Steven Wink
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Inklusion und Teilhabe sind eines der wichtigsten gesellschaftlichen Themen, die wir haben. Im Landesaktionsplan heißt es: „Für das gleichberechtigte Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen einzutreten, ist eine wichtige Aufgabe und auch eine Pflicht“. Wir wollen in Rheinland-Pfalz keine Menschen benachteiligen, weil sie anders aussehen, etwas nicht können oder es schlechter können. Wir wollen jedem Menschen den Rahmen geben, in dem die größtmögliche persönliche Entwicklung möglich ist. Diese Entwicklung ist selbstbestimmt. An der Stelle, an der es nötig ist, bieten wir Unterstützung an. Gestern diskutierten wir über Barrierefreiheit. Hierbei denken wir an ÖPNV. Wir denken aber auch an Besuche von Ämtern oder an Formulare in leicht verständlicher Sprache. Indem wir kleine Hürden im Alltag nehmen, können wir vielen Menschen eine große Last abnehmen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der gemeinsame und individuell fördernde Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen. Der inklusive Unterricht ist eine allgemeinpädagogische Aufgabe. Die schulische Teilnahme ist nicht nur zuletzt durch den Einsatz von 56,1 Millionen Euro für die Umsetzung des inklusiven Unterrichts gewährleistet. Auch die Inklusion in Kitas wird unter anderem mit dem Sozialraumbudget gefördert. Es funktioniert. Was Regelkinder in einem integrativen Kindergarten mitnehmen, ist unvergesslich. Das Mitgenommene, wie Wertschätzung, Gleichbehandlung, Mitgefühl und das füreinander Einstehen bereits von klein auf, ist eine der wichtigsten Erfahrungen in deren Leben. In Bezug auf die Trägerschaften der Eingliederungshilfe darf ich sagen, dass die neue altersbezogene Zuständigkeitsabgrenzung eindeutig ist. Übergänge sind absehbar und planbar. Die örtliche Ebene wird im Rahmen ihrer Organisationshoheit in die Lage versetzt, Leistungen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für minderjährige Menschen mit Behinderungen aus einer Hand zu gewähren. Mit dem in Verhandlung befindlichen Rahmenvertrag werden letztendlich alle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen einheitlich geregelt sein. Einen Punkt darf ich hier noch einmal erwähnen. Ihre Fragen in der Großen Anfrage sind stets negativ formuliert. Sie zeichnen in der Anfrage das Bild, als hätten die Ampel und die Landesregierung seit Jahren keinen Blick auf die relevanten Punkte der Eingliederungshilfe und der Teilhabe von behinderten Menschen gerichtet und es wäre nur der CDU wichtig, aber eines ist für mich erstaunlich. War es denn nicht die CDU, die in der letzten Legislaturperiode den Landesrechnungshof bemüht hat, um Argumente zu haben, Personal bei den Werkstätten für behinderte Menschen zu streichen? (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Da war doch was! –
