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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 07.12.2021 Sitzungen 18/11

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Schöne ist, wenn man als Letzter spricht, hat man die Chance, noch einmal auf alles einzugehen, was hier gesagt wurde. In dem Zusammenhang möchte ich an vorderster Stelle betonen, dass Vieles, was heute diskutiert wurde, eigentlich mit dem, was wir jetzt hier zu beschließen haben, wenig zu tun hat. Also die Diskussion über eine Impfpflicht kann man führen, aber wenn wir uns den Gegenstand ansehen, der heute zur Beschlussfassung ansteht, ist es nicht die Entscheidung über eine Impfpflicht, auch nicht über weitreichende Lockdownmaßnahmen – wie hier im Hause an der einen oder anderen Stelle gesagt wurde –, sondern es geht schlicht und einfach nur um die Anwendung von § 28 a Abs. 8 IfSG. Der Blick ins Gesetz erleichtert insofern auch die Rechtsfindung. Da merkt man zunächst, es mutet skurril an, dass wir also hier jetzt die Feststellung treffen, dass eine konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit besteht, also in einem Bundesland, das sicherlich unter Corona leidet, aber tatsächlich im Kanon der Bundesländer ein Bundesland ist, das immer noch besser dasteht, zum Glück auch dasteht, das soll jetzt ganz wertfrei betrachtet sein. Wenn man sich aber genau ansieht, dass es so viele Bundesländer gibt, die schwieriger dran sind, stellt sich schon in dem Zusammenhang sicherlich die Frage, warum dann nicht auf Bundesebene die Feststellung getroffen wird. (Beifall der Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER, und Martin Brandl, CDU) Sei’s drum, die Zuständigkeit nach § 28 a Abs. 8 liegt jetzt dann nun einmal hier im Hause, und eines kann ich vom Ergebnis vorwegnehmen: Wir schließen uns dort der Einschätzung an. Also die konkrete Gefahr ist gegeben, und ich sehe das genauso wie Herr Fernis. Auch ich, an dieser Stelle stehend, habe noch vor drei Monaten sozusagen die tatsächliche Situation ein wenig anders eingeschätzt. Auch ich war der Auffassung unterlegen, dass die Impfung der Gamechanger ist und auch die Dauer der Impfung eine ganz andere ist, als sich jetzt im Verlauf der Pandemie gezeigt hat. Das führt dann natürlich mit zeitlichem Abstand und neuer Situation zur Neubewertung der Situation. Wenn wir uns § 28 a Abs. 8 genau anschauen, dann hat der auch eine Besonderheit, auf die hier im Hause gar nicht eingegangen worden ist, nämlich den massiven Ausnahmenkatalog, der, denke ich, hier in der Debatte auch einmal einer Betrachtung wert ist. Man muss nämlich feststellen, dass die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen – das war im Grunde einer der großen Streitfälle in diesem Jahr, auch gerichtlich ausgetragen, ich darf an das Verfahren erinnern, das Joachim Streit gegen seinen ehemaligen Landkreis geführt hat vor dem VG Trier, bei dem es genau um diese Frage der Verhältnismäßigkeit bei Ausgangsbeschränkungen ging – hier von uns im Landtag überhaupt gar nicht beschlossen werden kann. Ebenso die in Abs. 1 Nr. 11 bis 14 genannten Schutzmaßnahmen, und schauen wir uns die an, Herr Frisch, die haben nämlich auch weitreichende Konsequenzen für die Betriebe, im positiven Sinne, weil die Untersagung der Beschränkung von Übernachtungsangeboten durch das, was wir hier tun, schlicht nicht möglich ist, auch nicht die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Sondern was tun wir hier? Wir geben der Landesregierung die Möglichkeit, von dem Katalog des § 28 a Abs. 1 mit Ausnahme der Nr. 11 bis 14 Gebrauch machen zu können. Hier möchte ich, auch als Kommunalpolitiker, einen Punkt hervorheben, das ist die Nummer 9, nämlich umfassendes oder auf bestimmte Zeit beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen im öffentlichen Raum. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als die Pandemie auf dem Höchststand war, wir Lockdown hatten, dass ich als Städter aus Koblenz kommend in der Diskussion war, wie man mit den Instrumentarien des Polizeigesetzes Allgemeinverfügungen erlassen kann, die auch gerichtlich Bestand haben, um der Verdrängung aus Lokalen auf öffentliche Plätze Herr werden zu können. Deswegen waren die Kommunen letztendlich alle froh, als es dann im Infektionsschutzgesetz geregelt war, weil das eine Regelung ist, die aktuell dann auch alle Ordnungsämter im Land dringend brauchen; denn ich mag mir nicht vorstellen, wie das laufen soll, wenn man sozusagen mit dem Instrumentarium des Polizeigesetzes notgedrungen operieren müsste. Meine Damen und Herren, insofern macht die Beschlussfassung schon Sinn, der Landesregierung § 28 a Abs. 1 an die Hand zu geben. Herr Frisch, zu Ihrem Einwand, den Sie eben brachten, dass man einen Blankoscheck unterschreiben würde: Das kann ich so nicht bestätigen. Wenn ich mir den Antrag der Landesregierung anschaue, dann steht in Ziffer 2 – das ist das, was wir heute beschließen –, dass eben für die Verordnungen gilt, dass diese vorbehaltlich einer Verlängerung oder vorzeitigen Aufhebung der Feststellung nach Ziffer 1 dieses Landtags stehen. Das heißt, wir sind hier sozusagen der Souverän und können das, was wir heute beschließen, auch wieder zurücknehmen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wie im letzten Jahr!) Was im Grunde reine Logik ist, findet sich dann sogar in dem Antrag der Landesregierung unter Ziffer 2. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wie oft haben wir denn abgestimmt darüber?) Meine Damen und Herren, wenn das beschlossen ist, liegt natürlich ein Stück weit schon das Vertrauen auf dem, was die Landesregierung in der Umsetzung dann auf dieser Grundlage auch tut. Ich hatte – ich weiß nicht, ob ich wusste, dass es hier kommt oder nicht – eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, die just beantwortet wurde. Ich wollte wissen, wie es eigentlich bei den Kontrollen zu 3G-Regeln aussieht. Herr Clemens Hoch machte als Unterzeichnender der Antwort eine interessante Aussage: Die Umsetzung der 3G- wie aller anderen Corona-Regelungen hängt maßgeblich von der Akzeptanz aller Beteiligten ab. – Er sagt weiter: Diesbezügliche Defizite gehen zulasten der Wirksamkeit der 3G-CoronaRegeln. – Wenn man sich das einmal verinnerlicht, dass also auch die Landesregierung davon ausgeht, dass es maßgeblich auf die Akzeptanz aller Beteiligten ankommt – egal ob es 3G ist oder andere Regeln –, dann muss ich Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, schon sagen, ich finde es schwierig, von der Diskussion, die auch von Herrn Baldauf angestoßen wurde, weitere Ausnahmen zu treffen, dann kategorisch Abstand zu nehmen. Frau Bätzing-Lichtenthäler sagte eben, die Geimpften seien auch genervt von weiteren Regelungen. Das kann ich so auch verstehen, und insofern finde ich es schon schwierig, wenn man Diskussionen, wie sie sich aktuell in Ludwigshafen skizzieren, dann sozusagen aus dem Weg geht. Dort haben wir die Situation, dass über den Rhein Mannheim liegt. Man ist in einem anderen Regelungsbereich, und das führt natürlich dann dazu, dass der eine oder andere sich überlegt, lasse ich mich jetzt testen in der Gastronomie, oder fahre ich einfach über die Brücke und gehe dann als Genesener oder Geimpfter eben dort essen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Brücke ist ja kaputt!) Das sind dann schon Wettbewerbsverzerrungen, die der Gastronomie, aber auch den Menschen in solchen Gebieten schwer zu erklären sind, weswegen ich an dieser Stelle – zurückkommend auf das, was Herr Clemens Hoch mir in der Kleinen Anfrage bescheinigte – schon noch einmal an die Regierung appelliere, da noch einmal nachzuschärfen, zu überlegen, ob das der richtige Weg ist, weil es nun einmal von der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger abhängt, ob die Maßnahmen am Ende des Tages auch umgesetzt werden. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Wenn wir bei der Frage der Umsetzung sind – jetzt schaue ich die Wirtschaftsministerin an –, ich habe Ihre kritische Haltung auch in der Frage zu 2G-Plus oder auch zu den Beschränkungen im Einzelhandel gelesen. Die teile ich. Man kann sicherlich anderer Auffassung sein. Ich bin es auch. Ich stelle die Frage, ob beim Einzelhandel zwingend 2G erforderlich ist. Wir hatten vorher mit AHA-Regelungen gute Erfahrungen gemacht. Gleichwohl wünscht die Mehrheit des Hauses 2G. Man muss dann überlegen, welche Lösungsansätze man verfolgt, um es im Ganzen praktikabel zu halten; denn sicherlich ist es kein guter Ansatz, am Ende des Tages über die Einzelhändler die Überprüfung der 2G-Regelungen durchführen zu lassen. Insofern finde ich den Vorstoß, der jetzt in Mainz von Herrn Ebling getroffen wurde, gut. Ich habe heute Morgen im Pressespiegel gelesen, dass über das Bändchen-System eine Lösung gewählt wird, um die Weihnachtsmärkte zu nutzen. Für Koblenz wäre das auch eine Option. Über ein Bändchen könnte der Zugang zum Einzelhandel gewährt werden. Das wäre meines Erachtens eine Lösung, die man auch vonseiten der Landesregierung in Erwägung ziehen sollte. Abschließend möchte ich auf einen vielleicht nützlichen Tipp in Richtung Bildungsressort kommen. Mein Kollege Helge Schwab hatte am 12. Oktober eine Kleine Anfrage gestellt. Dort hat er sich mit der Frage beschäftigt, ob Corona-Testhefte für Schüler auch in Rheinland-Pfalz eingeführt werden könnten. Hessen hat das. Es geht um ein Testheft für Schülerinnen und Schüler. (Der Redner zeigt ein solches Heft) Das wird in Hessen praktiziert. Die Kinder testen sich unter Aufsicht selbst. Das kann im Testheft verankert werden. Dieses Testheft kann auch im außerschulischen Bereich genutzt werden, um den entsprechenden Nachweis erbringen zu können. Bei der Antwort auf die Kleine Anfrage war zu lesen, dass nach der 26. CoronaBekämpfungsverordnung – das ist schon eine gewisse Zeit her – für die Schülerinnen und Schüler keine Testpflicht besteht. Das hat sich jetzt geändert. Ich finde, der Zeitpunkt wäre günstig, darüber nachzudenken, dieses Testheft für Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz einzuführen. Es kommen Winterferien. Man könnte sozusagen nach den Ferien mit diesem neuen System beginnen. Das soll es von meiner Seite gewesen sein. Die 10 Minuten sind vorbei. Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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