Jörg Denninghoff
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Vorsitzender des Petitionsausschusses ist es mir Verpflichtung und Ehre zugleich, im Plenum jährlich über die Tätigkeit des Petitionsausschusses zu berichten. Dieser in § 114 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags geregelten Pflicht komme ich gerne nach. Dies insbesondere deshalb, weil der Landtag mit keinem Gremium näher an den Bürgerinnen und Bürgern ist. Dass ich den Bericht des Vorsitzenden über die Tätigkeit des Petitionsausschusses für das Jahr 2020 erst heute vorlege und auch die Aussprache zum Jahresbericht 2020 der Bürgerbeauftragten erst heute stattfindet, ist der Landtagswahl im Frühjahr, den sich daraus ergebenden parlamentarischen Abläufen und letztlich auch der Corona-Pandemie geschuldet. Der Bericht bezieht sich auf einen Zeitraum, der bereits in der vergangenen Legislaturperiode liegt. Bis auf meine Person hat der Petitionsausschuss heute eine völlig neue Zusammensetzung. Wie Sie gleich feststellen werden, war das Jahr 2020 für den Petitionsausschuss ein arbeitsreiches Jahr. Insgesamt fanden sechs Sitzungen des Petitionsausschusses statt. Der Ausschuss musste einen erheblichen Zuwachs an Legislativeingaben verzeichnen. Legislativeingaben sind die Eingaben, die den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung zum Ziel haben. Diese werden unmittelbar vom Petitionsausschuss bzw. seinem Ausschusssekretariat bearbeitet. Alle übrigen Eingaben werden gemäß unserer Geschäftsordnung von der Bürgerbeauftragten bearbeitet. Waren es im Jahr 2019 noch 45 Legislativeingaben, so waren es im Berichtsjahr 2020 insgesamt 102 Eingaben, also eine Steigerung um etwa 127 %. War zu Beginn des Jahres 2020 über 23 Eingaben noch nicht entschieden, stieg diese Zahl bis zum Jahresende 2020 auf 39 offene Eingaben. Abschließend erledigen konnte der Ausschuss dagegen 86 Eingaben. Dies ist auch ein Höchststand. Der Schwerpunkt bei den Legislativeingaben lag eindeutig bei den Landesregelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie oder bei Themen, die hierzu in einem engen Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel die Änderung des Landeswahlgesetzes vor dem Hintergrund der Pandemie, Regelungen zur Schülerbeförderung, die Regelbesetzung von Intensivstationen oder die Erstattung von Elternbeiträgen für Kindergärten, die während des sogenannten Lockdowns geschlossen waren. Weitere Themen, die Gegenstand von Legislativeingaben waren, sind gewünschte Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags mit 13 Eingaben und begehrte Änderungen des Hochschulgesetzes oder des Schulgesetzes mit insgesamt sieben Eingaben. Hinzu kamen vier Eingaben zum Feiertagsrecht, vier Eingaben zu baurechtlichen Vorschriften und drei Eingaben zur Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes. Im Berichtsjahr 2020 hatten wir zudem 13 öffentliche Petitionen im Bereich der Legislativeingaben. Im Vergleich zu 2019, in dem es fünf öffentliche Petitionen gab, haben sich die öffentlichen Petitionen im Berichtsjahr 2020 mehr als verdoppelt. Die öffentliche Petition mit den meisten Mitzeichnungen war diejenige, mit der die Abschaffung von Schulgeld in den Therapieberufen erreicht werden sollte. 269 Personen hatten die Eingabe mitunterzeichnet. Die einzige Sammellegislativeingabe, bei der mehrere Petenten mit ihren Unterschriften eine Eingabe eingereicht haben, hatte das Verbot des Zeigens der Reichskriegsflagge zum Ziel. Dafür hatten sich insgesamt 38 Petenten an den Petitionsausschuss gewandt. Von den insgesamt 102 eingegangenen Legislativeingaben konnten im Berichtsjahr 2020 sechs Eingaben einer einvernehmlichen Regelung zugeführt werden. Bei den übrigen 80 Eingaben, die im Berichtszeitraum erledigt wurden, war eine Regelung im Sinne der Petenten nicht möglich. Von der Möglichkeit, Eingaben an die Landesregierung zu überweisen, hat der Ausschuss im Jahr 2020 abgesehen, weil hierfür kein Erfordernis gesehen wurde. Darüber hinaus hat die Strafvollzugskommission, die ein Unterausschuss des Petitionsausschusses ist, an vier Terminen getagt. Eine Sitzung der Strafvollzugskommission fand in der Justizvollzugsanstalt Diez statt. Auf weitere auswärtige Sitzungen musste die Kommission pandemiebedingt verzichten. Ich möchte an dieser Stelle Herrn Dr. Mayer, Herrn Dr. Hardt und Frau Nugdalla, als zuständigen Mitarbeitenden des Sekretariats des Petitionsausschusses, meinen herzlichen Dank für die geleistete Arbeit und die stets kollegiale Zusammenarbeit aussprechen. Sie alle haben im Berichtsjahr 2020 viel geleistet, mich als Vorsitzenden gut beraten und unterstützt. Dies verdient Anerkennung. Neben den Legislativeingaben berät und beschließt der Petitionsausschuss auch über die Eingaben, die von der Bürgerbeauftragten bearbeitet wurden. Im Jahr 2020 sind bei der Bürgerbeauftragten insgesamt 2.193 Neueingaben eingegangen. Dies stellt gegenüber 2019 einen leichten Rückgang dar und dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass die Bürgerbeauftragte pandemiebedingt so gut wie keine Außensprechtage durchführen konnte. Dies hebt die Bedeutung dieses niedrigschwelligen Angebots der Bürgerbeauftragten, ihr das Anliegen vor Ort in einem persönlichen Gespräch vortragen zu können, noch einmal hervor. Um den nachfolgenden Kolleginnen und Kollegen nicht vorzugreifen, werde ich nur zu den Eingaben berichten, die dem Petitionsausschuss zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegen haben. Dies waren im Berichtsjahr immerhin 2.160 Eingaben. Das Arbeitspensum war somit sportlich. Von den insgesamt von der Bürgerbeauftragten zur Beratung im Ausschuss vorgelegten Eingaben waren 1.775 zulässig und 385 unzulässig. Bei den unzulässigen Eingaben haben diejenigen den größten Anteil, bei denen eine Zuständigkeit oder rechtliche Einwirkung einer Landesbehörde nicht gegeben ist. Das sind Eingaben, für die wir als Petitionsausschuss also auch nicht zuständig sind. Von den zulässigen Eingaben konnten 286 einvernehmlich, 34 teilweise einvernehmlich und 871 mit einer Auskunft abgeschlossen werden. Die Quote der Eingaben, bei denen den Bürgerinnen und Bürgern ganz oder zumindest teilweise weitergeholfen werden konnte, beträgt damit rund 67 %. Ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. 365 Eingaben hat der Ausschuss nicht einvernehmlich abgeschlossen. In diesen Fällen war eine Regelung im Sinne der Petenten nicht möglich. Mein Dank gilt deshalb der Bürgerbeauftragten Barbara Schleicher-Rothmund, ihrem Stellvertreter Hermann Linn und dem gesamten Team. Ohne Sie wäre dieses Ergebnis nicht vorstellbar. Das Amt der Bürgerbeauftragten in Rheinland-Pfalz ist eine Erfolgsstory, sonst wären wir nicht Vorbild für andere Landesparlamente, die in der Zwischenzeit auch Bürger- und Polizeibeauftragte als Hilfsorgane des Parlaments geschaffen haben. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal die gute, vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit der Bürgerbeauftragten mit dem Petitionsausschuss hervorheben. Zwischen dem Ausschuss und der Bürgerbeauftragten gibt es keine Eifersüchteleien und kein Konkurrenzdenken. Der Landtag hat klare Zuständigkeiten geschaffen, weshalb es bei uns keine Doppelzuständigkeit für Eingaben wie in manchen anderen Bundesländern gibt. Sehr geehrte Frau Bürgerbeauftragte, liebe Barbara, bei Dir wissen wir die Petitionen in guten und fachkompetenten Händen. Dafür noch einmal herzlichen Dank! (Beifall im Hause) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, aus dem Bericht wird deutlich, dass der Petitionsausschuss wie kein anderes Gremium dieses Parlaments nah an den Menschen ist. Er nimmt als erstes parlamentarisches Gremium wahr, was die Menschen im Land bewegt und wo sie der berühmte Schuh drückt. Der Petitionsausschuss gewährt Teilhabe und unmittelbaren Zugang für die Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Parlament. Es bedarf deshalb keiner Kampagne-Plattformen wie openPetition oder Change.org. Sie suggerieren den Menschen nur, dass ihr Anliegen dort einen parlamentarischen Widerhall fände. Tatsächlich setzen sie willkürlich Unterschriftsquoren dafür fest, dass Anliegen transportiert werden. Bei uns wird jede Eingabe bearbeitet. Bei uns ist jede Eingabe gleich viel wert, egal, wie viele Menschen mitgezeichnet haben. Die Haltung dieses Parlaments ist deshalb klar: Es gibt keine Zusammenarbeit mit diesen privaten Plattformen. Petitionen sind das Kerngeschäft des Parlaments. Dies sieht die Verfassung so vor, und deshalb sollte es auch so bleiben. Ich sage dies hier zum wiederholten Mal in aller Deutlichkeit. Dies deshalb, weil viele neue Kolleginnen und Kollegen in diesem Parlament sind, die diese Problematik noch nicht kennen können. Es gibt immer wieder Versuche der genannten privaten Plattformen, die Unmittelbarkeit des Kontakts zwischen den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Parlament zu unterbrechen, indem sie die Menschen glauben lassen, dass nur sie sich ihren Anliegen annehmen. Tatsächlich handelt es sich bei den privaten Plattformen um ein Geschäftsmodell. In einer zunehmend digitalen Welt ist es heute selbstverständlich, wenn sich Menschen bei der Suche nach einer Problemlösung im Internet umschauen. Hier müssen wir als Parlament und auch als Petitionsausschuss präsenter werden und den Bürgerinnen und Bürgern offenkundig einfache Lösungen anbieten. Natürlich kann man auch über ein Online-Formular auf der Homepage der Bürgerbeauftragten eine Petition einreichen. Viele wissen dies aber nicht, und es ist auch nicht so unkompliziert wie bei den privaten Plattformen. Ich rege hier deshalb noch einmal öffentlich an, eine zentrale digitale Petitionsplattform aller 16 Landesparlamente und des Deutschen Bundestags zu schaffen. Dieses Thema haben wir schon einmal bei einer gemeinsamen Tagung der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder sowie der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten besprochen. Der Deutsche Bundestag hat die Prüfung übernommen, unter welchen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen eine solche digitale Petitionsplattform geschaffen werden und wer die Administration übernehmen kann. Ich würde mir wünschen, dass wir zu tragfesten und baldigen Ergebnissen und Vorschlägen kommen. Wir dürfen dieses Thema nicht den privaten digitalen Plattformen überlassen. Ich komme zum Schluss und möchte vor allem den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für die kollegiale und fraktionsübergreifende Zusammenarbeit danken. Mein besonderer Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen, die im Berichtsjahr 2020 im Petitionsausschuss waren und dort aus dem Landtag ausgeschieden sind oder weil sie jetzt andere Aufgaben im Parlament wahrnehmen. Sie alle haben gemeinsam für die Bürgerinnen Bürger dieses Landes Gutes geleistet. Die neuen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss heiße ich von dieser Stelle aus noch einmal herzlich willkommen. So wie ich Sie bereits kennenlernen durfte, werden auch wir gut, überparteilich und im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger zusammenarbeiten. Ich beschließe nun mein Bericht für das Jahr 2020 als Vorsitzender des Petitionsausschusses und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der FDP und vereinzelt bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
