Dr. Tamara Müller
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Klimaschutz im Grundgesetz, dies ist eine wichtige, aber gewiss keine neue Diskussion. Wer die Medien in den letzten Jahre verfolgt hat, hat auch vernommen, dass es durchaus einige Forderungen gab, den Klimaschutz explizit dort zu verankern. Vornehmlich betraf dies jedoch den Artikel 20 a des Grundgesetzes. Aber auch wer in jüngster Zeit – ich spreche von Anfang dieses noch sehr jungen Jahres – die Thematik verfolgt hat, konnte vernehmen, dass es bereits den Vorschlag gab – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –, „Klimaanpassung und Klimaschutz als neue Gemeinschaftsaufgabe in Art. 91 a Grundgesetz zu verankern“. Nein, ich habe nicht den Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER zitiert, sondern eine Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, der hier wohl einiges Positives abgewonnen werden konnte. Ich komme noch einmal zurück zu der Thematik hinsichtlich der bereits bestehenden Artikel des Grundgesetzes; denn hierzu hat sich auch das Bundesverfassungsgericht schon geäußert. Mit seinem Urteil vom März 2021 hat dieses entschieden, dass die sich aus dem Grundgesetz ergebende Pflicht des Staates, das Leben und die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger zu schützen, auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, umfasst. Ferner wurde ebenso festgestellt, dass der Staat zum Klimaschutz verpflichtet ist, was auch auf die Herstellung von Klimaneutralität zutrifft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns doch in einem Punkt in großer Mehrheit ziemlich einig, und zwar darin, dass wir die Notwendigkeit sehen, die im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Ziele zu erreichen. An dieser Stelle wäre es redundant, wenn ich all das wiedergeben würde, was wir hier im Plenum sowie in den entsprechenden Ausschüssen immer wieder vortragen. Der Klimawandel und seine Folgen sind – man muss sagen, gerade hier in Rheinland-Pfalz – deutlich spürbar. Daher stehen wir – da stimmen wir Ihnen natürlich zu – ganz klar vor großen Herausforderungen beim Klima-, aber auch beim Umweltschutz. Das betonen wir immer wieder, und das wollen wir auch hier und heute so noch einmal unterstreichen. Ich sage einmal, grundsätzlich ist es sicherlich keine grundverkehrte Idee, im Grundgesetz nun auch den Umwelt- und Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe zu verankern. Dem hier vorliegenden Antrag sind somit durchaus einige wichtige Aussagen zu entnehmen – einige habe ich schon ausgeführt –; denn wir stehen tatsächlich gemeinsam vor einem großen Problem. Dieses Problem haben wir in Rheinland-Pfalz aber auch schon längst erkannt. Nicht hier, nicht heute und nicht durch den vorliegenden Antrag, sondern bereits viel früher. Auch richtig ist, dass es Anstrengungen auf allen Ebenen bedarf, um zügig beim Klimaschutz voranzukommen. Die Kommunen – da gebe ich Ihnen recht – spielen hierbei selbstverständlich eine sehr entscheidende Rolle. Dessen ist man sich in Rheinland-Pfalz schon bewusst, und es bedarf keines gesonderten Antrags der Freien Wähler, um die Kommunen hier in Rheinland-Pfalz beim Kampf gegen den Klimawandel zu unterstützen, geschweige denn überhaupt eine Notwendigkeit darin zu sehen. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Das habe ich ja letztens gesehen bei der Abstimmung!) Wir haben beispielsweise das Thema „kommunaler Klimapakt“ in den entsprechenden Ausschüssen – Sie haben es selbst auch in Ihrem Antrag mit aufgeführt – mehrfach behandelt. Deswegen sollte das jetzt auch kein neues Thema sein. Wir sehen das so, dass es hier primär darum geht, mit Taten und konkreten Maßnahmen voranzuschreiten. Das ist für uns eigentlich das Hauptziel. Anstatt dass man sich jetzt auf Änderungen des Grundgesetzes und auf die damit verbundenen langwierigen Abläufe konzentriert, sollte man den Fokus eher darauf richten, was wir jetzt unternehmen können, um unseren Beitrag zu leisten und unseren Aufgaben im Land nachzukommen. Glücklicherweise sind wir nunmehr auch in einer Position, dass der Koalitionsvertrag auf Bundesebene die Kommunen und den Klimaschutz fest im Blick hat. Während wir in Rheinland-Pfalz bereits tätig sind, blicken wir zusätzlich auch optimistisch in Richtung der neuen Bundesregierung. Zusammenfassend sprechen wir uns eher für eine zeitnahe Umsetzung vor Ort als für ein Hinwirken auf die Änderung eines Gesetzes aus. Daher ist der vorliegende Antrag, wenngleich er einige wirklich wichtige Punkte enthält, abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
