Nico Steinbach
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank für die Worterteilung. – Ich habe gerade die Uhrzeit gecheckt. Wir liegen perfekt im Zeitplan, was die Gesetzesberatung angeht. Wir sind sogar vor der Zeit. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU: Jetzt nicht mehr! Heiterkeit und Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD: Jetzt lass ihn!) – Jetzt lassen Sie mich erst einmal sprechen. Dann können Sie noch dazwischenfunken. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor Ihnen liegt der Entwurf zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes, der von allen demokratischen Fraktionen dieses Hauses eingebracht worden ist. Inhaltlich schlagen wir vor, § 10 Abs. 6 Satz 2 des UA-Gesetzes zu ändern. Dort geht es nämlich um die Zahl der Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die an den nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses teilnehmen können. Diese ist bislang auf eine Person beschränkt. Um diese möglicherweise leichte Disbalance im Vergleich zu den Teilnahmemöglichkeiten der Landesregierung auszugleichen, schlagen wir in Abstimmung mit den anderen Fraktionen, die diesen Gesetzentwurf einbringen, vor, diese starre Einpersonengrenze aufzulösen. Stattdessen soll es dem Untersuchungsausschuss ermöglicht werden, denjenigen Personen, die für die Fraktionen mitarbeiten und eigens benannt wurden, die Teilnahme an den nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungen zu gestatten. Die Beschränkung auf eine Person fällt also weg. Damit ist natürlich kein Teilnahmerecht für beliebig viele Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter verbunden. Das wäre – ich denke, soweit sind wir uns einig – nicht praktikabel und einer parlamentarischen Untersuchung auch nicht dienlich. Mit dieser vorgeschlagenen Kann-Regelung, die an die Regelungen in § 12 Abs. 2 des UA-Gesetzes des Bundes anknüpft, legen wir es gewissermaßen in die Hände des Untersuchungsausschusses, je nach Schwierigkeit der Sachmaterie eine sinnvolle Anzahl an Mitarbeitenden der Fraktionen festzulegen und damit parallel zu der Möglichkeit der Einsicht in die Akten und nicht öffentlichen Vorlagen zu verfahren. Der aktuelle Untersuchungsausschuss – das möchte ich noch abschließend mitteilen – hat sich – das darf ich als Obmann der SPD-Fraktion so weit sagen – ohne Probleme auf eine vernünftige Verfahrensweise geeinigt. Im aktuellen Untersuchungsausschuss kann es pro Fraktion drei Mitarbeitende geben, die eigens für den Untersuchungsausschuss benannt wurden und für die diese Regelung dann auch greift. Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
