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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 20.01.2022 Sitzungen 18/15

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um eines vorweg klar zu sagen, auch an die Grünen gerichtet: Wäre die Anzahl der streitgegenständlichen Postings nicht so groß, der Informationsgehalt der Postings nicht so flach und der Zeitpunkt der Bewerbung nicht gerade vor der Bundestagswahl gewesen, würden wir heute vermutlich nicht darüber reden müssen. Angesichts von 129 Werbeanzeigen auf Facebook, bei denen mittels Microtargeting gezielt potenzielle Wähler der Grünen adressiert wurden – das auch noch zum Teil vor der Bundestagswahl –, müssen wir als Opposition diesem von den Medien aufgedeckten Skandal nachgehen; denn so trivial die Sache auf den ersten Blick aussehen mag, sie ist es nicht. Mehrere Verfassungsrechtler haben diese Werbepraxis des Ministeriums für Klima, Umwelt, Energie und Mobilität bereits als illegal und verfassungswidrig kritisiert. Mit dieser Einschätzung liegen sie unserer Meinung nach leider richtig. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU sowie der Abg. Peter Stuhlfauth und Ralf Schönborn, AfD) Meine Damen und Herren, zwei Fragen gilt es zu beleuchten: Bewegte sich das Ministerium für Klima, Umwelt, Energie und Mobilität mit der Werbung auf Facebook dem Grunde nach im gesetzlichen Rahmen? Wenn ja, tat es das auch im Besonderen? Erfassen wir zunächst einmal den Tatbestand: Das Ministerium betreibt einen Facebook-Kanal. Dort stellt es Postings ein. Diese Postings werden teilweise beworben. Das Bewerben erfolgt unter Zuhilfenahme von Microtargeting. Für diejenigen, die nicht wissen was das ist: Mittels Microtargeting werden Inhalte bestimmten, vorausgewählten Zielgruppen vorrangig gezeigt. Ziel ist es, möglichst effizient diejenigen zu erreichen, die am wahrscheinlichsten positiv auf die Inhalte reagieren. Wie auf Seite 11 der Antwort auf die Große Anfrage zu lesen ist, hatte das Ministerium diese Werbepraxis bei sich etabliert, um „Nutzer zielgerichtet ein größeres Interesse an umweltpolitischen Themen vermutet wurde“. (Abg. Michael Frisch, AfD: Effizient!) Damit hat das Ministerium zugegeben, grundsätzlich keine Bedenken bei dem Instrument des Microtargeting zu haben. Darf das Ministerium dieses Instrument aber überhaupt benutzen? Wer diese grundsätzliche Frage beantworten will, muss tiefer in die Rechtsmaterie der Legitimation staatlicher Öffentlichkeitsarbeit einsteigen. Ein Exkurs: Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit soll den Bürger informieren, Kontext zu Entscheidungen und politischen Vorgängen liefern, die Institutionen und Prozesse der Demokratie vorstellen und die Tätigkeit und Aufgabenerfüllung der Institutionen öffentlich dokumentieren. Dies soll die politische Willensbildung begünstigen und den Bürger in die Lage versetzen, eine informierte und möglichst unbeeinflusste Wahlentscheidung zu treffen sowie sich allgemein in den demokratischen Prozess einzubringen. Herr Kollege von Heusinger, die Grenze des Ganzen ist dabei also der Grundsatz der Staatsfreiheit der Willensbildung; (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Guck an!) denn das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 1966 festgestellt – ich zitiere aus dem Urteil –: „In einer Demokratie muß sich die Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen. Die Staatsorgane werden durch den Prozeß der politischen Willensbildung des Volkes, der in die Wahlen einmündet, erst verwehrt ist, sich in Bezug auf den Prozeß der Meinungs- und Willensbildung des Volkes zu betätigen, daß dieser Prozeß also grundsätzlich ,staatsfrei‘ bleiben muss.“ Demnach ist eigentlich klar: Staatliche Öffentlichkeitsarbeit umfasst zwar alle Kommunikationsmaßnahmen, die an einen personell unbeschränkten Empfängerkreis adressiert sind und der Herstellung von Öffentlichkeit für den Staat, seine Institutionen und seine Tätigkeiten dienen. Nicht gedeckt ist dadurch hingegen die Verbreitung von Trivia, die die oben genannten Zwecke nicht erfüllen oder zumindest nicht im Sinne der Einbindung der Bürger in den demokratischen Diskurs Wirkung erzielen. Gezielte Werbung mittels Microtargeting, also die finanzierte Ansprache bestimmter Personengruppen, ist demnach ebenso nicht Teil der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit, da diese Werbeform nicht alle Staatsbürger gleichermaßen anspricht, sondern nur diejenigen, die als Zielgruppe definiert wurden, und zudem nicht der allgemeinen politischen Willensbildung, sondern dürfte eher der Beeinflussung der privaten Willensbildung zuzuordnen sein. Durfte das Ministerium also einzelne Facebook-Postings zielgerichtet bewerben? Ich meine, nein. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU und bei der AfD) Ich meine, dass das Ministerium für Klima, Umwelt, Energie und Mobilität schon dem Grunde nach nicht legitimiert war, Postings mittels Microtargeting an Zielgruppen zu richten, bei denen ein großes Interesse an umweltpolitischen Themen vermutet wurde. Für mich widerspricht das dem Grundsatz der Staatsfreiheit der Willensbildung und dem Aspekt der gleichen Teilhabe aller Staatsbürger an Informationen. Selbst wenn man dies aber – warum auch immer – annehmen würde, so müssten sich die in der Großen Anfrage aufgeführten Postings zumindest an den vom Ministerium selbst gestellten Grundsätzen messen lassen. Auf Seite 9 der Antwort auf die Große Anfrage heißt es: „So darf die Öffentlichkeitsarbeit zum einen nicht plakativ werben. Zum anderen sind die Staatsorgane in zeitlicher Hinsicht zu äußerster Zurückhaltung kurz vor dem Wahltermin angehalten.“ Auf einen Punkt kann man schon einmal eingehen: 18 Postings sind vor einer Bundestagswahl geschaltet worden. Sie haben sich also selbst widersprochen, wenn Sie die Grundsätze selbst so aufstellen. Schauen wir uns aber die 18 Werbeanzeigen an, die geschaltet wurden. Das sind die Nummern 9, 12, 13 und 14. Mit Ihrer Erlaubnis würde ich sie gerne vorzeigen. (Der Redner zeigt Werbeanzeigen) Der Feldhamster: kein Informationsgehalt, Emotionen. Omas for Future, im Hintergrund erkennbar die Sonnenblume, das Zeichen der Grünen. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) – Der Präsident hat es zugelassen. Außerdem ein Videoclip über 2 Sekunden, wie eine Ministerin einem entgegenradelt. Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht ist der Informationsgrad dieser Anzeigen nicht wirklich hoch. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU und bei der AfD) Diese Anzeigen sind plakativ und haben eigentlich nur einen Sinn: die damalige Ministerin gut aussehen zu lassen. Meine Damen und Herren, am Ende meiner Rede kann ich nur anregen, (Glocke des Präsidenten) dass sich der Rechnungshof mit diesem ganzen Vorgang einmal näher befasst und beleuchtet, ob diese Praxis wirklich rechtmäßig war. Ich habe meine Zweifel. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU und des Abg. Michael Frisch, AfD)

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