landtag-rlp.de ↗

Astrid Schmitt

16.12.2021 Sitzungen 18/13

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tagesordnungspunkte 11 a) und 11 b) sind damit erledigt. Ich darf als letzten Tagesordnungspunkt Punkt 12 der Tagesordnung aufrufen: Anpassung der Abgeordnetenentschädigung (§ 5 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz) zum 1. Januar 2022 dazu: Entwicklung des Verdienstindex für Rheinland-Pfalz und die sich daraus ergebenden Beträge zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung (§ 5 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz) zum 1. Januar 2022 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/1333 – Der Ältestenrat hat vereinbart, dass wir diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandeln. § 5 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz regelt das Verfahren zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Danach wird die monatliche Entschädigung jährlich zum 1. Januar an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils vom vorvorvergangenen Jahr zum davorliegenden Jahr eingetreten ist. Maßstab ist die Veränderung des vom Statistischen Landesamt ermittelten Verdienstindex für Rheinland-Pfalz, den der Präsident des Statistischen Landesamts dem Präsidenten des Landtags übermittelt. Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2022 wird nur wirksam, wenn sie durch einen Beschluss des Landtags bestätigt wird. Die für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2022 maßgebliche Erhöhung des Nominallohnindex im Jahr 2019 gegenüber dem Jahr 2018 ist mit 2,3 vom Hundert beziffert. Es ist deshalb über die sich aus der Drucksache 18/1333 ergebenden Veränderungen abzustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer für eine Bestätigung der sich aus der Drucksache 18/1333 ergebenden Veränderungen stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Landtag hat mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD die sich aus der Drucksache 18/1333 ergebenden Veränderungen der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2022 bestätigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende einer Plenarsitzung und am Ende eines – ich sage einmal – sehr aufwühlenden Jahres angekommen. Ich möchte Ihnen sehr herzliche Weihnachtsgrüße des gesamten Präsidiums übermitteln. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein paar ruhige, besinnliche Weihnachtstage, einen guten Start in das neue Jahr, und bleiben Sie bitte gesund! Ich lade Sie außerdem zur nächsten Plenarsitzung am 19. Januar 2022 ein. Ende der Sitzung: 15.34 Uhr

Protokoll ↗