Giorgina Kazungu-Haß
Sehr hilfreich!) Ich komme im zweiten Teil noch einmal dazu und werde manche Sachen auch verdeutlichen; aber das war eine gute Rede, ganz klar. Wenn wir heute über eine Öffnung von Integrationskursen für überwiegend ausreisepflichtige Asylzuwanderer aus Afghanistan diskutieren, müssen wir zunächst feststellen, dass diese Situation durch politische Fehlentscheidungen herbeigeführt wurde und daher vermeidbar gewesen wäre; denn der Hauptgrund dafür, dass inzwischen rund 2.600 Afghanen ohne Bleiberecht in Rheinland-Pfalz leben, liegt in einer falschen sogenannten Willkommenskultur der alten und neuen Bundesregierung und dem damit einhergehenden Versagen der deutschen Asyl- und Außenpolitik. Statt eines effektiven Grenzschutzes, gepaart mit außereuropäischen Asylverfahren, konsequenten Abschiebungen und Bekämpfung der Schleuserkriminalität hat man immer wieder neue Migrationsanreize geschaffen, die Deutschland seit 2015 zu einem Zuwanderungshotspot in Europa machen. Schon lange, bevor die Taliban zum zweiten Mal die Macht in Afghanistan übernahmen, kamen Hunderttausende überwiegend junge Männer, die in unserem Land auf bessere Lebensverhältnisse hofften, obwohl es keine nachhaltige Bleibeperspektive für sie gab. Der panikartige Rückzug der westlichen Truppen und die anschließende Machtergreifung der radikal-islamischen Taliban haben die Situation verändert und zweifellos komplizierter gemacht. Rheinland-Pfalz ist zu Recht seiner Verantwortung nachgekommen, afghanische Ortskräfte und deren Familien bei uns aufzunehmen. Das haben auch wir als AfD-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Diesen Menschen stehen bereits jetzt alle Integrationsangebote offen, weil sie keiner Asylprüfung unterliegen. Umgekehrt ist dagegen der Umgang mit rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern aus Afghanistan. Sie wurden bisher geduldet, weil die Rückführung zurzeit nicht möglich ist. Sofern sie eine reguläre Bleibeperspektive in Deutschland erhalten, wäre für sie eine zusätzliche Öffnung von Integrationskursen vorstellbar und verantwortbar. Dafür gibt es schon jetzt die Möglichkeit der asylrechtlichen Neubewertung des bisherigen Aufenthaltsstatus. Allerdings darf das keineswegs zum Freifahrtschein für alle ausreisepflichtigen Migranten werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Gefährder oder strafrechtlich relevante Personen handelt. Hier muss der Schutz unserer eigenen Bevölkerung absolute Priorität genießen. Auch Abschiebungen in Krisengebiete halten wir in solchen Fällen für denkbar. Gegebenenfalls sollten kooperative Drittländer als Rückführungsziel dienen, wenn im eigenen Heimatland nachweislich Tod oder Folter drohen. Es ist Aufgabe der Bundesregierung und ihrer EU-Partner, derartige Optionen zu schaffen. Ähnliches gilt für Zuwanderer, die sich nicht integrieren wollen oder Integrationsmaßnahmen pauschal ablehnen. Auch für sie darf es aus unserer Sicht keine unbefristete Bleibegarantie geben. Weil Spracherwerb und Kulturakzeptanz wesentliche Voraussetzungen eines friedlichen und produktiven Miteinanders sind, muss eine mögliche Öffnung staatlicher Integrationsangebote mit der Verpflichtung zur erfolgreichen Teilnahme einhergehen, die durch die Ablegung einer Prüfung sicherzustellen ist. Bei Asylzuwanderern, die diese Grundvoraussetzung nicht erfüllen, kann nicht von einer positiven Integrationsperspektive ausgegangen werden. In diesen Fällen gibt es daher auch keine Rechtfertigung für ein dauerhaftes Bleiberecht. Der vorrangige Schutz der eigenen Bevölkerung bezieht sich aber nicht ausschließlich auf die physische Sicherheit, sondern gleichermaßen auf die finanzielle. Mit Recht sieht es die große Mehrheit unserer Bürger außerordentlich kritisch, wenn Ausländer gezielt nach Deutschland kommen, um hier langfristig von staatlichen Transferleistungen zu leben. Seit Jahren konstant hohe SGB II-Hilfsquoten belegen, dass dies bei vielen Syrern und auch Afghanen der Fall ist. (Zuruf aus dem Hause: Das ist doch nicht der Grund!) Dem muss dringend entgegengesteuert werden. Arbeitsrechtliche Eingliederungsmaßnahmen müssen für Asylzuwanderer daher stärker als bisher verbindlich und verpflichtend sein. Zusätzlich gilt auch für diesen Bereich, dass die Bleibeperspektive maßgeblich ist. Sie sollte nicht zuletzt davon abhängig gemacht werden, ob jemand einen aktiven Beitrag zu seiner beruflichen Integration leistet oder nicht. Langzeitarbeitslose Asylmigranten wird sich unser Land auf Dauer nicht leisten können. Darum hat der Staat neben der angestrebten Arbeitsmarktintegration vor allem Rückkehrperspektiven in den Blick zu nehmen, sofern die Eingliederung nachhaltig misslingt. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Eine allgemeine und bedingungslose Öffnung der existierenden Integrations- und Sprachkurse für alle in Rheinland-Pfalz lebenden Afghanen (Glocke der Präsidentin) lehnen wir als AfD-Fraktion ab. Die Bleibeperspektive und damit verbunden der Aufenthaltsstatus müssen als entscheidende Kriterien beibehalten werden, sollten aber in begründeten Fällen eine asylrechtliche Neubewertung erfahren dürfen. (Glocke der Präsidentin) Ich komme zum Schluss. Gleichzeitig muss auch die Integrationspflicht verbindlicher als bisher eingefordert und die Integrationsfähigkeit einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. (Glocke der Präsidentin –
