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Hendrik Hering

30.03.2022 Sitzungen 18/19

Herr Joa, wir gestatten Ihnen als fraktionsloser Abgeordneter eine angemessene Redezeit. Ich darf Sie bitten, sich daran zu halten. Damit ist die Aussprache über die Erklärung der Ministerpräsidentin zum Ukraine-Krieg beendet. (Unruhe im Hause) Wir haben nachzuholen, dass heute die Abgeordneten Dr. Oliver Kusch und Lars Rieger schriftführende Abgeordnete sind. Herr Dr. Kusch führt die Redeliste. Entschuldigt fehlen insgesamt zwölf Kolleginnen und Kollegen. Das sind Anke Beilstein, Dr. Christoph Gensch, Jens Guth, Lisa-Marie Jeckel, Dr. Helmut Martin, Michael Ludwig, Susanne Müller, Petra Schneider, Christoph Spies, Dr. Joachim Streit, Lisett Stuppy und Marco Weber. Am 20. Februar hat Herr Christof Reichert seinen 55. Geburtstag gefeiert. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Herr Patrick Kunz ist am 18. März 45 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Herr Dr. Bollinger am 21. März 45 Jahre. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Herr Thomas Weiner ist am 25. März 65 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Dann dürfen wir nach sehr langer Zeit Gäste in unserem Landtag begrüßen. Herr Dr. Braun, Sie schauen nach oben. Dort sind sie nicht zu sehen. Sie sind im Deutschhaus. Der erste Schritt ist, dass das live übertragen wird. Es sind Schülerinnen und Schüler der Privatschule mit Montessori-Pädagogik in Hagerhof. Herzlich willkommen bei uns im Landtag! (Beifall im Hause) Wir kommen damit zur Beratung des Haushalts 2022 und haben formal noch die Tagesordnung festzustellen. Der Ältestenrat hat hierzu die Tagesordnung einvernehmlich vorgeschlagen. Es findet weder eine Aktuelle Debatte noch eine Fragestunde statt. Die Abstimmung über Änderungsanträge und die Beschlussempfehlung zum Landeshaushaltsgesetz erfolgen nicht nach den Einzelplänen gegliedert. Stattdessen erfolgt eine gebündelte Abstimmung über die Änderungsanträge in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs. Auf Wunsch wird über einzelne Haushaltsanträge separat abgestimmt. Über die Entschließungsanträge zum Landeshaushaltsgesetz wird erst nach Abstimmung über alle Einzelpläne und das Landeshaushaltsgesetz abgestimmt, und zwar grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs. Abstimmungen über Gesetzentwürfe in zweiter bzw. dritter Beratung und in der Schlussabstimmung und über den Antrag erfolgen nach den Abstimmungen des Landeshaushaltsgesetzes. Die Behandlung des Tagesordnungspunkts 3, Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz, soll am Donnerstag in zweiter und am Freitag in dritter Beratung erfolgen. Es ist deshalb die Frist zwischen Verteilung der Beschlussempfehlung und der zweiten Beratung gemäß § 55 Abs. 1 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 und die Frist zwischen der zweiten und dritten Beratung entsprechend §§ 57 und 68 unserer Geschäftsordnung abzukürzen. Ich stelle jetzt die Frage, habe aber die Wortmeldung von Ihnen, Herr Lohr, gesehen, ob der Tagesordnung widersprochen wird. Ich nehme an, Ihre Wortmeldung ist Letzteres. Bitte, Sie haben das Wort.

Protokoll ↗