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Josef Winkler

GRÜNE 16.12.2021 Sitzungen 18/13

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Petitionen sind ein wichtiges Werkzeug zur Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern auf die Politik. Ich war jahrelang im Petitionsausschuss im Bundestag und habe immer wieder feststellen dürfen, wie durch die Eingabe einer Petition der Bürgerwille insgesamt mehr Beachtung gefunden hat. Dort hat man sich allerdings immer sehr viel Zeit genommen. Bearbeitungszeiten von einem Jahr oder mehreren Jahren sind da keine Seltenheit. Das würde mir die Bürgerbeauftragte und die Kolleginnen und Kollegen übel nehmen, wenn wir hier auch in diesem Tempo arbeiten. Ich will positiv hervorheben, dass das hier in Mainz anders läuft. Das ist auch ein Zeichen von Bürgerfreundlichkeit. Ich war demnach 2020 noch kein Mitglied des Petitionsausschusses, berichte quasi über die Fälle, bei denen ich die Akten gar nicht kenne, aber das gelingt mir bestimmt. Ich möchte an dieser Stelle der Bürgerbeauftragten und ihrem Team genauso dafür danken wie das meine Vorrednerinnen und Vorredner getan haben, dass sie auch im Jahr 2020 den Dienstbetrieb aufrechterhalten haben. Ein großer Teil der Außensprechtage wurde coronabedingt abgesagt. Deswegen ist wahrscheinlich die Anzahl der Eingaben in dem Jahr im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Dennoch ist immer ein konkreter Ansprechpartner, eine konkrete Ansprechpartnerin da gewesen. Es sind trotzdem fast 2.200 Eingaben eingegangen. Im Jahr 2020 haben die Maßnahmen – das hat Kollege Illing gerade noch einmal geschildert –, die mit Corona zu tun haben und die Probleme, die die Corona-Pandemie hervorruft, in vielfältigen Verwaltungsbereichen eine große Rolle gespielt. Ich kann nur einige wenige Beispiele nennen. Teilweise konnte abgeholfen werden, teilweise nicht. Zum Beispiel musste man zeitweise in bestimmten Kreisen sehr, sehr lange warten, um einen Pkw zulassen zu können, weil schlicht und ergreifend die Erreichbarkeit der entsprechenden Stellen nicht mehr in dem Umfang gewährleistet war, wie es eigentlich notwendig gewesen wäre. Gleichwohl ist der Gesundheitsschutz von Verwaltungsmitarbeitern ein hohes Gut. Dass Kreisverwaltungen, in denen auch die Gesundheitsbehörden angesiedelt sind, möglichst wenige Risiken eingehen wollen, ist naheliegend, damit die Kreisverwaltungen nicht durch Corona-Infektionen lahmgelegt werden. Da war jetzt so schnell nichts zu machen, aber zum Beispiel bei der Erstattung von Eintrittskarten, zumindest anteilig von Dauerkarten für kommunale Schwimmbäder. Da konnte man helfen. Bei Problemen bei Wirtschaftshilfen, was die Abflüsse angeht, konnte teilweise geholfen werden. Auch Soloselbstständigen, die in großer Anzahl erstmals mit den Sozialsystemen zu tun hatten, wenn sie auf ALG II zurückgreifen mussten, konnte Beratung gegeben bzw. herbeigeführt werden, dass die Fragestellungen, die sich dort gestellt haben, beantwortet werden konnten. Zwei öffentliche Petitionen will ich ansprechen. Eine hat der Vorsitzende schon erwähnt. Da geht es um die einheitliche Abschaffung von Schulgeld für die Ausbildung von Therapieberufen in Rheinland-Pfalz. Die gute Botschaft ist – das war das, was ich eingangs gesagt habe, es bewegt sich dann in der Politik durchaus etwas, wenn Eingaben getätigt werden –, der Haushalt, den wir heute anberaten haben, sieht 2,2 Millionen Euro für diesen Bereich für 2022 vor. Damit haben wir auch in diesem Bereich, nämlich dem Schulgeld für Therapieberufe, vorgesehen, dass in Zukunft die Ausbildung kostenfrei für die Schülerinnen und Schüler ist. Ich denke, das ist doch ein schöner Erfolg. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ein weiterer Punkt ist eine öffentliche Petition zum Thema der Ablösung von Staatsleistungen an die Kirchen. Auch da hat sich etwas getan. Das können wir in Rheinland-Pfalz nicht einfach so tun. Das Grundgesetz hat einen Auftrag formuliert. Der Deutsche Bundestag ist dafür zuständig, ein Grundsätzegesetz festzulegen. Erst dann können die Länder überlegen und mit den Konkordatspartnerinnen und -partnern in Verhandlungen treten, wie und in welcher Form diese Staatsleistungen abgelöst werden können. Vollständig jedenfalls ist das im Koalitionsvertrag auf Bundesebene auf den Weg gebracht. Ich bin mir sicher, dass es nicht diese Petition allein war, sondern auch Petitionen an den Bundestag. Ich finde das richtig und überfällig. Es ist ein Auftrag aus dem Grundgesetz. Insofern sind wir ein besonderer Ausschuss. Der Landtag kann nicht beschließen, dass er keinen Petitionsausschuss einsetzt. Das Gleiche gilt im Bundestag. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die bisherige gute Zusammenarbeit und hoffe, dass wir sie in Zukunft fortsetzen, beim Vorsitzenden für seine souveräne Amtsführung und der Bürgerbeauftragten und ihrem ganzen Team vielen Dank für ihre Arbeit. Machen Sie weiter so. Vielen herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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