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Thomas Wansch

SPD 30.03.2022 Sitzungen 18/19

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute vor der abschließenden Beratung des Haushalts für das Jahr 2022 im Plenum. Hierzu liegt Ihnen die Drucksache 18/2620 mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat arbeitsame und intensive Beratungswochen hinter sich. Zwischen der Einbringung und ersten Beratung des Haushalts in der 12. und 13. Sitzung am 15./16. Dezember 2021 und der jetzt vor uns liegenden abschließenden zweiten Beratung fanden insgesamt 13 Sitzungen inklusive zweier Anhörverfahren statt. Üblicherweise legt die Landesregierung zu Beginn einer Wahlperiode einen Doppelhaushalt für zwei Haushaltsjahre vor. Aufgrund der durch die CoronaPandemie bedingten gesamtwirtschaftlichen Unwägbarkeiten und der damit verbundenen Unsicherheiten sowohl hinsichtlich der staatlichen Einnahmeals auch der Ausgabesituation hat sich die Landesregierung jedoch entschlossen, zunächst nur für ein Jahr einen Haushaltsentwurf vorzulegen. Auch wenn dieser Haushalt nur für ein Jahr gilt und bereits im Oktober die nächsten Haushaltsberatungen – dann für den Doppelhaushalt 2023/2024 – anstehen, sind aber die parlamentarischen Beratungen nicht weniger intensiv, sondern mit dem gleichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden wie bei einem Doppelhaushalt. Von Mitte Dezember bis Ende März stand für diese Beratungen jedoch ein etwas größerer Zeitraum zur Verfügung als üblicherweise. Angesichts der Tatsache, dass dieses Jahr erstmals sechs Fraktionen beteiligt und bei allen Fraktionen einige neue Akteure dabei waren, hat dies den Beratungen sehr gutgetan. Wenn dann im Herbst von Mitte Oktober bis Mitte Dezember gut acht Wochen lang der nächste Haushaltsentwurf beraten wird, sind hoffentlich alle gut geübt, um dies dann auch in kürzeren Zeiträumen fristgerecht abwickeln zu können. entscheidet heute und in den folgenden zwei Tagen über den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2022 und damit den ersten Haushaltsentwurf der immer im Zeichen der politischen Zielsetzungen der neugebildeten Regierung. Neben der Umsetzung dieser Zielvorgaben aus der Koalitionsvereinbarung ist der aktuelle Haushaltsentwurf für 2022 jedoch auch geprägt von den immer noch bestehenden Herausforderungen, die die Corona-Pandemie an die Gesellschaft richtet, sowie von der Bewältigung der Folgen der schrecklichen Flutkatastrophe im Juli des letzten Jahres vor allem im Ahrtal, aber auch in anderen Teilen von Rheinland-Pfalz. Sowohl die immer noch andauernde Pandemie als auch der Wiederaufbau in den von der Flut zerstörten Gebieten werden auf längere Sicht eine große Rolle in der Haushalts- und Finanzpolitik des Landes spielen. Welche Folgen die aktuelle weltpolitische Lage nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24. Februar diesen Jahres haushaltspolitisch haben wird, deutet sich in diesem Haushalt bislang nur an. Die inhaltlichen Beratungen waren am 24. Februar bereits weitgehend abgeschlossen. Zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung im Haushalts- und Finanzausschuss legten die Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER gemeinsame Deckblätter vor, um die finanziellen Folgen, insbesondere der Kommunen, bei der Unterbringung und Unterstützung von geflüchteten Menschen abzufedern. Möglicherweise wird jedoch bereits im Haushaltsvollzug dieses Jahres, sicher aber bei den im Herbst anstehenden nächsten Haushaltsberatungen auf die aktuell noch sehr dynamische und nicht vorhersehbare Entwicklung reagiert werden müssen. Die politischen Schwerpunktsetzungen der neuen Regierung haben sich in diesem Haushaltsentwurf im Besonderen bei der Finanzierung der Kommunen, der Bewältigung der Folgen des Klimawandels, der digitalen Transformation sowie bei Bildung und Wissenschaft niedergeschlagen. In den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses gemeinsam mit den Fachausschüssen waren dies ebenfalls Schwerpunkte der Beratungen, ohne dass viele andere Bereiche deswegen weniger intensiv und konstruktiv erörtert worden wären. Trotz einer nach wie vor angespannten Corona-Lage konnte der Haushaltsund Finanzausschuss mit gutem Hygienekonzept die Beratungen zusammen mit den Fachausschüssen im Plenarsaal in Präsenz durchführen. Lediglich die Beratung des Einzelplans 05 fand wegen der zuvor stattfindenden Anhörung zu einem Gesetzentwurf als Videokonferenz statt. Bei der Beratung des Einzelplans 15 wurde der Gesundheitsminister, der sich mit Erkältungssymptomen vorsorglich abgesondert hatte, per Video zugeschaltet. Diese ansonsten unmittelbare Auseinandersetzung aller Beteiligten in Präsenz hat der Qualität der Beratungen im Vergleich zu den zum Landeshaushaltsgesetz 2021 nur in Videokonferenzen durchgeführten Haushaltsberatungen auch vor dem Hintergrund der vielen neuen Akteure sehr gut getan. Mit insgesamt 32 Stunden Sitzungszeit waren die Beratungen etwas länger als in den Vorjahren. Angesichts eines um eine Fraktion größer gewordenen Parlaments war dies jedoch nicht überraschend, sondern blieb im erwartbaren Rahmen. Auch mit insgesamt sechs Fraktionen wurden die Beratungen konzentriert und effektiv durchgeführt. Dem Haushalts- und Finanzausschuss lagen nach zwölf Sitzungen am Ende insgesamt 548 Änderungsanträge der Fraktionen zur Entscheidung vor, auf deren Grundlage die als Drucksache 18/2620 vorliegende Beschlussempfehlung abgestimmt wurde. Die meisten Anträge, insgesamt 177, bezogen sich auf den Einzelplan 07 des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration, gefolgt von 100 Änderungsanträgen zum Einzelplan 14 des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie 67 Änderungsanträgen zum Einzelplan 15 des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit. Die 125 Anträge der Fraktion der CDU, die 242 Anträge der Fraktion der AfD sowie die 77 Anträge der Fraktion der FREIEN WÄHLER fanden keine Mehrheit. Angenommen wurden fünf von den Fraktionen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER zu den Einzelplänen 01 – Landtag –, 07 – Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration – und 20 – Allgemeine Finanzen – sowie zum Landeshaushaltsgesetz selbst gestellte Anträge. Angenommen wurden darüber hinaus 99 Änderungsanträge von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Der Einzelplan 10 – Rechnungshof –, zu dem keine Änderungsanträge vorlagen, wurde einstimmig beschlossen. Der Einzelplan 01 – Landtag – wurde mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER bei Ablehnung der AfD angenommen. Die übrigen Einzelpläne wurden mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER angenommen. Das Parlament hat nun als Haushaltsgesetzgeber die Aufgabe, auf Grundlage der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss sowie der von den Fraktionen vorgelegten Änderungsanträge einen Haushalt zu verabschieden, der die richtigen Antworten auch auf aktuelle Herausforderungen gibt. Ob dies mit dem Haushaltsentwurf gelungen ist und darin die richtigen Schwerpunktsetzungen getroffen wurden, wird naturgemäß von den Fraktionen unterschiedlich beurteilt und war Gegenstand intensiver Diskussionen des Landeshaushaltgesetzes in den Ausschussberatungen. Die Fraktionen werden die aus ihrer Sicht wesentlichen Aspekte des Haushalts 2022 sowie zu den von ihnen eingebrachten Änderungsanträgen hervorheben. Daher kann sich der Bericht auf den dargestellten Überblick der Beratungen im Haushaltsund Finanzausschuss beschränken. Zum Abschluss des Berichts möchte ich mich bei allen bedanken, die zu dem reibungslosen Ablauf der Beratungen beigetragen haben. Die Vielzahl der Sitzungen hat alle Beteiligten sehr gefordert. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeitenden der Ministerien, die während und nach den Sitzungen für die Beantwortung vieler Detailfragen zur Verfügung standen. Der Landtagsverwaltung danke ich für die Vorbereitung der Sitzungen und die gute Zusammenarbeit und Unterstützung während der Beratungen. Gestatten Sie mir, dass ich mich hierbei ganz persönlich bei Herrn Dr. Mayer von der Landtagsverwaltung bedanke. (Beifall im Hause) Danken möchte ich insbesondere dem Sitzungsdokumentarischen Dienst, der den Inhalt der vielen langen Sitzungen auf insgesamt fast 500 Seiten Sitzungsprotokolle sehr strukturiert zu Papier gebracht hat, sodass uns diese Protokolle sehr schnell als wichtige Grundlage für die jetzt anstehende Beratung zur Verfügung stehen. Ebenso danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medientechnik des Landtags, die uns hier im Plenarsaal während der Sitzungen immer mit einem guten Ton versorgt haben. Zu guter Letzt gilt mein Dank den Fraktionen und den Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss und in den Fachausschüssen. Gemeinsam haben wir in einer sachlichen, konstruktiven und kollegialen Atmosphäre die Beratungen zu Ende gebracht. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2022 anzunehmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall im Hause)

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