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Gordon Schnieder

CDU 16.12.2021 Sitzungen 18/13

Sind Sie!) – Das ist nicht geschehen, dadurch dass wir nicht beteiligt worden sind. Das ist so. Da brauchen Sie nicht reinzurufen. (Weitere Zurufe von der CDU) – Vielleicht liegt der Fehler bei Ihnen und nicht bei uns; das denke ich einmal. Meine Damen und Herren, es ist dringend geboten, den Fraktionen die Möglichkeit einzuräumen, mehr als einen Mitarbeiter an nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses teilnehmen zu lassen. Diese Änderung ermöglicht den Fraktionen eine bessere Informationsgewinnung und schafft in Bezug auf die für den Untersuchungsausschuss zur Verfügung stehenden Ressourcen etwas mehr Waffengleichheit gegenüber der Landesregierung, die an derlei Restriktionen nicht gebunden ist. Wenn wir uns ansehen, wie umfangreich bereits jetzt die auflaufenden Informationen im aktuellen Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal sind, dann ist die Umsetzung der hier vorgeschlagenen Änderungen dringend erforderlich. Wir haben daher auch dem verkürzten Verfahren zur Einbringung des Gesetzentwurfs zugestimmt. In Anbetracht der unfassbaren Schäden und der über 130 Todesopfer steht der Untersuchungsausschuss vor der schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabe, die Ursachen und Verantwortlichkeiten der Flutkatastrophe an der Ahr und in der Eifel zweifelsfrei zu identifizieren. Wir müssen den Landtagsfraktionen die hierfür benötigten personellen Ressourcen zur Verfügung stellen, um diese Aufgabe bestmöglich zu bewältigen. Das sind wir den Opfern der Flutkatastrophe an der Ahr, den Hinterbliebenen und allen Bürgern unseres Landes schuldig. Die AfD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf daher zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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