Dr. Jan Bollinger
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt vor, die geltende Regelung des Untersuchungsausschussgesetzes über die Teilnahme von Fraktionsmitarbeitern an nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses dahin gehend zu ändern, dass der Untersuchungsausschuss künftig allen von den Fraktionen für das Verfahren benannten Fraktionsmitarbeitern die Teilnahme an den nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungen des Ausschusses gewähren kann. Bisher war für die Fraktionen bei solchen Sitzungen die Anzahl der teilnehmenden Fraktionsmitarbeiter auf einen begrenzt. Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf und werden ihn unterstützen, wenn wir es auch dem überparteilichen Charakter dieses Ausschusses für angemessen erachtet hätten, wenn tatsächlich alle demokratischen Fraktionen an dem vorbereitenden Verfahren zu diesem Gesetzentwurf beteiligt worden wären. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sehr richtig! –
