all die Jahre hinweg, welche Verpflichtungsermächtigungen der Haushaltsgesetzgeber irgendwann einmal auferlegt hat? Dann muss man schon einen Haushälter in der Fraktion haben, der die Haushaltspolitik des Landes über Jahre hinweg verfolgt hat, oder man muss – jetzt ist er gerade nicht da, jetzt wollte ich auf ihn verweisen – wie der Kollege Martin Haller praktisch hier im Landtag geboren sein, um zu wissen, wann einmal was, wie, von wem, aus welchen Gründen gemacht wurde. Ich habe aber seine Handynummer. Ich kann ihn anrufen und fragen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Ein weiterer erkennbarer Unterschied war für mich der Umstand, dass die in den Kommunen geübte Praxis, zum Telefonhörer zu greifen, einen Amtsleiter anzurufen und Details zu erfragen, auf Landesebene wegen der klaren Trennung zwischen dem Parlament und der Exekutive so nicht praktiziert wird. Überhaupt ist das Mitmachen und Mitgestalten am Zahlenwerk „Landeshaushalt“ offenkundig nicht die Stunde der Opposition. Der Landeshaushalt 2022, der hier am Freitag beschlossen werden soll, wird – dazu braucht man eigentlich keinen tiefen Blick in die Glaskugel werfen – in den wesentlichen Zügen der gleiche sein, wie er vor der Beratung von der Landesregierung eingebracht wurde. Sind wir es in den Kommunen doch gewohnt, dass sich bei Haushaltsberatungen und dem Streit um die besten Ideen unterschiedliche Mehrheiten finden, bleibt es hier im Landtag bei den festgefahrenen Lagern von regierungstragenden Fraktionen und Opposition. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Ganz ehrlich, man muss schon einen ordentlichen Schluck aus der Pulle der Motivation nehmen, um sich im Detail mit Änderungs- und Verbesserungsvorschlägen für diesen Landeshaushalt zu beschäftigen, wenn man weiß, dass die Anträge schon aus Prinzip hier im Haus keine Mehrheit finden. Es stellt sich die Frage: Warum tut man sich das dann überhaupt an? Wenn es die wesentlichen Aufgaben der Opposition sind, die Regierung in ihrem Regierungshandeln zu überwachen, zu hinterfragen und zu kontrollieren, dann schadet es sicherlich nicht, sich in den Einzelplänen des Regierungsentwurfs kundig zu sein. Zudem zeichnet sich bei der Lektüre des Landeshaushalts auch ein Bild der politischen Denke der die Regierung tragenden Fraktionen ab, und sie gibt Antworten darauf, ob diese ihre eigenen Wahlversprechen umsetzen oder nicht. Darauf werde ich später noch einmal zu sprechen kommen. Vieles von dem, was sich in dem Haushalt und bei den Deckblättern der Ampel und der CDU wiederfindet, ist in Ordnung. Manches kann man hinterfragen, manches ist aber auch falsch. Aufgabe der Opposition ist es daher auch, ihre eigenen Linien für eine bessere Zukunft von Rheinland-Pfalz aufzuzeichnen. Mit 77 Änderungs- und 25 Entschließungsanträgen hat die Fraktion der FREIEN WÄHLER ihre Standortbestimmung für eine bessere Zukunft des Landes in das Verfahren eingebracht. Wenn Frau Bätzing-Lichtenthäler eben davon gesprochen hatte, dass es ihr vorkam wie ein Kanonenfeuerwerk einer Tennisballkanone, möchte ich das an dieser Stelle vielleicht ein wenig sortieren; denn aus meiner Sicht und aus Sicht der Fraktion der FREIEN WÄHLER zeichnen sich drei starke Linien heraus, unter die Sie die einzelnen Anträge subsumieren können: erstens die Funktionstüchtigkeit des Staates erhalten, zweitens Rheinland-Pfalz zukunftsfähig aufstellen und drittens Kommunen stärken und Bürger entlasten. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Wenden wir uns dem ersten Punkt zu, die Funktionstüchtigkeit des Staates erhalten. Im Bereich des Inneren gilt es, die gesamte Blaulichtfamilie, von deren erfolgreichem Arbeiten die freiheitliche Grundordnung abhängt, effizient zu fördern. Obwohl entsprechende Pläne seitens des Innenministeriums vorliegen, die Kopfzahl bei der Polizei auf 10.000 zu erhöhen, muss aus unserer Sicht nachgebessert werden; denn die personelle Entlastung der Polizeikräfte ist rascher zu vollziehen und durch höhere Einstellungen im Bereich der Anwärter zu dokumentieren. Bei der Bezifferung der Anzahl von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten darf nicht der Minimalkonsens zwischen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit maßgebend sein. Vielmehr geht es um ein klares Bekenntnis zum Primat der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz durch die Erhöhung auf eine Kopfzahl von 11.000. Auch gilt es, den Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr attraktiver zu gestalten. In Rheinland-Pfalz gibt es rund 51.000 freiwillige ehrenamtliche Einsatzkräfte, die sich auf etwa 2.250 Freiwillige Feuerwehren verteilen. Dennoch hat gerade die Corona-Pandemie die Nachwuchsgewinnung massiv erschwert, nicht nur bei der Freiwilligen Feuerwehr, sondern bei allen Hilfsorganisationen der Blaulichtfamilie. Bei der Frage, wie man Nachwuchs gewinnt, wird häufig übersehen, dass gerade junge Menschen perspektivisch denken. Die Idee der zusätzlichen Rentenpunkte könnte daher für die Nachwuchsgewinnung einen besonderen Anreiz für künftige und aktive Ehrenamtliche darstellen. Somit würde ihre Arbeit zwar nicht unmittelbar mit Geld entlohnt, sich aber dennoch positiv auf die Rente auswirken. Ein solches Modell ist vielversprechend, um die Nachwuchsgewinnung langfristig zu sichern und die Leistung ehrenamtlicher Arbeit nicht nur symbolisch, sondern faktisch zu würdigen. Im Bereich der Justiz gilt es, einmal den Blick auf den Bereich des Justizvollzugs zu richten. Justizvollzugsbeamte, die die Sicherheit und Ordnung im Dienst für unsere Gesellschaft aufrechterhalten und dabei große Verantwortung für die ihnen anvertrauten Inhaftierten tragen, verdienen unsere besondere Anerkennung. Zu denken muss es daher geben, dass oftmals keine personalisierten Schutzwesten für die Beamten zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht nicht dem Maß an Wertschätzung, welches Beamten im Dienst des Landes entgegengebracht werden sollte. Weiter tragen Beamte im Justizvollzugsdienst eine besondere Verantwortung und müssen oftmals Führungsanforderungen erfüllen. Die derzeitige Beförderungssituation und personelle Ausstattung ist diesen Anforderungen nicht angemessen, gerade mit Blick auf Justizvollzugsbeamte mit Aufgabenbereichen, die auch Verwaltung und Personalverantwortung umfassen. Ziel muss es daher sein, dass die Besoldung der Beamten ihren Aufgaben und ihrer oft hohen Verantwortung entspricht. Wir haben daher beantragt, weitere 18 Stellen zu schaffen, um den bestehenden Beförderungsknoten zu lösen. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Meine Damen und Herren, zu Recht hat die Landesregierung bei der Erstellung des Landeshaushalts einen Fokus auf den Bereich der Bildung gelegt. Dennoch muss dort nachgeschärft werden. Der Infektionsschutz an Schulen und Kindertagesstätten ist deutlich zu verbessern. Schon lange werben die Freien Wähler für die Anschaffung spezieller Luftreinigungsgeräte. Ein hoher Hygienestandard an Kitas und Schulen ist den Freien Wählern 10 Millionen Euro wert. Darüber hinaus muss inklusive Bildung einrichtungsbezogen weiterentwickelt werden. Inklusion ist ein Menschenrecht, und dieses Menschenrecht muss sich in einem entsprechenden Haushaltsansatz abbilden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Kindergartenkindern bei der Bewältigung pandemiebedingter Entwicklungs- und Lernrückstände. Das von der Bundesregierung beschlossene Programm „Aufholen nach Corona“ muss durch eine entsprechende Förderung von Kindergartenkindern flankiert werden, um Kinder aller Altersgruppen trotz der Pandemie in ihrer Entwicklung bestmöglich zu begleiten. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Gleichzeitig wurde ein neuer Titel für das Sonderprogramm zur frühkindlichen Betreuung und schulischen Bildung aufgrund des Kriegs in der Ukraine für geflüchtete Kinder und Jugendliche erstellt. Die schrecklichen Umstände vor unserer Haustür verlangen es, Geflüchtete aufzunehmen. Es entspricht dem humanistischen Leitbild der Freien Wähler, Kinder als Leidtragende pädagogisch und psychologisch professionell bei ihren ersten Schritten in Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Hierfür fordern die Freien Wähler Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro. Darüber hinaus wurden Änderungsanträge für die Verbesserung der Kita-Sozialarbeit und ein Kita-Bauprogramm gestellt, letztgenanntes vor allem vor dem Hintergrund der zu erwartenden Notwendigkeit baulicher Maßnahmen im Zuge des KiTa-Zukunftsgesetzes. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Ein weiteres Anliegen der Freien Wähler besteht in der Sicherstellung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung in ganz Rheinland-Pfalz. Allein bei Personalaufwendungen sehen die Freien Wähler einen zusätzlichen Bedarf von 3,5 Millionen Euro. Perspektivisch muss allerdings auch garantiert sein, dass das Land über genügend ausgebildete Ärztinnen und Ärzte verfügt. Deswegen müssen der Universitätsmedizin insgesamt 7 Millionen Euro zukommen, um eine entsprechende Anzahl an weiteren Studienplätzen zur Verfügung stellen zu können. Über eine zusätzliche Medizinische Fakultät muss ebenso nachgedacht werden. Um die medizinische Versorgung ländlicher Regionen zu gewährleisten, sollte der Ansatz der Förderprogramme von 1,2 auf insgesamt 4 Millionen Euro aufgestockt werden. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, wenn wir schon einmal bei der Gesundheitspolitik sind, komme ich nicht umhin, die Corona-Politik des Landes anzusprechen. Wir Freien Wähler nehmen das Virus und dessen Bekämpfung sehr ernst. Mit Blick auf die zwei Ziele „Schutz der Gesundheit des Einzelnen“ und „Stabilität des Gesundheitssystems“ kann man feststellen, das Ziel ist erfüllt. Allerdings sind die Ziele zum Teil mit unverhältnismäßigen Maßnahmen erreicht worden. Beispielhaft darf ich drei Punkte herausgreifen: erstens Lockdowns im Einzelhandel, zweitens fehlende Technik in Schulen und drittens Ausgangssperren. Zu erstens haben wir Freien Wähler schon vor über einem Jahr klar gesagt, Einzelhandel mit FFP2-Maske öffnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Zu zweitens, fehlende Technik in Schulen. Schon früh war klar, dass wir mit Lüftungstechnik die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern können. Hier hätte viel mehr in den Schulen getan werden müssen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Zu drittens, die Ausgangssperre. Meine Damen und Herren, die folgenden Ausführungen tätige ich – jetzt hätte ich vor Gericht gesagt, im Auftrag meines Mandanten – in diesem Fall im Auftrag meines Fraktionsvorsitzenden Joachim Streit. Sie können sich sicherlich vorstellen, worum es geht. Es geht um die Ausgangssperre, die im Eifelkreis – entgegen auch seiner Auffassung – verhängt wurde. Beispiel Eifelkreis. 100.000 Einwohner. 1.600 m2 groß. Der am dünnsten besiedelte Landkreis in Rheinland-Pfalz. Es gab einen Corona-Ausbruch in der Stadt Speicher in einem Betrieb. Trotz Hinweisen der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, das sei ein eng begrenzter Einzelfall, und sichtbarem Sinken der Inzidenzwerte kam die Anweisung durch den damaligen Staatssekretär Dr. Wilhelm, eine Ausgangssperre zu erlassen. Als Landrat und Beamter leistete mein Fraktionsvorsitzender Joachim Streit der Anweisung Folge. Als Bürger klagte er gegen die Ausgangssperre und obsiegte beim Verwaltungsgericht. Die Ausgangssperre war rechtswidrig; denn die Anweisung war falsch. Meine Damen und Herren, Joachim Streit findet für dieses Vorgehen klare Worte. Ich möchte das einmal so zusammenfassen, Frau Ministerpräsidentin. Als Beamter vor Ort hat er sich sehr gegängelt gefühlt durch die Art und Weise, wie ihm das übermittelt wurde, dass man vonseiten des Landes keinerlei Rücksicht genommen hat auf die Erkenntnisse desjenigen, der vor Ort Verantwortung trägt. Als Mensch persönlich hat er sich verletzt gefühlt, dadurch eingesperrt zu sein, und enttäuscht hat er sich dadurch gefühlt, dass er keinerlei Entschuldigung von Dr. Wilhelm bekommen hat. Ich habe den Auftrag, Ihnen das hier zu übermitteln. Man kann sich jetzt überlegen, wie man mit der Sache weiter verfährt, ob Herr Wilhelm ihn mal anruft. Fakt ist, bisher ist es nicht passiert. Von diesem Herrn Wilhelm haben wir dann als Staatssekretär so erst einmal nichts mehr gehört. Von diesem Staatssekretär hat man aber zuletzt etwas gehört, nämlich im Jahresbericht des Rechnungshofs 2021. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Das glaube ich jetzt nicht! Das ist echt ein Hammer jetzt gerade hier!) – Meine Damen und Herren, da können Sie sich jetzt bei Herrn Fernis bedanken, der eben vorgeworfen hat, die Opposition würde hier – ein ziemlich arroganter Auftritt war das – unseriös arbeiten. Da kommt man nicht umhin, diesen Punkt auch hier noch einmal zu erwähnen, wenn der Rechnungshof in seinem Bericht (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Der Rechnungshof hat aber nicht recht!) unter dem Titel „Rechtswidrige Beurlaubungen und unzulässige Anerkennung der Urlaubszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten“ zu dieser Verwaltungspraxis ausführt, dass hier in diesem Land, obwohl sie in einer neuen Verwendung erheblich mehr verdienen, Staatssekretäre beurlaubt werden. Ich will es mal umgangssprachlich sagen, obwohl jemand woanders arbeitet, läuft dessen Pensionsuhr auf der alten Stelle weiter. Das passt so insgesamt nicht zu dem Gefüge, wenn man einerseits mit spitzem Stift die Personaldecke des Landes plant – wir hatten die Diskussion um die Polizei, ich habe jetzt die Justizvollzugsbeamten genannt –, weil man sagt, das sind Dinge der Wirtschaftlichkeit, die hier in Betracht zu ziehen sind, und andererseits leistet man sich solche Manöver. Ich will der weiteren Diskussion da gar nicht vorgreifen. Das wird dezidiert noch einmal in den Gremien beraten. Das wird auch hier noch einmal ausgesprochen, aber ich sage einmal, ein starker Wink mit dem Zaunpfahl war das jetzt schon, was der Rechnungshof da mit auf den Weg gegeben hat. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich persönlich finde das auch nicht in Ordnung. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie diese Sachen abstellt. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU) Dann komme ich zum zweiten Punkt, Rheinland-Pfalz zukunftsfähig aufstellen. Meine Damen und Herren, nur wer investiert, bleibt auf Dauer auch interessant. Im Haushalt 2021 lag die Investitionsquote bei 8,6 %. Für 2022 liegt mir die Zahl nicht vor. Ich komme jedoch bei investiven Mitteln von 1,73 Milliarden Euro und Gesamtausgaben von 20,61 Milliarden Euro nur auf 8,4 % Investitionsquote für 2022. Frau Ahnen, Sie können das korrigieren, wenn die Zahl höher liegen sollte. Zum Vergleich – wir haben das heute Morgen schon einmal von Herrn Baldauf gehört –, der Durchschnitt der Flächenländer liegt bei 10 %. Im Osten sind sogar Länder, die 15 % Investitionsquote haben. Daraus kann man ablesen, Rheinland-Pfalz hat in diesem Punkt erheblichen Nachholbedarf. Das Thema „Digitalisierung“ ist für die Freien Wähler essenziell. Gerade im ländlichen Raum leiden viele Bürger unter einer zu langsamen, nicht mehr zeitgemäßen Internetverbindung. Deswegen fordern die Freien Wähler 20 Millionen Euro zusätzlich für den Breitbandausbau. Gleichzeitig werden aber auch innovative Vorschläge für die analoge Welt unterbreitet. So soll im Bereich der Mobilitätstransformation ein Föderprogramm in Höhe von 2 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen entstehen, das es insbesondere Handwerksbetrieben ermöglicht, für ihre tägliche Arbeit vom Transporter auf E-Lastenräder umzusteigen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Die infrastrukturelle Wiederinstandsetzung der Pfaffendorfer Brücke in Koblenz ist ein weiteres exponiertes Anliegen der Freien Wähler. Um die Stadt Koblenz zu entlasten, soll die Verpflichtungsermächtigung des Landes um 35 Millionen Euro erhöht werden. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Brücke für die Region Mittelrhein und das gesamte nördliche Rheinland-Pfalz wird von uns landesseitig eine Spitzenförderquote von nahezu 80 % erwartet. Wir haben dazu dieses Deckblatt auch zur Einzelabstimmung gestellt. Mich persönlich interessiert natürlich dann auch das Abstimmungsverhalten meiner Koblenzer Kollegen. Frau Dr. Köbberling, die heute nicht hier ist, und Herr Heusinger, der nicht da ist. Ich würde mir aber natürlich auch wünschen, dass der Wahlkreisabgeordnete, der hier neben mir sitzt – Herr Lewentz –, dann auch an der Stelle bei diesem Deckblatt seine Zustimmung geben könnte, weil uns allen bewusst ist, wie wichtig diese Verkehrsachse für das nördliche Rheinland-Pfalz ist. (Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz) Die rheinland-pfälzischen Winzer und Landwirte sind nicht nur ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor, vielmehr stellen sie ein kulturelles Herzstück des Landes dar. Dementsprechend ist ihre Arbeit auch finanziell zu würdigen. Gerade im Bereich der Vermarktung regionaler Produkte sind Mittel bereitzustellen, um deren Erzeugnisse bestmöglich und über Landesgrenzen hinaus zu bewerben. Gleichzeitig wird von den Freien Wählern die Tourismusförderung ein Stück weit neu gedacht. Rheinland-Pfalz hat unglaublich viel zu bieten. Frau Schmitt, das muss die Welt draußen jedoch auch erfahren. Die Freien Wähler möchten deshalb 500.000 Euro für Maßnahmen des Landes bereitstellen, mit denen gezielt potenzielle touristische Anziehungspunkte identifiziert, erschlossen und entwickelt werden. Ich werde darauf morgen noch einmal gesondert beim Einzelplan eingehen. Auch heimische Start-ups, die sich bewusst in ländlichen Regionen ansiedeln und eben nicht den klassischen Weg in die Mittel- und Oberzentren beschreiten, sollen aber durch eine gezielte Förderung in Höhe von 2 Millionen Euro bei ihrer Existenzgründung entlastet werden. Meine Damen und Herren, das erste Jahr der Freien Wähler im Landtag zeichnete sich schwerpunktmäßig durch Anträge für den Klimaschutz aus. Herr Braun, jetzt wird es für Sie spannend. Auffallend dabei war für uns nämlich das Verhalten der Grünen, die anscheinend ihr eigenes Wahlprogramm nicht kennen. In Vorbereitung auf diese Rede habe ich mir einmal das grüne Wahlprogramm vorgenommen und bin dabei auf Seite 9 über folgende Sätze gestolpert. Mit Erlaubnis der Präsidentin würde ich gerne aus der Seite 9 des grünen Wahlprogramms zitieren dürfen. Vielen Dank. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber schön, dass Sie das grüne Wahlprogramm vorlesen!) – Ja, ob Sie gleich noch lachen, weiß ich nicht. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fangen Sie doch auf Seite 1 an! – Heiterkeit bei der SPD und des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Seite 9 – ich zitiere –: „Daher wollen wir den Klimaschutz und den Nachhaltigkeitsgrundsatz als Staatsziel in der Verfassung verankern.“ Unser Antrag im Januarplenum hieß „Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes als neue Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 a Abs. 1 GG“. Komisch, Herr Braun. Was machen die Grünen? – Sie lehnen unseren Antrag ab. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt denken Sie mal nach, warum!) Seite 9 – ich zitiere –: „Kommunen müssen sich heute immer wieder für Investitionen rechtfertigen. Wir werden Klimaschutz als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung verankern, damit die Kommunen in unsere Zukunft investieren können.“ Unser Antrag im Novemberplenum hieß „Kommunale Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen“. Was machen die Grünen? – Sie lehnen den Antrag ab. (Abg. Patrick Kunz, FREIE WÄHLER: Hört, hört!) Seite 9 – ich zitiere –: „Bei Entscheidungen der Landesregierung und des Landtags soll eine Klimafolgenabschätzung erstellt werden. Dabei soll der bestehende Klimabeirat zu einem Klimarat weiterentwickelt werden, in dem Akteur*innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft stärker in Entscheidungen eingebunden werden.“ (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie denn kein eigenes Programm? – Heiterkeit bei der SPD und des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Unser Antrag im Juniplenum hieß „Klimaschutzkommission einrichten – Klimaziele prüfen – Klima schützen“. Sie ahnen schon, was kommt. Was machen die Grünen? – Sie lehnen den Antrag ab. (Unruhe im Hause) Meine Damen und Herren, liebe Kollegen der Grünen, (Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER: Weiter so!) Sie hatten jetzt in diesem einen Kalenderjahr drei Chancen, Ihre Wahlversprechen hier einzulösen. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine einzige davon haben Sie genutzt. (Beifall der FREIEN WÄHLER –
