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Alexander Schweitzer

11.11.2021 Sitzungen 18/10

Lieber Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will damit beginnen, dass ich mich zunächst erneut bei Ihnen bedanke, Herr Wäschenbach. Sie haben Transparenz hergestellt, indem Sie in Ihrer Kurzintervention dargestellt haben, woher die Fragen kommen, die uns in der Großen Anfrage präsentiert wurden. Ich muss dazu sagen, mein Ministerium hat das schon recht früh geahnt. (Heiterkeit bei der SPD) Es hat mich aber davor gewarnt, so undiplomatisch zu sein, hier in den Raum zu stellen, dass Sie eigentlich nichts anderes getan haben, als die Schreiben der Paritäter und der Lebenshilfe vom Anfang des Jahres zu nehmen und das unter dem Briefkopf der CDU-Fraktion als Große Anfrage einzureichen. Es hat mir gesagt, machen Sie es lieber nicht, das kommt vielleicht ein bisschen undiplomatisch rüber. Herr Wäschenbach, Sie haben mir die Sorge genommen, weil Sie es gerade selbst zugegeben haben. (Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Das stand doch im Internet!) Ich danke also für die Übermittlung der Fragen der Lebenshilfe und des Paritätischen Wohlfahrtsverbands vom Anfang des Jahres in Form der Großen Anfrage durch die CDU, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Erst einmal spricht gar nichts dagegen. Es heißt zunächst, dass man sich damit fachlich orientiert. Es sind zwei Verbände, die wissen, worum es geht. Diese haben sich mit der Thematik auseinandergesetzt. Das heißt aber auch, dass man im parlamentarischen Miteinander die Transparenz darüber herstellen sollte, dass man jetzt eigentlich nicht als Parlamentarierin und Parlamentarier agiert, sondern so etwas ist wie ein Briefträger von zwei Verbänden, die legitime Interessen haben. (Abg. Marcus Klein, CDU: Das ist doch absoluter Unsinn! – Weitere Zurufe von der CDU) Ich freue mich über die Reaktion. Natürlich ist es so, dass wir uns schon Anfang des Jahres mit diesen Fragen auseinandergesetzt haben. Dazu will ich ein paar Punkte ansprechen, die etwas mit dem Bundesteilhabegesetz insgesamt zu tun haben. Was wir im Bereich der Eingliederungshilfe im Übergang zum Bundesteilhabegesetz in Deutschland erlebt haben, ist nichts weniger als ein Paradigmenwechsel. Eine jahrelange, jahrzehntelange Diskussion hat dazu geführt, dass wir uns in Deutschland zu diesem personenzentrierten Ansatz hinbewegt haben, dass wir die Themen „Teilhabe“, „Wunsch und Wahlrecht“ zum Mittelpunkt dieses Gesetzes gemacht haben. Die Länder sind aufgefordert gewesen, das umzusetzen. Wir haben es in Rheinland-Pfalz so gemacht, wie wir es damals entschieden haben, insbesondere mit dem Blick auf die Unterscheidung Ü18 und U18. Darüber gab es einen lebhaften Streit. Dieser Streit hat bis heute nicht abgenommen, wiewohl sich viele in der Praxis recht gut damit eingefunden haben. Natürlich sind die Interessen aber nach wie vor unterschiedlich. Ich vermute, das wird noch eine Weile so sein. Wir werden uns noch eine Weile damit auseinandersetzen. Ich will aber noch einmal in Erinnerung gerufen, warum wir uns damals dafür entschieden haben. Insbesondere bei jungen Menschen gab und gibt es doch gute Argumente dafür, die Aspekte der Eingliederungshilfe und die der Jugendhilfe in einer Verwaltung zu lassen. Dafür gibt es nach wie vor gute Argumente. Wichtig ist, dass man zwischen dem Land und den Kommunen zusammenarbeitet. Meine Damen und Herren, das tun wir sehr, sehr engagiert über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Wir begleiten die Rahmenvertragsvereinbarungen. Wir unterstützen die Rahmenvertragsvereinbarungen. Da will ich offen gestehen, wir sind da noch nicht so weit in Rheinland-Pfalz, was die Rahmenverträge angeht, wie wir uns das selbst vorstellen. Natürlich ist das so, weil die Verhandlungen interessengebunden schwierig sind. Sie kennen die kommunale Debattenlage. Sie kennen die Lage der Verbände. Ich habe gerade zwei Interessensträger genannt. Wir hatten auch die ganz profanen technischen Schwierigkeiten durch die Pandemie. Es war für viele Verbände nicht so leicht, ihre eigene Willensbildung zu organisieren und sich in Präsenz zu treffen und auseinanderzusetzen. All das hat eine Rolle gespielt. Dennoch bin ich sehr froh, dass wir gerade in den letzten Wochen und Monaten gut vorangekommen sind. In der Antwort auf die Große Anfrage sind manche Themen angesprochen worden, die weit über das Thema, das wir in der Debatte vor allem hatten, hinausgehen. Ich will das Thema „Digitalisierung“ nennen. Ich war vor Kurzem zusammen mit unserem Beauftragten Herrn Rösch beim Landesteilhabebeirat eingeladen. Da ging es auch sehr stark um das Thema „Digitalisierung“ und die Chancen, die sich durch die Digitalisierung ergeben, insbesondere für Menschen, deren Beeinträchtigung dazu führt, dass sie Fernsehsendungen und überhaupt andere Medien nicht so konsumieren können wie wir das alle tun können. Also das Thema „Untertitelung“, das Thema „Barrierefreiheit“ auch bei Medien, das Thema „Barrierefreiheit“ im Netz insgesamt spielt eine enorme Rolle, womöglich eine größere als es gespielt hat, als wir die ersten Debatten über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes geführt haben. Das heißt, wir sind gefordert, immer weiterzudenken. Das will ich auch deshalb in den Mittelpunkt meines Beitrags setzen, weil es nicht genügt, die Debatten, die wir damals geführt haben, und die Debatten, die wir Anfang des Jahres geführt haben, immer nur zu reproduzieren, sondern wir sehen an dem Beispiel Digitalisierung und Chancen für Inklusion ganz deutlich, dass wir immer wieder neue Debatten zu führen bereit sein müssen und wir uns auf neue Aspekte einlassen müssen. Da will ich ganz offen sagen, Kollege Köbler hat das gesagt, wir werden in den nächsten Jahren immer wieder darüber nachdenken müssen, ob das LWTG, genau so wie es heute besteht, noch sakrosankt ist. Das ist doch völlig klar. Wir wären doch ein schlechter Gesetzgeber, wenn wir sagen müssen, wir haben das einmal beschlossen und es ist nicht mehr verbesserbar. Lieber Kollege von der CDU, weil Sie das aber angesprochen haben und auf Nachfrage noch einmal präzisiert haben: Ich habe die herzliche Bitte, dass Sie Ihre Position mit Blick auf die Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen und die Geltungsmöglichkeit des LWTG für diese Wohngemeinschaften noch einmal überprüfen. Was Sie vorschlagen, kommt mit dem Argument daher, ja, dann lässt es sich leichter organisieren, kommt aber mit der Veränderung daher – wenn wir dem Vorschlag folgen würden –, dass wir am Ende die Möglichkeiten, zum Beispiel der Beratungs- und Prüfbehörde nach LWTG für diese Wohngemeinschaften, in denen Menschen mit Behinderungen leben, nicht mehr haben. An der Stelle müssen wir miteinander die Debatte führen, wenn das Ihre Position ist. Wollen wir das? Wollen wir die Möglichkeit, dass die Beratungs- und Prüfbehörde insbesondere mit Blick auf das Schutzbedürfnis von Menschen mit Behinderungen nicht mehr agieren kann? Ich will es nicht. Wir wollen das nicht. Ich glaube, Sie wollen es auch nicht, aber ich habe die Bitte, dass wenn Sie diese Forderung formulieren, dass Sie das immer mit berücksichtigen oder klarmachen, ob Sie vielleicht doch eine andere Position haben als wir. An der Stelle werden wir sicherlich noch die eine oder andere Diskussion führen. Wir sind bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gut vorangekommen, aber ich stelle mich nicht hier hin und sage, wir sind schon am Ziel oder haben schon alles erreicht, was wir uns damals vorgenommen haben. Nein, im Gegenteil, wir werden noch ganz intensiv miteinander arbeiten müssen, jeder an seiner Stelle und jeder in seiner Rolle. Das betrifft die Verbände, auch die Verbände, die zum Beispiel in der LIGA der Wohlfahrtsverbände versammelt sind. Wenn ich dann höre – das ist das, was man dann immer hört –, wir müssten mehr mit den Leuten reden: Ich glaube, man kann den Dialog kaum intensiver machen, als wir das miteinander tun. Wir sprechen permanent mit den Leistungsträgern, permanent mit den Verbänden, permanent mit den Persönlichkeiten, sind permanent bei den Einrichtungen vor Ort. Natürlich wissen wir, was los ist. Das heißt aber nicht, dass wir immer auch gleich die Position des Gegenübers einnehmen. Wir lassen uns aber nicht gern als Land und als Landesregierung unterstellen, dass wir den Dialog nicht haben. Das nur für Sie einfach als kleine Information. Gleich morgen früh um 8 Uhr habe ich wieder ein gemeinsames digitales Frühstück mit der LIGA der Wohlfahrtspflege. Da werden wir auch über diese Themen sprechen. Danke, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗