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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 20.01.2022 Sitzungen 18/15

So ist es!) Jetzt wird es spannend; denn der Vorschlag der Freien Wähler ist: Der Bund soll es richten via Grundgesetzänderung. Das ist zu Recht an hohe Hürden geknüpft. Gut, was können wir denn tun? Was können wir in Rheinland-Pfalz tun, schnell und zumindest übergangsweise, falls es zu einer Grundgesetzänderung kommen sollte, bis es zur Grundgesetzänderung kommt? Wir sind durch unsere Verfassung gehalten – jetzt zitiere ich einmal unsere Verfassung –: „Das Land Das ist Artikel 49 der Verfassung. Deshalb von uns als CDU ein doppelter Vorschlag: Erstens: Im kommunalen Finanzausgleich werden Klimaanpassung und Klimaschutz ab sofort als Zusatz- und Sonderbedarf berücksichtigt und ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt. Das ist gut angelegtes Geld bei den Kommunen, besser angelegt als in irgendwelchen Verwaltungsköpfen des Landes. Parallel definieren wir Klimaanpassung und Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe. Das können wir im Klimaschutzgesetz machen. Das ist das, was wir machen können. Da sind die Gemeinden in Rheinland-Pfalz schon einmal auf der sicheren Seite, super Sache, und das Klima nebenbei auch. Zweitens: Wir überweisen Ihren Antrag an den zuständigen Ausschuss und hören Experten an, weil Grundgesetzänderungen zu Recht an eine hohe Hürde gebunden sind. Wir hören uns Experten an. Wir geben Ihren Antrag an den Ausschuss. Vielleicht können Sie sich dem anschließen, Frau Müller. Wenn es dann gelingt und es kommt zu einer Grundgesetzänderung, dann haben die Kommunen in Rheinland-Pfalz zusätzliche Mittel und der Klimaschutz auch. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie des Abg. Patrick Kunz, FREIE WÄHLER)

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