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Gordon Schnieder

CDU 16.12.2021 Sitzungen 18/13

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Erfolg einer parlamentarischen Untersuchung hängt von der Qualität und Ausstattung der Mitarbeiterstäbe der Fraktionen ab. Die parlamentarische Untersuchung ist eine originär politische Aufgabe. Diese zu erfüllen, ist Sache der Abgeordneten und der Fraktionen. Ihre Bedeutung bei der Unterstützung der Mitglieder des Untersuchungsausschusses ist entsprechend, statuieren die Untersuchungsausschussgesetze einiger Länder spezielle Rechte der Fraktionsmitarbeiter, etwa was die Anwesenheit bei nicht öffentlichen Sitzungen der Untersuchungsausschüsse anbelangt. – Damit endet mein Zitat aus der Kommentierung von Glauben und Brocker, „Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern“, weil damit alles gesagt ist. Meine Damen und Herren, mit der angedachten Änderung wird die Beratungsmöglichkeit der Fraktionen und damit auch die Kontrollmöglichkeit des Parlaments gestärkt. Lieber Kollege Steinbach, die Disbalance ist nicht nur minimal. Wer am 26. November auf die Seite der Regierungsbank geschaut hat, als wir im Untersuchungsausschuss zusammengekommen sind, konnte die geballte juristische Kompetenz sehen, die hier gesessen hat. Deswegen glaube ich, dass es richtig ist, dass wir unseren Mitarbeitern insgesamt die Möglichkeit einräumen, an diesen nicht öffentlichen Sitzungen teilzunehmen. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen, die unseren Antrag, unseren Vorschlag heute unterstützen und sich diesem Gesetzesänderungsantrag angeschlossen haben. Ich danke Ihnen. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD)

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