Dr. Stefanie Hubig
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Kaum ein Ort unterliegt in unserer Gesellschaft so strengen und erprobten Hygieneund Infektionsschutzmaßnahmen wie die Schulen. Mit Blick auf die Verbreitung der Omikron-Variante haben wir die Teststrategie bis zu den Winterferien noch einmal erweitert; Sie wissen das. Jetzt haben auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, an der anlasslosen Testung zweimal pro Woche teilzunehmen. Die gleiche Testmöglichkeit besteht auch für unser immunisiertes Schulpersonal. Damit haben wir an den Schulen unseres Landes bereits jetzt eine verlässliche und engmaschige Strategie anlassloser Testungen, die darüber hinaus natürlich noch einmal durch die Fünf-Tages-Testungen nach einem Infektionsfall ergänzt wird. Sie funktioniert und ist auf die akute Infektionssituation, so wie sie sich eben im Moment darstellt, abgestimmt und mit den Experten der Universitätsmedizin erörtert. Deshalb brauchen wir keine dritte Testung. Die Schultestungen sind eine wichtige zusätzliche schulische Sicherheitsmaßnahme, die wir zur Absicherung des Präsenzunterrichts getroffen haben. Die Zahlen, die die Abgeordnete von der CDU genannt hat, zeigen eben auch, dass wir über 1 % infizierte Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte sprechen. 99 % sind nach den Zahlen der letzten Tage glücklicherweise eben nicht infiziert. Testungen ersetzen aber keine Infektionsschutzmaßnahmen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Schulen die Hygienekonzepte hervorragend umsetzen. Deshalb an dieser Stelle noch einmal ein großes Lob und ein großer Dank an unsere Schulen, wie toll sie das machen und wie gut das funktioniert. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Der Landesregierung ist der Infektionsschutz in den Kitas und in den Schulen wichtig. Uns ist aber auch wichtig, dass unsere Kinder und Jugendlichen an Schule, Kita und dem gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Deshalb würde ich jetzt einmal sagen: Wir schauen uns mal an, wer sich denn eigentlich überhaupt nach der Schule – denn darum geht es jetzt – nochmals testen muss. Es ist schon mehrfach gesagt worden. Kinder bis zwölf Jahre plus drei Monate müssen sich nachmittags gar nicht erneut testen. Sie brauchen überhaupt gar kein Testheft. Überall da, wo die 2G- oder die 2G-Plus-Regelung gilt, sind sie von der Testung befreit. Warum? – Weil es für sie noch keine Impfmöglichkeit gibt, wenn sie eben noch jünger sind, oder keine Impfempfehlung. Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre brauchen, selbst wenn die 2G-Plus-Regelung gilt, auch keine Testung, keinen negativen Test, wenn sie geimpft oder genesen sind. Wir reden also über diejenigen am Nachmittag über zwölf Jahren, die trotz einer Empfehlung nicht geimpft sind oder die nicht genesen sind. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist ja wohl ihre Entscheidung! Wieder Druck!) Für die haben wir – das war uns wichtig bei der Diskussion darüber mit Blick auf Omikron, weil wir gesagt haben, wir müssen jetzt die Situation verändern – trotzdem noch eine Erleichterung eingebaut. Wir haben gesagt, sie müssen nicht zu einer Teststation gehen, sondern sie können vor Ort unter Aufsicht einen Selbsttest machen, den übrigens nicht die Eltern bezahlen müssen, sondern der dann vom Sportverein gezahlt wird oder der bei der Bürgertestung kostenlos ist. (Abg. Michael Frisch, AfD: Warum? Es gibt keinen Grund dafür! –
